Hebammenwissenschaft
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
HebammenwissenschaftBachelor-Studiengang
Allgemeine Informationen
| Studienabschluss | Bachelor of Science (B.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 240 LP |
| Regelstudienzeit | 8 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium, praxisintegrierend |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Medizinische Fakultät |
| Institut | Institut für Gesundheits-, Hebammen- und Pflegewissenschaft |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Hebammen begleiten und betreuen als Gesundheitsfachpersonen Frauen und ihre Familien in der gesamten Phase des Elternwerdens – von der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit bzw. zum Ende des ersten Lebensjahrs des Kindes – und leisten Hilfe bei der Geburt. Das Studium B.Sc. Hebammenwissenschaft 240 LP qualifiziert dazu. Das duale Studienangebot (erste Immatrikulation 2021) führt sowohl zum akademischen Bachelorabschluss als auch zur staatlichen Berufszulassung als Hebamme.
Vermittelt werden Kompetenzen
- in der selbstständigen und evidenzbasierten Förderung und Leitung physiologischer Prozesse während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit,
- im Erkennen von Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Frau und dem Kind,
- in der wissenschaftsbasierten Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluation auch von hochkomplexen Betreuungsprozessen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Effektivität, Qualität, Gesundheitsförderung und Prävention,
- in der Förderung der Selbstständigkeit der betreuten Frauen und Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung unter Einbezug ihrer Lebenssituation, ihrer biographischen Erfahrungen sowie von Diversitätsaspekten,
- in der personen- und situationsorientierten Kommunikation während des Betreuungsprozesses,
- in der verantwortlichen Gestaltung des intra- und interprofessionellen Handelns in unterschiedlichen systemischen Kontexten und
- in der Reflexion und Begründung des eigenen Handelns unter Berücksichtigung der berufsethischen Werthaltungen.
Der Studiengang bietet aufgrund eines hervorragenden Betreuungsverhältnisses von Studierenden zu Dozierenden exzellente Studienbedingungen.
Die Studierenden lernen teilweise gemeinsam mit Pflege- und Medizinstudierenden (sowohl theoretisch als auch praktisch), um Wertschätzung füreinander und für die Bedeutung des interprofessionellen Arbeitens zu vermitteln. Der Erwerb von praktischen Fertigkeiten und Kompetenzen erfolgt unter Supervision einer Praxisanleitung, um das Hebammen-Handeln fallbezogen und evidenzbasiert zu planen, zu gestalten, zu steuern und zu evaluieren.
Berufsperspektiven
Der Studiengang macht Sie fit für den Hebammenberuf, also die selbstständige fachliche Begleitung und Betreuung sowie Gesundheitsförderung von schwangeren Frauen, Gebärenden, Wöchnerinnen und Müttern mit ihren Säuglingen.
Ihre Optionen:
- Tätigkeit als angestellte Hebamme in einem hebammengeleiteten oder ärztlich geleiteten Kreißsaal
- Tätigkeit als angestellte Hebamme auf einer Mutter-Kind-Station
- Tätigkeit als freiberufliche Hebamme, z. B. in der Schwangerenvorsorge und -beratung, der Geburtsvorbereitung, der Leitung von Haus- oder Geburtshausgeburten, der Wochenbettbetreuung, der Stillberatung, auch als Begleit-Beleghebamme, als Einzel-Unternehmerin oder im Team
Bestandteil des Studiengangs ist auch die Vermittlung berufspädagogischer Inhalte im Umfang von mindestens 100 Stunden (theoretische und praxisbezogene Inhalte), welche eine der Voraussetzungen für die spätere Betätigung als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter ist.
Außerdem qualifiziert der Bachelorabschluss für weiterführende Studiengänge, insbesondere für den Masterstudiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften an der Uni Halle oder andere interprofessionelle Masterstudiengänge für Gesundheitsfachberufe.
Akkreditierung
Der Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft 240 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Struktur des Studiums
Der Studiengang verknüpft über den Verlauf von 8 Semestern einen hochschulischen Ausbildungsteil (ca. 4.900 Stunden) an der Martin-Luther-Universität und einen praktischen Ausbildungsteil (ca. 2.300 Stunden) am Universitätsklinikum Halle oder dem Universitätsklinikum Magdeburg sowie mit deren weiteren Kooperationspartnern (z. B. freiberuflich tätige Hebammen).
Der Studiengang beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule. Den Abschluss bilden eine Bachelorarbeit und ihre Verteidigung (Abschlussmodul), aber auch eine staatliche Prüfung.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
Studieninhalt
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Medizinische Grundlagen I | 10 | 1. |
| Grundlagen der Hebammentätigkeit I | 5 | 1. |
| Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren (ASQ I) | 5 | 1. |
| Fachpraxis | 5 | 1. |
| Hebammenpraxis: Grundlagen der Betreuung | 10 | 1.u.2. |
| Medizinische Grundlagen II | 5 | 2. |
| Grundlagen der Hebammentätigkeit II | 5 | 2. |
| Evidenzbasierte Praxis I | 5 | 2. |
| Die Hebamme und das multiprofessionelle Team | 5 | 2. |
| Reproduktive Zeit: Fachkenntnis, Diagnostik und Beratung | 5 | 2. |
| Theoretische Grundlagen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaft | 5 | 3. |
| Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie | 5 | 3. |
| Ethik und Geschichte | 5 | 3. |
| Hebammenhandeln in der Schwangerschaft | 5 | 3. |
| Hebammenhandeln bei der Geburt I | 5 | 3. |
| Hebammenpraxis: Physiologische Schwangerschaft, Geburt und postpartale Zeit | 10 | 3.u.4. |
| Evidenzbasierte Praxis II | 5 | 4. |
| Pädagogik und Entwicklungspsychologie | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln im Wochenbett | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln in der Säuglingszeit | 5 | 4. |
| Hebammenhandeln bei der Geburt II | 5 | 4. |
| Gesundheitsdidaktik (ASQ II) | 5 | 5. |
| Qualitätsmanagement | 5 | 5. |
| Hebammen und vulnerable Familien | 5 | 5. |
| Familiengesundheit, Frühe Hilfen und Kinderschutz | 5 | 5. |
| Hebammenpraxis: Familie und Interprofessionalität | 10 | 5. |
| Gesundheit und Gesundheitsförderung | 5 | 6. |
| Zivil- und Sozialrecht | 5 | 6. |
| Case Management | 5 | 6. |
| Hebammenhandeln: ambulante Betreuungsprozesse | 5 | 6. und 7. |
| Abschlussmodul (Bachelorarbeit) | 10 | 7. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der Schwangerschaft | 10 | 7. und 8. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten der Geburt | 10 | 7. und 8. |
| Hebammenhandeln bei Besonderheiten in der postpartalen Zeit | 10 | 8. |
Im Unterschied zu anderen Studiengängen müssen die Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht werden. Dies ist erfüllt, wenn die Studierenden bei mindestens 85 Prozent der Lehrveranstaltungen anwesend waren.
Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren sowie Gesundheitsdidaktik sind (obligatorische) Module aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Studienabschluss
Der Studiengang Hebammenwissenschaft führt zu zwei Abschlüssen: Die Studierenden erwerben nicht nur den akademischen Grad „Bachelor of Science“, sondern legen auch eine umfangreiche staatliche Prüfung im 7. und 8. Semester ab. Letztere besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Bei erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Hebamme“ erworben.
Praktika
Der praktische Ausbildungsteil erfolgt in verschiedenen Praxisorten:
- für Studierende mit einem Ausbildungsvertrag des Universitätsklinikums Halle:
- für Studierende mit einem Ausbildungsvertrag des Universitätsklinikums Magdeburg:
Bitte informieren Sie sich über die Links schon vorab über die Geburtshilfe an unseren Kooperationskliniken. Die Zusammenarbeit mit weiteren Kliniken für Praxiseinsätze ist in Planung.
Der praktische Ausbildungsteil im Umfang von ca. 2.300 Stunden erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Der Großteil hiervon entfällt auf die Ausbildung im Kreißsaal einer der beiden Universitätskliniken oder weiteren Kooperationskliniken in Sachsen-Anhalt. Weitere Praxiseinsätze in Kliniken sind auf der Wochenbettstation geplant, aber auch zu einem kleinen Teil auf der Neonatologie und der Gynäkologie.
Studierende begleiten außerdem freiberuflich tätige Hebammen bei der ambulanten gesundheitlichen Versorgung – nach eigens gewähltem Schwerpunkt während der Schwangerschaft, bei Haus- oder Geburtshaus-Geburten und bei der aufsuchenden häuslichen Betreuung im Wochenbett und während der Stillzeit.
Während der Praxiseinsätze werden Studierende durch „Praxisanleiterinnen“ in den zu erlernenden Tätigkeiten angeleitet – unterstützt von den hebammenwissenschaftlichen Hochschuldozentinnen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist entwedereine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) odereiner dieser anerkannten Berufsabschlüsse (mit Angabe der Noten):
- Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- für die allgemeine Pflege verantwortliche/r Krankenschwester/-pfleger nach den Mindestanforderungen der Europäischen Union
Wichtig:
Wer bereits die Ausbildung zur Hebamme vollständig durchlaufen hat (bestanden bzw. endgültig nicht bestanden), kann nicht für Hebammenwissenschaft zugelassen werden.
Vorpraktikum
Ebenfalls zwingend erforderlich ist ein Vorpraktikum. Dieses liefert je nach Ort und Dauer Punkte für dasAuswahlverfahren (siehe Tabelle). Faustregel: Je länger, desto besser, mindestens vier Wochen, Splittung möglich. Am meisten Punkte (nämlich 20) gibt es, wenn in mindestens 6 Wochen sowohl Praktikumsanteile im Kreißsaal einer Klinik als auch in einem anderen Bereich (Schwangeren-/Wochenstation, Hebammenpraxis, Geburtshaus, …) abgeleistet werden.
