Medien- und Kommunikationswissenschaft
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
Medien- und KommunikationswissenschaftBachelor-Teilstudiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Bachelor of Arts (B.A.) |
---|---|
Umfang | 60 LP |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Ziel des Bachelor-Teilstudiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaft (MuK) 60 LP ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der medienwissenschaftlichen Forschung, ihren Methoden und deren Anwendung vertraut zu machen. Das Studium vermittelt medienanalytische Fertigkeiten sowie Grundkompetenzen im Umgang mit und der Erstellung von unterschiedlichen medialen Produkten (print, audio, visuell, audiovisuell und multimedial).
Berufsperspektiven
Beim Bachelor-Teilstudiengang mit 60 LP werden die Berufsperspektiven primär durch die Wahl des großen Teilstudiengangs (120 LP) bestimmt.
Das Studium qualifiziert für ein breites Spektrum von Medien- und Kommunikationsberufen in Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialen Bereiche, Werbe- und PR-Agenturen sowie entsprechenden Abteilungen von Firmen und Institutionen.
Akkreditierung
Dieser Bachelor-Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
Der Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 60 LP ist frei mit allen angebotenen Teilstudiengängen mit 120 LP der Uni Halle kombinierbar.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichmodule (45 LP) | ||
Was mit Medien? | 5 | 1. |
Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung | 5 | 1. |
Medientheorie I | 5 | 2. |
Grundlagen der digitalen Mediengestaltung | 5 | 2. |
Analyse audiovisueller Medien | 5 | 3. |
Mediengeschichte | 5 | 3. |
Medientheorie II | 5 | 4. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft I | 5 | 4. |
Praktikumsmodul | 5 | 5. o. 6. |
Wahlpflichtmodule (15 LP) | ||
1. Handlungsfelder der Medienpraxis (10 LP sind zu erbringen) | ||
Handlungsfelder der Medienpraxis 1: Journalismus | 5 | 5. o. 6. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 2: Kommunikation | 5 | 5. o. 6. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 3. Narrationen | 5 | 5. o. 6. |
2. Schnittstellen (5 LP sind zu erbringen) | ||
Schnittstellen 1: Interdisziplinäre Zugänge | 5 | 5. o. 6. |
Schnittstellen 1: Praxis - Wissenschaft | 5 | 5. o. 6. |
Studienabschluss
Die Art des Abschlusses wird von Ihrem anderen Teilstudiengang (120 LP) bestimmt, in dem auch die Abschlussarbeit anzufertigen ist.
Praktika
Im Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 60 LP ist ein vierwöchiges Praktikum im Umfang von 5 LP integriert. Das Praktikum wird von den Studierenden selbstständig vereinbart und in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und ein Nachweis über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum. (siehe weiter untern)
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium oder durch eine Feststellungsprüfung erlangen.
Empfohlen wird ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einem medienrelevanten Bereich. Dies ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Ein solches Vorpraktikum, auch eine einschlägige Ausbildung, erhöhen allerdings Ihre Zulassungschancen, da dieses im Auswahlverfahren zusätzlich zur Abiturdurchschnittsnote als fachspezifisches Auswahlkriterium herangezogen wird. Einzelheiten zum Auswahlverfahren finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift Das Auswahlverfahren.
Bewerber*innen mit entsprechenden Nachweisen reichen diese bitte vor einer Studienplatzbewerbung, und zwar bis zum 15. Mai, beim Praktikumsausschuss der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft ein. Weiterführende Informationen zu den Praktikumsanforderungen finden Sie auf der Seite der Praktikumsberatung.
Weiterhin werden fundierte Englischkenntnisse und der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur dringend empfohlen. Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in englischer Sprache angeboten werden.
Wünschenswert sind außerdem
- Interesse am wissenschaftlich-analytischen Arbeiten,
- allgemeines Interesse an medialen Phänomenen,
- ausgeprägtes ästhetisches Interesse und
- Interesse an planerisch-konzeptionellen Prozessen und praktischen Umsetzungen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 60 LP ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Voraussetzung für die Bewerbung ist neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch die Bestätigung des Vorpraktikums durch den Praktikumsausschuss (siehe auch Zulassungsvoraussetzungen).
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) zunächst über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Zulassung, den Sie zusammen mit den oben aufgeführten und ggf. weiteren im Portal benannten Dokumenten fristgerecht einreichen müssen. Das heißt, auch die „Papierunterlagen“ müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein!
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Studium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner auswählen – je nachdem, ob Ihr anderer Teilstudiengang ebenfalls zulassungsbeschränkt ist oder nicht:
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:
30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),
60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):
- In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen.
- Im Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft (MuK) 60 LP ist das die Bewertung des Vorpraktikums (Art und Dauer).
- Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote und höchstens 20 Punkte für das Vorpraktikum vergeben. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
- Bitte informieren Sie sich ausführlich über das Auswahlverfahren in der Auswahlordnung.
Weitere Rechtsgrundlage: Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
Medien- und KommunikationswissenschaftBachelor-Teilstudiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Bachelor of Arts (B.A.) |
---|---|
Umfang | 90 LP |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Ziel des Bachelorstudiums der Medien- und Kommunikationswissenschaften ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der medienwissenschaftlichen Forschung, ihrer Methoden und deren Anwendung vertraut zu machen. Das Studium vermittelt medienanalytische Fertigkeiten sowie Grundkompetenzen im Umgang mit und der Erstellung von unterschiedlichen medialen Produkten (print, audio, visuell, audio-visuell und multimedial).
Berufsperspektiven
Das Studium qualifiziert für ein breites Spektrum von Medien- und Kommunikationsberufen in Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialen Bereiche, Werbe- und PR-Agenturen sowie entsprechenden Abteilungen von Firmen und Institutionen. Durch die Wahl eines geeigneten Zweitfachs kann das Berufsprofil noch spezifiziert werden.
Akkreditierung
Dieser Bachelor-Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (50 LP)
- Wahlpflichtmodule, ggf. inkl. Abschlussmodul (30 LP)
- Praktikum (5 LP)
- Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) (5 LP)
Für dieses Studium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, so dass Ihr Bachelorstudium einen Gesamtumfang von 180 Leistungspunkten bekommt. In 90/90-Konstellationen können Sie frei wählen, in welchem Fach die Bachelorarbeit verfasst wird und in welchem (stattdessen) Wahlpflichtmodule belegt werden.
Medien- und Kommunikationswissenschaft 90 LP ist mit allen anderen angebotenen Teilstudiengängen mit 90 LP der Uni Halle frei kombinierbar.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtmodule (60 LP) | ||
Was mit Medien? | 5 | 1. |
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | 5 | 1. |
Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung | 5 | 1. |
Medientheorie I | 5 | 2. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft I | 5 | 2. |
Grundlagen der digitalen Mediengestaltung | 5 | 2. |
Analyse audiovisueller Medien | 5 | 3. |
Praktikumsmodul | 5 | 3. o. 4. |
Mediengeschichte | 5 | 3. |
Medientheorie II | 5 | 4. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft II | 5 | 4. |
ASQ | 5 | |
Wahlpflichtmodule (30 LP) | ||
1. Medienwirtschaft (5 oder 10 LP sind zu erbringen) | ||
Medienwirtschaft 1: Forschung | 5 | 5. |
Medienwirtschaft 2: Geschäftsmodelle | 5 | 5. |
2. Handlungsfelder der Medienpraxis (10 oder 15 LP sind zu erbringen) | ||
Handlungsfelder der Medienpraxis 1: Journalismus | 5 | ab 3. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 2: Kommunikation | 5 | ab 3. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 3. Narrationen | 5 | ab 3. |
3. Schnittstellen (5 oder 10 LP sind zu erbringen) | ||
Schnittstellen 1: Interdisziplinäre Zugänge | 5 | 5. |
Schnittstellen 2: Praxis - Wissenschaft | 5 | 5. |
4. Abschluss mit Bachelorarbeit (0 oder 10 LP) | ||
Abschlussmodul (Bachelorarbeit) | 10 | 6. |
Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ)
Zu den Allgemeinen Schlüsselqualifikationen zählen Präsentations- und Fremdsprachenkenntnisse sowie schriftliche, mündliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen. Diese sollen den späteren Berufseinstieg unterstützen. (www.uni-halle.de/asq)
Empfohlen: IT-Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit, mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Selbstkompetenzen.
Praktika
Im Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 90 LP ist ein vierwöchiges Praktikum im Umfang von 5 LP integriert. Das Praktikum wird von den Studierenden selbstständig vereinbart und in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und ein Nachweis über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum. (siehe weiter untern)
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium oder durch eine Feststellungsprüfung erlangen.
Empfohlen wird ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einem medienrelevanten Bereich. Dies ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Ein solches Vorpraktikum, auch eine einschlägige Ausbildung, erhöhen allerdings Ihre Zulassungschancen, da dieses im Auswahlverfahren zusätzlich zur Abiturdurchschnittsnote als fachspezifisches Auswahlkriterium herangezogen wird. Einzelheiten zum Auswahlverfahren finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift Das Auswahlverfahren.
