Medizin
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
MedizinStaatsexamen, nichtmodularisiert
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Staatsexamen |
---|---|
Umfang | keine LP |
Regelstudienzeit | 12 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Hochschulstart-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät | Medizinische Fakultät |
Charakteristik und Ziele
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Das Studium der Medizin vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind.
Eine seit Oktober 2003 geltende Neugestaltung des Medizinstudiums führt auch an der Martin-Luther-Universität zu einer spürbar praxis- und patientennäheren Ausbildung sowie zu einer stärkeren Verflechtung von vorklinischen und klinischen Studieninhalten. Dabei ist das Medizinstudium in Halle durch eine zum frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend dem Stand der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden einsetzende klinisch-praktische Ausbildung und durch die Möglichkeit gekennzeichnet, sich bei entsprechenden Interessen auch bereits während des Studiums dem wissenschaftlichen Arbeiten zuzuwenden.
Struktur des Studiums
Studienaufbau und -inhalt sind geregelt in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 (BGBl. I S. 2405) sowie in der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 (BGBl. I Nr.34 S 1539).
Das Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt (Vorklinisches Studium, 4 Semester), einen zweiten Studienabschnitt (Klinisches Studium, 6 Semester) sowie das Praktische Jahr. Die Vermittlung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen wird auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte konzentriert. Die Lehre erfolgt weitgehend fächerübergreifend, der Lehrstoff der praktischen Übungen ist an den Anforderungen der ärztlichen Praxis ausgerichtet. Soweit möglich und zweckmäßig, werden die Studierenden während der Ausbildung am Krankenbett auf den Stationen in den Klinikalltag einbezogen.
Studieninhalt
Erster Studienabschnitt: Vorklinisches Studium
Es sind folgende praktische Übungen, Kurse und Seminare zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen ist:
- Praktikum der Physik für Mediziner
- Praktikum der Chemie für Mediziner
- Praktikum der Biologie für Mediziner
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie/ Molekularbiologie
- Kursus der Makroskopischen Anatomie
- Kursus der Mikroskopischen Anatomie
- Kursus der Med. Psychologie und Med. Soziologie
- Seminar Physiologie
- Seminar Biochemie/ Molekularbiologie
- Seminar Anatomie
- Seminar der Med. Psychologie und Med. Soziologie
- Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Praktikum der medizinischen Terminologie
- weitere Seminare mit klinischem Bezug und Seminare als integrierte Veranstaltungen mit Einbeziehung klinischer Fächer
- Wahlfach des ersten Studienabschnitts
Der Erwerb von Leistungsnachweisen in sämtlichen genannten Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Der Krankenpflegedienst (3 Monate) ist vor Studienbeginn oder während der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums in einem Krankenhaus abzuleisten und bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Ebenfalls nachzuweisen ist die Ausbildung in erster Hilfe (Mindestdauer: Acht Doppelstunden).
Der erste Studienabschnitt, das Vorklinisches Studium, schließt mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen) ab. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts.
Zweiter Studienabschnitt: Klinisches Studium
Am Ende des Zweiten Studienabschnittes ist der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (2. und 3. Staatsexamen) abzulegen.
Im Klinischen Studium sind durch Leistungsscheine die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika nachzuweisen:
Fächer:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie, Venerologie
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
- Neurologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Pharmakologie, Toxikologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Rechtsmedizin
- Urologie
Fächerübergreifende Leistungsnachweise:
- Chirurgie, Orthopädie, Urologie
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Kinderheilkunde
- Humangenetik
- Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Neurologie
Querschnittsbereiche:
- Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
- Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
- Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege
- Infektiologie, Immunologie
- Klinisch-pathologische Konferenz
- Klinische Umweltmedizin
- Medizin des Alterns und des alten Menschen
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie/ Pharmakotherapie
- Prävention, Gesundheitsförderung
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
- Schmerzmedizin
Blockpraktika:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Frauenheilkunde
- Allgemeinmedizin
Neben den genannten Leistungen ist ein Wahlpflichtfach aus dem angebotenen Wahlpflichtkatalog obligatorisch.
Das Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Die Famulatur (4 Monate) ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungsfreien Zeiten des zweiten Studienabschnitts bis zum Beginn des Praktischen Jahres abzuleisten und bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
Die Famulatur wird abgeleistet
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung.
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nach insgesamt 10 Semestern) schließt den zweiten Studienabschnitt des Medizinstudiums ab (2. Staatsexamen) und ist Voraussetzung zur Aufnahme des Praktischen Jahres (Dritter Studienabschnitt).
Dritter Studienabschnitt: Das Praktische Jahr (11. und 12. Semester)
Das letzte Jahr des Medizinstudiums umfasst bis zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen in einer Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus. Es gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete).
Der Nachweis der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Teilnahme an der Ausbildung im Praktischen Jahr ist Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Mit dem Bestehen des Dritten Prüfungsabschnitts ist das Studium abgeschlossen und der Absolvent bzw. die Absolventin bekommt das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung. Die Voraussetzungen für die Approbation regelt die Approbationsordnung für Ärzte.
