Medizin - Ethik - Recht
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
Medizin - Ethik - RechtMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 60 LP |
| Regelstudienzeit | 2 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen. Bei Medizin-Ethik-Recht 60 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Besonderheit
Das einjährige, interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht. Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt. Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung. In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: https://www.mer.uni-halle.de/
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Struktur des Studiums
| Master-Arbeit | 15 LP |
| Pflichtmodul | 10 LP |
| Pflichtpraktikum | 5 LP |
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich | 15 LP |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich | 15 LP |
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienprogramm für Doktoranden, Rechtsreferendare und wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Erläuterungen
LP = Leistungspunkte: Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei 900 Arbeitsstunden pro Semester entspricht das 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.
Module: Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
Studieninhalt
Modulübersicht Medizin-Ethik-Recht 60 LP
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Pflichtmodule (30 LP)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Masterarbeit | 15 | 2. |
| Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik | 10 | 1 |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
| Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin | 10 | 1.o.2. |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
| Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik | 10 | 1.o.2. |
| Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
Wahlpflichtmodule (30 LP)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
| case studies | 5 | 1.o.2. |
| Ethik | 5 | 1.o.2. |
| Medizinrecht | 5 | 1.o.2. |
| Sozialrecht | 5 | 1.o.2. |
| Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
| Rechtsmedizin | 5 | 1.o.2. |
| Klinische Psychologie | 5 | 2. |
| Pflegerecht | 5 | 1.o.2. |
| Profilbildung Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Theologie | 5 | 1.o.2. |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 1.o.2. |
| Projekt | 5 | 1.o.2. |
| Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht | 5 | 1.o.2. |
| Gesundheitsökonomik | 5 | 1. |
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation • ethische Qualifikation • juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
Modulbezeichnung | LP | Leistung | Sem. |
Pflichtmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe | |||
Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik | 10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
Pflichtmodul für Ethische Qualifikationsgruppe | |||
Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin | 10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
Pflichtmodul für Juristische Qualifikationsgruppe | |||
Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik | 10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
Pflichtpraktikum | 5 | Bericht | SS / WS |
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (15 LP von 25 LP) | |||
Case Studies | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS / WS |
Ethik | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | SS / WS |
Medizinrecht | 5 | Klausur oder Referat | SS / WS |
Sozialrecht | 5 | Klausur oder Referat | SS / WS |
Praktische Philosophie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | WS |
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (15 LP von 45 LP) | |||
Rechtsmedizin | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | SS / WS |
Klinische Philosophie | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | WS |
| Pflegerecht | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | SS/ WS |
| Profilbildung Praktische Philosophie | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung | WS |
| Theologie | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | SS/ WS |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung oder Referat | SS/ WS |
| Projekt | 5 | Projektarbeit | SS/ WS |
| Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht | 5 | Klausur | SS/ WS |
| Gesundheitsökonomie | 5 | Klausur oder mündl. Prüfung | SS |
| Master-Arbeit | 15 | WS | |
Praktika
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ein-Fach-Masters Medizin-Ethik-Recht 60 LP ist der Nachweis
- eines deutschen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Erste juristische Prüfung oder Master-Abschluss) oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (mindestens neun Punkte, bei einem Master-Abschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland oder einem Staatsexamen in Medizin mit einem gleichwertigen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Medizin im Ausland.
- eines Universitätsstudiums (Diplom oder Master-Abschluss) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre , Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Das Master-Studium Medizin – Ethik – Recht 60 LP ist zulassungsfrei (ohne NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 28. Februar über www.uni-halle.de/bewerben.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
- weitere Nachweise gemäß Zulassungsvoraussetzungen, soweit nicht anderweitig bereits belegt
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
Medizin - Ethik - RechtMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
| Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Sommersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen. Bei Medizin-Ethik-Recht 120 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Besonderheiten des Studienganges
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: https://www.mer.uni-halle.de/
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer
- Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
| Master-Arbeit | 15 LP |
| Einführungspraktikum | 30 LP |
| Pflichtmodul | 10 LP |
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich | 20 LP |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich | 45 LP |
Erläuterungen
LP = Leistungspunkte: Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei 900 Arbeitsstunden pro Semester entspricht das 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.