Bewerber*innen mit entsprechenden Nachweisen reichen diese bitte vor einer Studienplatzbewerbung, und zwar bis zum 15. Mai, beim Praktikumsausschuss der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft ein. Weiterführende Informationen zu den Praktikumsanforderungen finden Sie auf der Seite der Praktikumsberatung.
Weiterhin werden fundierte Englischkenntnisse und der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur dringend empfohlen. Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in englischer Sprache angeboten werden.
Wünschenswert sind außerdem
- Interesse am wissenschaftlich-analytischen Arbeiten,
- allgemeines Interesse an medialen Phänomenen,
- ausgeprägtes ästhetisches Interesse und
- Interesse an planerisch-konzeptionellen Prozessen und praktischen Umsetzungen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 90 LP ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Voraussetzung für die Bewerbung ist neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch die Bestätigung des Vorpraktikums durch den Praktikumsausschuss (siehe auch Zulassungsvoraussetzungen).
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) zunächst über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Zulassung, den Sie zusammen mit den oben aufgeführten und ggf. weiteren im Portal benannten Dokumenten fristgerecht einreichen müssen. Das heißt, auch die „Papierunterlagen“ müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein!
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Studium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner auswählen – je nachdem, ob Ihr anderer Teilstudiengang ebenfalls zulassungsbeschränkt ist oder nicht:
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:
30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),
60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):
- In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen.
- Im Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft (MuK) 90 LP ist das die Bewertung des Vorpraktikums (Art und Dauer).
- Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote und höchstens 20 Punkte für das Vorpraktikum vergeben. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
- Bitte informieren Sie sich ausführlich über das Auswahlverfahren in der Auswahlordnung.
Weitere Rechtsgrundlage: Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt
Link zum Studienangebot der Uni-Halle
Medien- und KommunikationswissenschaftBachelor-Teilstudiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Bachelor of Arts (B.A.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Ziel des Bachelorstudiums der Medien- und Kommunikationswissenschaften ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der medienwissenschaftlichen Forschung, ihrer Methoden und deren Anwendung vertraut zu machen. Das Studium vermittelt medienanalytische Fertigkeiten sowie Grundkompetenzen im Umgang mit und der Erstellung von unterschiedlichen medialen Produkten (print, audio, visuell, audio-visuell und multimedial).
Berufsperspektiven
Das Studium qualifiziert für ein breites Spektrum von Medien- und Kommunikationsberufen in Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialen Bereiche, Werbe- und PR-Agenturen sowie entsprechenden Abteilungen von Firmen und Institutionen. Durch die Wahl eines geeigneten Zweitfachs kann das Berufsprofil noch spezifiziert werden.
Akkreditierung
Dieser Bachelor-Teilstudiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (65 LP)
- Wahlpflichtmodule (15 LP)
- Praxisprojekt (10 LP)
- Praktikum (10 LP)
- Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) (10 LP)
- Abschlussmodul Bachelorarbeit (10 LP)
Für dieses Studium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, so dass Ihr Bachelorstudium einen Gesamtumfang von 180 Leistungspunkten bekommt. Ihre Bachelorarbeit verfassen Sie zwingend in diesem („großen“) Fach.
Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP ist mit allen angebotenen Teilstudiengängen mit 60 LP der Uni Halle frei kombinierbar.
Was sind Module? Was sind Leistungspunkte (LP)? Eine „erstsemestertaugliche“ Erläuterung zum Studienaufbau finden Studienanfänger*innen in unserem Welcome-Portal.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtmodule (105 LP) | ||
Was mit Medien? | 5 | 1. |
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | 5 | 1. |
Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung | 5 | 1. |
Medientheorie I | 5 | 2. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft I | 5 | 2. |
Grundlagen der digitalen Mediengestaltung | 5 | 2. |
Praktikumsmodul | 10 | ab 3. |
Analyse audiovisueller Medien | 5 | 3. |
Mediengeschichte | 5 | 3. |
Medientheorie II | 5 | 4. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft II | 5 | 4. |
Schnittstellen I: Interdisziplinäre Zugänge | 5 | 5. |
Schnittstellen II: Praxis - Wissenschaft | 5 | 5. |
Praxisprojekt | 10 | 5. o. 6. |
Kolloquium | 5 | 6. |
ASQ I und II | 10 | |
Abschlussmodul (Bachelorarbeit) | 10 | 6. |
Wahlpflichtmodule (15 LP) | ||
1. Medienwirtschaft (5 LP; eins wählen) | ||
Medienwirtschaft 1: Forschung | 5 | 5. |
Medienwirtschaft 2: Geschäftsmodelle | 5 | 5. |
2. Handlungsfelder der Medienpraxis (10 LP; zwei wählen) | ||
Handlungsfelder der Medienpraxis 1: Journalismus | 5 | ab 3. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 2: Kommunikation | 5 | ab 3. |
Handlungsfelder der Medienpraxis 3. Narrationen | 5 | ab 3. |
Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ)
Zu den Allgemeinen Schlüsselqualifikationen zählen Präsentations- und Fremdsprachenkenntnisse sowie schriftliche, mündliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen. Diese sollen den späteren Berufseinstieg unterstützen. (www.uni-halle.de/asq)
Empfohlen: IT-Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit, mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Selbstkompetenzen.
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Praktika
Im Teilstudiengang 120 LP sind zwei vierwöchige Praktika (10 LP) integriert. Diese Praktika können zu einem achtwöchigen Block zusammengefasst werden. Das Praktikum wird von den Studierenden selbstständig vereinbart und in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und ein Nachweis über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum. (siehe weiter untern)
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium oder durch eine Feststellungsprüfung erlangen.
Empfohlen wird ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einem medienrelevanten Bereich. Dies ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Ein solches Vorpraktikum, auch eine einschlägige Ausbildung, erhöhen allerdings Ihre Zulassungschancen, da dieses im Auswahlverfahren zusätzlich zur Abiturdurchschnittsnote als fachspezifisches Auswahlkriterium herangezogen wird. Einzelheiten zum Auswahlverfahren finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift Das Auswahlverfahren.
Bewerber*innen mit entsprechenden Nachweisen reichen diese bitte vor einer Studienplatzbewerbung, und zwar bis zum 15. Mai, beim Praktikumsausschuss der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft ein. Weiterführende Informationen zu den Praktikumsanforderungen finden Sie auf der Seite der Praktikumsberatung.
Weiterhin werden fundierte Englischkenntnisse und der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur dringend empfohlen. Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in englischer Sprache angeboten werden.
Wünschenswert sind außerdem
- Interesse am wissenschaftlich-analytischen Arbeiten,
- allgemeines Interesse an medialen Phänomenen,
- ausgeprägtes ästhetisches Interesse und
- Interesse an planerisch-konzeptionellen Prozessen und praktischen Umsetzungen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP ist zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Voraussetzung für die Bewerbung ist neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch die Bestätigung des Vorpraktikums durch den Praktikumsausschuss (siehe auch Zulassungsvoraussetzungen).
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) zunächst über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Zulassung, den Sie zusammen mit den oben aufgeführten und ggf. weiteren im Portal benannten Dokumenten fristgerecht einreichen müssen. Das heißt, auch die „Papierunterlagen“ müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein!
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Schritt für Schritt zum Studienplatz
Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Studium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner auswählen – je nachdem, ob Ihr anderer Teilstudiengang ebenfalls zulassungsbeschränkt ist oder nicht:
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:
30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),
60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):
- In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen.
- Im Bachelor-Teilstudiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft (MuK) 120 LP ist das die Bewertung des Vorpraktikums (Art und Dauer).
- Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote und höchstens 20 Punkte für das Vorpraktikum vergeben. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
- Bitte informieren Sie sich ausführlich über das Auswahlverfahren in der Auswahlordnung.
Weitere Rechtsgrundlage: Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt
Medien- und KommunikationswissenschaftMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Medien und Kommunikationswissenschaft |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Charakteristik und Ziele
Der Master Medien- und Kommunikationswissenschaft120 LP wendet sich an Studierende, die bereits einen Bachelor-Studiengang mit medien- oder kommunikationswissenschaftlicher Ausrichtung absolviert haben und auf dieser Basis eine Qualifikation auf Master-Ebene anstreben. Er hat die Funktion, die in einem Bachelor-Studiengang erworbenen grundständigen Kenntnisse und Kompetenzen zu fachspezifischen Arbeitsfeldern, Theorien, Methoden, Analyse- und Argumentationsformen der Medien- und Kommunikationswissenschaft gezielt auszubauen und in Richtung einer größeren Forschungsnähe zu vertiefen.
Ziel des Studiengangs ist ein wissenschaftlich qualifizierter Abschluss, der zu problemorientierten Analysen der Medien und ihrer komplexen sozialen, kommunikativen und kulturellen Prozesse im Blick auf den akademischen wie medienpraktischen Arbeitsmarkt befähigt.
In seinem fachlichen Selbstverständnis orientiert sich der Studiengang an der Medienwissenschaft als einer kulturwissenschaftlich ausgerichteten Disziplin, die sich dem breiten, veränderlichen Spektrum von Techniken, Praktiken und Produkten der Medien über historische und theoretisch-begriffliche Zugänge annähert. Integriert in dieses Selbstverständnis sind aktuelle Themen und Methoden der Kommunikationswissenschaft. Das Gegenstandsfeld umfasst die klassischen Massenmedien Film, Radio und Fernsehen ebenso wie weitere Kontexte der Medialität sowie auf Medien bezogene kommunikative und soziale Prozesse, darunter auch die ihrer Produktion, Distribution und ihres Konsums.
Der Studiengang vermittelt geistes- und sozialwissenschaftlich-empirische Kenntnisse und Kompetenzen. Ein weiterer innovativer Schwerpunkt besteht im wechselseitigen Bezug von Medienwissenschaft und Medienpraxis in ausgewählten Anwendungsfeldern medialer Kommunikation und in projektorientierten Lehr- und Lernformen.
Berufsperspektiven
Der Studiengang qualifiziert für ein breites Spektrum von Berufsfeldern, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich von Sendeanstalten und Verlagen, Produktionsfirmen aller medialer Bereiche, Agenturen im Bereich der Werbung und PR sowie entsprechende Abteilungen von Firmen und Institutionen, aber auch in weiteren öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Institutionen und Einrichtungen, soweit sie im medialen Bereich in planerisch-konzeptioneller oder beratender oder produzierender Funktion tätig sind, und für die medienwissenschaftliche Lehre und Forschung an Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen.
Der Abschluss des Studiums ermöglicht es, ein Promotionsstudium aufzunehmen und eine wissenschaftliche Laufbahn zu verfolgen.
Akkreditierung
Dieser Master-Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (80 LP)
- Wahlpflichtmodule (10 LP)
- Abschlussmodul (Masterarbeit) (30 LP)
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (110 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Mediengeschichte | 10 | 1. |
Medienanthropologie | 5 | 1. |
Anwendungsfelder: Text, Bild/Bewegtbild | 10 | 1. |
Schlüsselbegriffe der Medien- und Kommunikationswissenschaft | 5 | 1 |
Medienindustrien und Mediensysteme | 10 | 2. |
Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft | 10 | 2. |
Projektentwicklung: Projekt Anwendung | 10 | 3. |
Projektentwicklung: Projekt Wissenschaft | 10 | 3. |
Digitale Kulturen | 5 | 3. |
Kolloquium Wissenschaftsprojekt | 5 | 3. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 30 | 4. |
Wahlpflichtmodule (10 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Anwendungsfelder: Daten und Netzwerke | 10 | 2. |
Anwendungsfelder: Sound | 10 | 2. |
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudium kann zugelassen werden,
- wer über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) in einem Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaft mit mindestens 60 LP verfügt und
- die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren gemäß der Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP in der jeweils gültigen Fassung nachweist.
Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung muss mit den vollständigen Unterlagen für das jeweilige Wintersemester spätestens bis zum 15. Mai beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorliegen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ein Schreiben im Umfang von 2000 - 3500 Zeichen (gedruckt), in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft120 LP aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird;
- ein ausgefüllter Biographischer Fragebogen
- sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte.
Die Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft (120 Leistungspunkte) vom 20.05.2020 ist Grundlage für die Durchführung des Auswahlverfahrens.
Kontakt: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Philosophische Fakultät II Prüfungsamt 06099 Halle (Saale)
Wichtig: Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zum Studium- siehe nächste Überschrift Bewerbung/Einschreibung!.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Über die Details der Eignungsprüfungsdurchführung informiert Sie das Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft 120 LP ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 31. August über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres nachgereicht werden. - Nachweis über die erfolgreich abgelegte Eignungsfestsellungsprüfung (siehe Zulassungsvoraussetzungen).
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Ihr Studium umfasst eine fundierte medientheoretische Ausbildung, bietet Methoden und Anwendungen im Bereich der Medienanalyse und eröffnet Ihnen ein breites Feld der Medienpraxis in den Bereichen Audio, Video und Multimedia. Dabei stehen Ihnen hochqualifizierte Dozent*innen zur Seite. Egal ob Filmprojekt, Werbeclip, Blog, Zeitschrift oder Hörfunkproduktion – Sie können Ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Dazu stehen Ihnen ein großes Studio, mehrere Schnittplätze und PC-Pools zur Verfügung.
Unser Standort, das MMZ (Mitteldeutsches Multimediazentrum), sorgt für Synergien: mehr als 20 Medienfirmen im Haus, der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr) vor der Tür und Sie mittendrin!