Studienabschluss
Das Staatsexamen im Studium der Medizin
Das Examen gliedert sich in drei Abschnitte:
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung:
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
- Physik für Mediziner
- Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie
- Biologie für Mediziner
- Anatomie
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
Im mündlich-praktischen Teil werden die Prüflinge in den Fächern Anatomie, Biochemie/molekularbiologie und Physiologie geprüft.
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Zweiten Abschnitts:
Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind neben den genannten Unterlagen insbesondere die Bescheinigungen über die aufgeführten Fächer und Querschnittsbereiche beizufügen.
Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen ist eine regelmäßige Teilnahme an folgenden fünf Blockpraktika nachzuweisen:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Frauenheilkunde
- Allgemeinmedizin
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil) wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind dabei besonders:
- die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt
- die wichtigsten Krankheitsbilder
- fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen.
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil) bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling das Wahlfach seines Praktischen Jahres absolviert hat. Bestandteil der Prüfung ist, dass der Prüfling selbst eine Patientenuntersuchung durchführt und hierüber einen Bericht anfertigt, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe (LPA) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Studiengang Medizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt zentral über die Vergabestelle Hochschulstart (www.hochschulstart.de), sofern Sie
- eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen oder
- eine ausländische HZB besitzen und Staatsangehörige*r eines EU-Mitgliedsstaats oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen sind oder
- als Hochschulzugangsberechtigung das Europäische Abitur besitzen.
Bewerbungsfristen zum Wintersemester15.7., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis nach dem 15.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Neuabiturienten“) 31.5., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis vor dem 16.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Altabiturienten“)
Bewerber*innen, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, bewerben sich bitte bis zum 15.7. über www.uni-assist.de.
Bewerber*innen zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzer/Hochschulwechsler und Quereinsteiger) bewerben sich sich direkt über die Universität bis zum 15.7. zum Wintersemester bzw. bis zum 15.1. zum Sommersemester. (>Themenseite)
Landarztquote und Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt
Auf Basis des Land- und Amtsarztgesetzes werden an Sachsen-Anhalts Hochschulen über die so genannte Landarztquote 6,3 Prozent und über die Amtsarztquote1,5 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin vergeben (als Vorabquote).
Für das Verfahren zuständig sind das Landesarbeitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Bewerben kann sich nur, wer bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und vertraglich für 10 Jahre zusichert, in unterversorgten Regionen tätig zu werden. Bereits vorhandene einschlägige Berufserfahrung erhöht die Chancen im Auswahlverfahren.
Informationen zur Bewerbung, über Bedingungen, Fristen und Hintergründe finden Sie unter den entsprechenden Internetseiten:
www.landarztquote-sachsen-anhalt.de und www.amtsarztquote-sachsen-anhalt.de
Auswahlverfahren
Auswahlquoten
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten (hier z. B. Landarzt- und Amtsarztquote) - bundesweit wie folgt:
- zu 30 Prozent nach der Abiturdurchschnittsnote (Abiturbestenquote),
- zu 10 Prozent in der Zusätzlichen Eignungsquote und
- zu 60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH).
Die Vergabe der Studienplätze in der Zusätzlichen Eignungsquote und in der Quote des AdH an der MLU
1. Zusätzliche Eignungsquote
Die Rangfolge der Bewerber ergibt sich aus dem Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie dem Vorhandensein einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem medizinnahen Beruf (siehe unten stehende Liste).
Von insgesamt 100 erreichbaren Rangpunkten werden maximal 70 Rangpunkte für das Ergebnis im TMS vergeben. Weitere 30 Punkte bekommt man für die abgeschlossene Berufsausbildung.
2. Quote Auswahlverfahren (AdH)
Die Rangfolge der Bewerber wird unter Berücksichtigung der Abiturdurchschnittsnote, des TMS-Ergebnisses und dem Vorhandensein einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem der unten genannten Berufe gebildet.
Dabei werden für die Abiturdurchschnittsnote (Hochschulzugangsberechtigung) maximal 65 Rangpunkte, für den TMS maximal 30 Rangpunkte sowie für eine oder mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen 5 Punkte vergeben.
Hinweise zu den Auswahlkriterien:
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Durch die Teilnahme am Studieneignungstest TMS kann man seine Zulassungschance verbessern. Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und bestimmt sich ausschließlich nach den von der zentralen Koordinationsstelle TMS festgelegten Bedingungen.
Wichtig zu wissen ist, dass man den Test einmal wiederholen darf.
Weitere Informationen und Anmeldung: www.tms-info.org
Abgeschlossene Berufsausbildung
Folgende Ausbildungsabschlüsse werden sowohl in der Zusätzlichen Eignungsquote als auch im AdH anerkannt. Eine abgeschlossene Ausbildung ist allerdings keine obligatorische Zulassungsvoraussetzung zum Studium der Medizin.
- Altenpfleger/in
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Arzthelfer/in
- Biologielaborant/in
- Chemielaborant/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Krankenschwester/-pfleger
- Logopäde/Logopädin
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinlaborant/in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnische/r Angestellte/r
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Orthoptist/in
- Pflegefachkraft
- Physiotherapeut/in
- Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
- Rettungsassistent/in
- Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Informieren Sie sich über Details der neuen Auswahlverfahren bitte unbedingt auch auf der Internetseite von Hochschulstart: www.hochschulstart.de.
Rechtsgrundlagen: