Medizin - Ethik - Recht
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
Medizin - Ethik - RechtMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Umfang | 60 LP |
Regelstudienzeit | 2 Semester |
Studienbeginn | nur Sommersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Der Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 60 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig.
In zwei Semestern vermittelt das interdisziplinär angelegte Studium den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Themen just an dieser Schnittstelle rücken dieser Tage verstärkt in den Fokus: Medizinischer Fortschritt trifft auf eine älter werdende Gesellschaft (demographischer Wandel). Steigende Gesamtkosten im Gesundheitswesen sorgen für enormen Kostendruck. Die intensivmedizinische Versorgung rund um das Lebensende von Menschen gilt als eines der wichtigsten volkwirtschaftlichen Themen. Wie verhalten wir uns zu Fragen von Organtransplantation, Fortpflanzungsmedizin und Genom-Medizin? Was meint „Sterben in Würde“? Wie rationieren und verteilen wir knappe Ressourcen (Triage-Situationen, Impfstoffe)? Wie begegnen wir Abrechnungsbetrug?
- Im medizinischen Bereich widmet sich das Studium der ärztlichen, pflegerischen, geburtshilflichen und pharmazeutischen Tätigkeit in Theorie (z. B. durch Vorlesungen in Rechtsmedizin und Anatomie) und Praxis (z. B. Notfallversorgung).
- Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechts von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zum System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
- In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Selbstbestimmung und Paternalismus, Sterbehilfe, Grundfragen der Moral).
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, weiterbildenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
Dieser Master ist gebührenpflichtig, weiterbildend, nicht-konsekutiv und richtet sich vor allem an Berufserfahrene. [Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als konsekutive Studien-Variante mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern.]
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (20 LP)
- Wahlpflichtmodule (30 LP)
- Masterarbeit (20 LP)
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Studieninhalt
Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtmodule (45 LP) | ||
Qualifikationsgruppenspezifische Einführung | 5 | 1. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1. |
Medizin- und Gesundheitsrecht | 5 | 1. u. 2. |
Rechtsmedizin | 5 | 1. o. 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie | 5 | 2. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 20 | 2. |
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (15 LP) (zu erbringen: 5 LP pro Bereich) | ||
Vertiefungsbereich Medizin:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Ethik:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Recht:
| 5 | 1. u./o. 2. |
Praktika
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Staatsexamens-, Diplom- oder Masterabschluss bzw. ein Kirchliches Examen aus einem der folgenden Bereiche:
Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft
Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie
sowie
über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten nachgewiesen durch einen Hochschulabschluss oder ein Kirchliches Examen mit mindestens dem Prädikat gut (2,5 oder besser), eine Erste Juristische Prüfung oder eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens dem Prädikat vollbefriedigend, ein gleichwertiger Abschluss mit vergleichbarer Note im Ausland oder eine Promotion
eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Diese ist u. a. bei den folgenden berufspraktischen Erfahrungen gegeben: Juristischer Vorbereitungsdienst; beamtenrechtlicher Vorbereitungsdienst; kirchlicher Vorbereitungsdienst; Praktisches Jahr; Praktische Ausbildung
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Das Master-Studium Medizin – Ethik – Recht 60 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden. - Nachweise über die Erfüllung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen, soweit nicht anderweitig bereits nachgewiesen
- ein tabellarischer Lebenslauf und
- ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
Medizin - Ethik - RechtMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Sommersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut | Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Der konsekutive Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig. Das interdisziplinär angelegte Studium vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
- Im medizinischen Bereich widmet sich das Studium der ärztlichen Tätigkeit in Theorie (z. B. durch Vorlesungen in Rechtsmedizin und Anatomie) und Praxis (z. B. Notfallversorgung).
- Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechts von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zum System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
- In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Selbstbestimmung und Paternalismus, Sterbehilfe, Grundfragen der Moral).
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
[Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als gebührenpflichtige Studien-Variante bevorzugt für Berufserfahrene mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern.]