Dokumente für den Ausbildungsvertrag
Erfolgreiche Studienbewerber*innen werden nach der Immatrikulation vom Universitätsklinikum Halle (Saale) bzw. vom Universitätsklinikum Magdeburg kontaktiert. Für den dort abgeschlossenen Ausbildungsvertrag muss ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung vorgelegt werden.
Bewerbung/Einschreibung
Das Bewerbungsverfahren für den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft (240 LP) erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1: Nachweis über ein Vorpraktikum
Vor Ihrer Bewerbung ist ein Vorpraktikum in einer geburtshilflichen Einrichtung verpflichtend, das im Rahmen des Auswahlverfahrens bepunktet wird. Das ausgefüllte Formular zum Nachweis (PDF-Download) muss bis spätestens 30. Juni bei der zuständigen Fachstudienberatung per E-Mail (studienberatung-hebwiss@medizin.uni-halle.de) eingereicht werden.
Nach der Prüfung erhalten Sie per E-Mail ein Anerkennungsnachweis des zuständigen Instituts der Medizinischen Fakultät mit der erzielten Punktzahl. Erst mit diesem Nachweis können Sie die Bewerbung korrekt abschließen, weil hierfür die Punktzahl aus dem Dokument erforderlich ist.
---
Schritt 2: Bewerbung an der Uni Halle
Mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Übrigens: Im Bewerbungsportal besteht die Möglichkeit, sich für beide Ausbildungsstandorte (Halle und Magdeburg) gleichrangig zu bewerben.
Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung im Portal hochzuladen:
- Hochschulzugangsberechtigung oder Berufsabschluss (falls nicht in Deutsch oder Englisch: zusätzlich mit vereidigter deutscher oder englischer Übersetzung).
- den erhaltenen Anerkennungsnachweis Ihres Vorpraktikums.
- die Erklärung zur Berufsausbildung.
- nur für Bewerber*innen mit ausländischer oder internationaler Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens durch ein Sprachzertifikat auf Niveaustufe C1 (DSH-2).
Alle vollständig und fristgerecht abgegebenen Bewerbungen werden in das Vergabeverfahren einbezogen.
Erfolgreiche Studienbewerber*innen werden nach der Immatrikulation vom jeweils zuständigen Universitätsklinikum kontaktiert. Der dort abgeschlossene Ausbildungsvertrag muss dann gegenüber dem Immatrikulationsamt nachgewiesen werden.
Ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung sind für einen Vertragsabschluss zur akademischen Hebammenausbildung notwendig und müssen bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.
Auswahlverfahren
Auswahlquoten
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:
- 30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
- 10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtig abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote)
- 60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH).
In der Quote Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH) wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium berücksichtigt.
Im Studiengang Hebammenwissenschaft werden neben der Abiturdurchschnittsnote der zeitliche Umfang und die Art des Vorpraktikums bewertet.
Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote und höchstens 20 Punkte für das Vorpraktikum vergeben. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangliste wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
2. Quote Auswahlverfahren (AdH)
Die Rangfolge der Bewerber wird unter Berücksichtigung der Abiturdurchschnittsnote, des TMS-Ergebnisses und dem Vorhandensein einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem der unten genannten Berufe gebildet.
Dabei werden für die Abiturdurchschnittsnote (Hochschulzugangsberechtigung) maximal 65 Rangpunkte, für den TMS maximal 30 Rangpunkte sowie für eine oder mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen 5 Punkte vergeben.
Hinweise zu den Auswahlkriterien:
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Durch die Teilnahme am Studieneignungstest TMS kann man seine Zulassungschance verbessern. Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und bestimmt sich ausschließlich nach den von der zentralen Koordinationsstelle TMS festgelegten Bedingungen.
Wichtig zu wissen ist, dass man den Test einmal wiederholen darf.
Weitere Informationen und Anmeldung: www.tms-info.org
Abgeschlossene Berufsausbildung
Folgende Ausbildungsabschlüsse werden sowohl in der Zusätzlichen Eignungsquote als auch im AdH anerkannt. Eine ageschlossene Ausbildung ist allerdings keine obligatorische Zulassungsvoraussetzung zum Studium der Medizin.
- Altenpfleger/in
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Arzthelfer/in
- Biologielaborant/in
- Chemielaborant/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Krankenschwester/-pfleger
- Logopäde/Logopädin
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinlaborant/in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnische/r Angestellte/r
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
- Rettungsassistent/in
- Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Informieren Sie sich über Details der neuen Auswahlverfahren bitte unbedingt auch auf der Internetseite von Hochschulstart: www.hochschulstart.de.
Rechtsgrundlagen:


















































































