Englisch
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
EnglischLehramt an Grundschulen, modularisiert
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen |
---|---|
Umfang | 35 LP |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
NC-Grenzwert | alle Bewerber zugelassen |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Charakteristik und Ziele
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über alle fachübergreifenden „Bausteine“ sowie die anderen zu wählenden Fächer. Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Grundschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Grundschulfachs Englisch.
Studierende erwerben Kenntnisse der englischen Sprache und Literatur und lernen, dieses Wissen an Grundschulen optimal zu vermitteln. Dafür beschäftigen sie sich intensiv mit Modellen und Konzepten des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule (Unterrichtsplanung, Medieneinsatz, Evaluation, Reflexion etc.).
Struktur des Studiums
Im Lehramt an Grundschulen wird eine Kombination aus drei Fächern mit einem Gesamtvolumen von 120 Leistungspunkten (LP) studiert.
Deutsch und Mathematik sind pflichtgemäß als Unterrichtsfächer I und II zu belegen; das als Fach I gewählte wird dabei vertieft studiert (50 LP). Auf Fach II und das dritte Schulfach – im hiesigen Fall Englisch – entfallen jeweils 35 LP.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 120 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, fächerübergreifende Grundschuldidaktik, Einblicke in Deutsch als Zweitsprache und Förderpädagogik, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als eins ihrer zwei Grundschulfächer (neben Mathematik oder Deutsch) gewählt haben, studieren dieses ebenfalls wie hier abgebildet mit 35 LP. Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Sprachpraxis I | 5 | 1.o.2. |
Einführung in die Didaktik des frühen Fremdsprachenunterrichts | 5 | 2. |
Basismodul: Literaturwissenschaft* | 5 | ab 3. |
Basismodul: Sprachwissenschaft* | 5 | ab 3. |
Basismodul: Kulturwissenschaft* | 5 | ab 3. |
Sprachpraxis II | 5 | 3.u.4. |
Ziele und Methoden des Englischunterrichts in der Grundschule | 5 | 5. |
Themen- und aufgabenorientierte Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen | 5 | 6. |
* Zu wählen sind zwei der drei Basismodule.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch
- Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
- einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
- Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
- Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
- TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550; - IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
- TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Bewerbung/Einschreibung
Die Bewerbung für das Lehramt an Grundschulen erfolgt jeweils zum Wintersemester für eine konkrete Fächerkombination:
- Deutsch / Mathematik / Evangelische oder Katholische Religion
- Deutsch / Mathematik / Ethik
- Deutsch / Mathematik / Englisch
- Deutsch / Mathematik / Gestalten
- Deutsch / Mathematik / Musik
- Deutsch / Mathematik / Sachunterricht
- Deutsch / Mathematik / Sport
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen gibt es zur Zeit für alle Kombinationen universitätsinterne Zulassungsbeschränkungen (NC). Das heißt, die Bewerbung muss bis zum 15.7. bei der Universität eingehen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Immatrikulationsamtes.
Soll das GrundschulfachEnglisch im Rahmen des Förderschullehramts studiert werdenl, so muss die Bewerbung für das Lehramt an Förderschulen erfolgen.
Im Falle einer Zulassung für das Lehramt an Förderschulen kann man sich wahlweise für das Fach Deutsch oder Mathematik und das Fach Englisch einschreiben, vorausgesetzt, man erfüllt auch die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Für die Grundschulfächer erfolgt dann kein Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren erläutern wir im gleichnamigen Kapitel des Haupteintrags Lehramt an Grundschulen.
Im Förderschullehramt gelten für den gesamten Studiengang unabhängig von der Fächerwahl diese Angaben.
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
EnglischLehramt an Gymnasien, modularisiert
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien |
---|---|
Umfang | 90/95 LP |
Regelstudienzeit | 9 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
NC-Grenzwert | alle Bewerber zugelassen |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Charakteristik und Ziele
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ und das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Gymnasiallehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.
Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.
Struktur des Studiums
Für das Lehramt an Gymnasien wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen. Englisch kann als Fach I (95 Leistungspunkte) oder Fach II (90 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtmodule Fachwissenschaft (Fach I: 80 LP; Fach II: 75 LP) | ||
Basismodul Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Sprachwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Kulturwissenschaft | 5 | 1. |
Sprachpraxis I | 5 | 1. od. 2. |
Aufbaumodul Sprachwissenschaft I | 5 | ab 2. |
Aufbaumodul Sprachwissenschaft II oder III | 5 | ab 2. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft I | 5 | ab 2. |
Aufbaumodul Englische Literatur | 5 | ab 3. |
Aufbaumodul Amerikanische Literatur | 5 | ab 3. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft II | 5 | ab 3. |
Sprachpraxis II | 5 | 3. - 4. |
(bei Englisch als Fach I) insgesamt drei Vertiefungsmodule zur Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft | 3 x 5 | ab 5. |
(bei Englisch als Fach II) insgesamt zwei Vertiefungsmodule zur Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft | 2 x 5 | ab 5. |
Sprachpraxis III und Sprachpraxis IV | 10 | 5. ab 6. |
Fachdidaktik (15 LP) | ||
Basismodul | 5 | 1. - 3. |
Aufbaumodul: Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs | 5 | 2. - 4. |
Vertiefungsmodule (VM)– eins muss gewählt werden
| 5 | 5. - 8. |
Studienabschluss
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- ein ordnungsgemäßes Studium für das Lehramt an Gymnasien in der gewählten Fächerkombination
- die für die Zulassung erforderlichen Modulleistungen in allen Prüfungsfächern
- erfolgreiches Absolvieren der erforderlichen Schulpraktika
- erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen und Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- der wissenschaftlichen Hausarbeit
- je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten Unterrichtsfächern
- je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie
Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die Lehrbefähigung an Gymnasien. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.