Berufsperspektiven
Nach einem zunächst breiten Zugang in diesen Studiengang (siehe Zulassungsvoraussetzungen) ergeben sich mitunter völlig neue Berufsfelder:
- Spezialisierung von Rechtsanwält*innen etwa in den Rechtsgebieten Medizin-, Medizinstraf-, Arzthaftungs- oder Pharmarecht
- Referententätigkeit in Institutionen wie Ethikkommision, Geschäftsstellen von Landes- und Bundesärztekammen, -apothekerkammern oder diversen Verbänden
- Referententätigkeit bei Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, im Gemeinsamen Bundesausschuss oder in Ethikkommittees
- Tätigkeit in der Wissenschaft: Wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an Universitäten / Instituten im Bereich MER, Drittmittelprojekte
- Referententätigkeit bei Wohlfahrtsverbänden
Der Abschluss schafft gute Aussichten für eine anschließende Promotion in großer thematischer Bandbreite. Die Promotionsvoraussetzungen richten sich nach den geltenden Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten.
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (50 LP)
- Wahlpflichtmodul und Vertiefungsbereich (50 LP)
- Abschlussmodul (Masterarbeit) (20 LP)
Studieninhalt
Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (75 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Qualifikationsgruppenspezifische Einführung | 5 | 1. |
Gesundheitsbezogene Forschung | 5 | 1. |
Medizin- und Gesundheitsrecht | 5 | 1. u. 2. |
Rechtsmedizin | 5 | 1. o. 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie | 5 | 2. |
Pflichtpraktikum | 30 | 3. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 20 | 4. |
Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (zu erbringen: 15 LP aus jedem Bereich) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Vertiefungsbereich Medizin:
| 15 | 1.-4. |
Vertiefungsbereich Ethik:
| 15 | 2. o. 4. |
Vertiefungsbereich Recht:
| 15 | 1.- 4. |
Praktika
Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren im 3. Fachsemester ein Praktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.
Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) aus einem der folgenden Bereiche:
Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft
Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden. - ein tabellarischer Lebenslauf und
- ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
In einer mittelgroßen Stadt mit kurzen Wegen, für die man allenfalls ein Fahrrad braucht, bietet die Uni Halle mit diesem Studienangebot hervorragende Bedingungen: kleine Gruppen, optimaler Betreuungsschlüssel, hoher Praxisbezug, Interdisziplinarität!
Für unser Dienstagskolloquium akquirieren wir prominente Wissenschafler*innen aus dem Bereich (z. B. Lothar Wieler), gewinnen zugleich aber auch ehemalige Studierende als Referierende.
Außeruniversitär haben unsere Alumni eine eigene Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht begründet.
Master, 60 LP (ID 289350)
- case studies (5 CP, W)
- Einführung in die Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Einführungsmodul für Ethische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Juristische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Grundlagen der Klinischen Psychologie (5 CP, W)
- Medizinrecht (5 CP, W)
- Pflegerecht (5 CP, W)
- Pflichtpraktikum für Ethische und Juristische Qualifikationsgruppe (5 CP)
- Pflichtpraktikum für Medizinische Qualifikationsgruppe (5 CP)
- Philosophiegeschichtliches Aufbaumodul: Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Profilbildung Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Projekt (5 CP, W)
- Rechtsmedizin (5 CP, W)
- Sozialrecht (5 CP, W)
- Theologie (MER) (5 CP, W)
- Verfassungs- und Gesundheitsrecht (5 CP, W)
- Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht (5 CP, W)
Master, 120 LP (ID 289351)
- 02 Ethik, Wissenschaftstheorie & Forschungsmanagement (5 CP, W)
- 12 Qualitätsmanagement in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 13 Gesundheit in den Lebensphasen (5 CP, W)
- case studies (5 CP, W)
- Einführung in die Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Einführungsmodul für Ethische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Juristische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe (10 CP)
- Einführungsmodul Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Einführungspraktikum (30 CP)
- Ethik und Wissenschaftstheorie (5 CP, W)
- Forschungsmanagement (5 CP, W)
- Gesundheitsökonomik (5 CP, W)
- Grundlagen der Klinischen Psychologie (5 CP, W)
- Medizinrecht (5 CP, W)
- Pflegerecht (5 CP, W)
- Philosophiegeschichtliches Aufbaumodul: Praktische Philosophie (5 CP, W)
- Profilbildung Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 CP, W)
- Projekt (5 CP, W)
- Public Health in den Lebensphasen (10 CP, W)
- Rechtsmedizin (5 CP, W)
- Sozialrecht (5 CP, W)
- Strafrecht (5 CP, W)
- Strafrecht I (5 CP, W)
- Theologie (MER) (5 CP, W)
- Verfassungs- und Gesundheitsrecht (5 CP, W)
- Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht (5 CP, W)