Module: Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
Studieninhalt
Modulübersicht Medizin-Ethik-Recht 120 LP
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation • ethische Qualifikation • juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
Pflichtmodule (30 LP)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Masterarbeit | 15 | 4. |
| Einführungspraktikum | 30 | 1. |
| Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik | 10 | 2. |
| Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin | 10 | 2. |
| Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
| Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik | 10 | 2. |
Wahlpflichtmodule (30 LP)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind vier Module zu wählen) | ||
| Case studies | 5 | 2. |
| Ethik | 5 | 2. |
| Medizinrecht | 5 | 2. |
| Sozialrecht | 5 | 2. |
| Praktische Philosophie | 5 | 2. |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind 9 (bzw. 8) Module zu wählen) | ||
| Rechtsmedizin | 5 | 3.o.4. |
| Klinische Psychologie | 5 | 3.o.4. |
| Profilbildung Philosophie | 5 | 3.o.4. |
| Theologie | 5 | 3.o.4. |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 3.o.4. |
| Projekt | 5 | 3.o.4. |
| Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht | 5 | 3.o.4. |
| Strafrecht | 5 | 3.o.4. |
| Forschungsmanagement | 5 | 3.o.4. |
| Pflegerecht | 5 | 3.o.4. |
| Ethik und Wissenschaftstheorie | 5 | 3.o.4. |
| Gesundheitsökonomik | 5 | 3.o.4. |
| Public Health in den Lebenslagen | 10 | 3.o.4. |
Praktika
Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren im 3. Fachsemester ein Praktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.
Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ein-Fach-Masters Medizin-Ethik-Recht 120 LP ist der Nachweis
eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums mit einem Bachelor (180 LP) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
zur Bewerbung sind zusätzlich einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf mit Passbild;
- Begründung für die Wahl des Studienganges;
- weitere für den Studiengang relevante Unterlagen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP ist zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Es werden dabei folgende Unterlagen (Online-Upload) benötigt:
- Nachweis des Hochschulabschlusses
Wer das Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden. - ein tabellarischer Lebenslauf und
- ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Master, 60 LP (ID 289350)
- case studies (5 CP, W)
- Einführung in die Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Einführungsmodul für Ethische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Juristische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Grundlagen der Klinischen Psychologie (5 CP, W)
- Medizinrecht (5 CP, W)
- Pflegerecht (5 CP, W)
- Pflichtpraktikum für Ethische und Juristische Qualifikationsgruppe (5 CP)
- Pflichtpraktikum für Medizinische Qualifikationsgruppe (5 CP)
- Philosophiegeschichtliches Aufbaumodul: Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Profilbildung Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Projekt (5 CP, W)
- Rechtsmedizin (5 CP, W)
- Sozialrecht (5 CP, W)
- Theologie (MER) (5 CP, W)
- Verfassungs- und Gesundheitsrecht (5 CP, W)
- Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht (5 CP, W)
Master, 120 LP (ID 289351)
- 02 Ethik, Wissenschaftstheorie & Forschungsmanagement (5 CP, W)
- 12 Qualitätsmanagement in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 13 Gesundheit in den Lebensphasen (5 CP, W)
- case studies (5 CP, W)
- Einführung in die Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Einführungsmodul für Ethische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Juristische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Einführungspraktikum (30 CP)
- Ethik und Wissenschaftstheorie (5 CP, W)
- Forschungsmanagement (5 CP, W)
- Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Grundlagen der Klinischen Psychologie (5 CP, W)
- Medizinrecht (5 CP, W)
- Pflegerecht (5 CP, W)
- Philosophiegeschichtliches Aufbaumodul: Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Profilbildung Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Projekt (5 CP, W)
- Public Health in den Lebensphasen (10 CP, W)
- Rechtsmedizin (5 CP, W)
- Sozialrecht (5 CP, W)
- Strafrecht (5 CP, W)
- Strafrecht I (5 CP, W)
- Theologie (MER) (5 CP, W)
- Verfassungs- und Gesundheitsrecht (5 CP, W)
- Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht (5 CP, W)


















































