Praktika
- Schulpraktika, die nach Möglichkeit an Gymnasien abgeleistet werden sollten, gliedern sich in
- ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum im Rahmen der Bildungswissenschaften innerhalb des Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
- zwei Schulpraktika von mind. insgesamt 8 Wochen Dauer mit einem Studienumfang von 15 LP
- schulpraktische Übungen in den studierten Unterrichtsfächern im Rahmen der Fachdidaktik
- Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
- dreiwöchiges Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel, Kenntnisse zu spezifischen Anforderungen im Rahmen eines selbstgewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern und/oder Jugendlichen zu erwerben.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch
- Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
- einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
- Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
- Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
- TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550; - IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
- TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Bewerbung/Einschreibung
Englisch Lehramt an Gymnasien 90/95 LP ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Voraussetzung für die Bewerbung sind neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch der Sprachnachweis Englisch wie oben dargestellt.
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) zunächst über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Zulassung, den Sie zusammen mit den oben aufgeführten und ggf. weiteren im Portal benannten Dokumenten fristgerecht einreichen müssen. Das heißt, auch die „Papierunterlagen“ müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein!
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Lehramtsstudium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner anklicken – je nachdem, ob Ihr weiteres Fach ebenfalls zulassungsbeschränkt ist oder nicht:
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für alle NC-beschränkten Unterrichtsfächer im Gymnasiallehramt erläutern wir im gleichnamigen Kapitel des Haupteintrags Lehramt an Gymnasien.
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
EnglischLehramt an Sekundarschulen, modularisiert
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen |
---|---|
Umfang | 75/80 LP |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Charakteristik und Ziele
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Englisch.
Theoretische und praktische Studienanteile sind eng miteinander verbunden. Auf Studierende wartet ein hoher Anteil eigenständiger Projekt- und Gruppenarbeit. Vermittelt wird anwendbares Wissen aus diesen Bereichen: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft (Anglistik/Amerikanistik), Britische Studien und Amerikastudien, Anglistik und ihre Didaktik, Sprachlehr- und -lernforschung, Theorie der Praxis und Praxis der Theorie vor dem Hintergrund lebenslangen Lernens.
Struktur des Studiums
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Englisch kann als Fach I (80 Leistungspunkte) oder Fach II (75 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 80 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Fachwissenschaft (Fach I: 65 LP; Fach II: 60 LP) | ||
Basismodul Literaturwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Sprachwissenschaft | 5 | 1. |
Basismodul Kulturwissenschaft | 5 | 1. |
Sprachpraxis I | 5 | 1. od. 2. |
Aufbaumodul Sprachwissenschaft I oder II oder III | 5 | ab 2. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft I | 5 | ab 2. |
Aufbaumodul Kulturwissenschaft II | 5 | ab 3. |
Aufbaumodul Englische Literatur oder Aufbaumodul Amerikanische Literatur | 5 | ab 3. |
Sprachpraxis II | 5 | 3. - 4. |
Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft
| 5 | ab 5. |
Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft I oder II oder III - (nur bei Englisch als Fach I) | 5 | ab 5. |
Sprachpraxis III und Sprachpraxis IV | 10 | ab 6. |
Fachdidaktik (15 LP) | ||
Basismodul | 5 | 1. - 3. |
Aufbaumodul: Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs | 5 | 2. - 4. |
Vertiefungsmodul – eins zur Wahl
| 5 | 5. - 8. |
Studienabschluss
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:
- ein ordnungsgemäßes Studium für das Lehramt an Sekundarschulen in der gewählten Fächerkombination
- die für die Zulassung erforderlichen Modulleistungen in allen Prüfungsfächern
- Nachweis der erforderlichen Schulpraktika
- die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen und Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- der wissenschaftlichen Hausarbeit
- je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten Unterrichtsfächern
- je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie
Das Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat (Vorbereitungsdienst) abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die Lehrbefähigung an Sekundarschulen. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.
Wird das Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen studiert, so endet das Studium mit dem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen.
Praktika
- Schulpraktika, die nach Möglichkeit an Sekundarschulen abgeleistet werden sollten, gliedern sich in
- ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum innerhalb der Bildungswissenschaften im Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
- zwei Schulpraktika von mindestens 8 Wochen Dauer mit einem Studienumfang von 15 LP
- schulpraktische Übungen in den studierten Unterrichtsfächern im Rahmen der Fachdidaktik
- Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
- dreiwöchiges Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel, Kenntnisse zu spezifischen Anforderungen im Rahmen eines selbstgewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern und/oder Jugendlichen zu erwerben.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch
- Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
- einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
- Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
- Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
- TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550; - IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
- TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.
* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Bewerbung/Einschreibung
Englisch Lehramt an Sekundarschulen 75/80 LP ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC).
Voraussetzung für die Einschreibung sind unter anderem neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch der Sprachnachweis Englisch wie oben dargestellt.
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung schreiben Sie sich bitte bis 30. September über https://www.uni-halle.de/bewerben ein.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Einschreibung, der bei der Universität eingereicht werden muss – zusammen mit den oben aufgeführten und weiteren im Portal benannten Unterlagen.
- Achtung: Ist Ihr zweites Fach zulassungsbeschränkt (mit NC), endet die Bewerbungsfrist bereits am 15. Juli.
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich in jedem Fall bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Lehramtsstudium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner anklicken – je nachdem, ob Ihr weiteres Fach zulassungsbeschränkt ist oder nicht: