Lehramt an Grundschulen
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
Lehramt an Grundschulenmodularisiert
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen |
---|---|
Umfang | 240 LP |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | Mit Uni-NC und zulassungsfrei - abhängig vom Drittfach |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Charakteristik und Ziele
Die Ausbildung zur Lehrerin/zum Lehrer an Grundschulen erfolgt in zwei Phasen: einem Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, und dem Vorbereitungsdienst, der in der Zweiten Staatsprüfung mündet. Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist vollständig modularisiert. Als Abschluss wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Grundschulen erworben.
Fächerkombinationen
Die Fächer Deutsch und Mathematik sind als Unterrichtsfächer I und II zu belegen. Das als Unterrichtsfach I gewählte Fach wird vertieft studiert. Das Unterrichtsfach III ist aus den unten genannten Unterrichtsfächern zu wählen.
Deutsch / Mathematik + ...
Ergänzungsfach Medienbildung: Studierende des Lehramts an Grundschulen, die im Grundlagenstudium sowie in Mathematik und Deutsch mindestens zwei Fachsemester studiert haben, können sich auch für das Ergänzungsfach Medienbildung mit 35 LP bewerben.
Berufsperspektiven
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) kann man sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufnehmenden Landes zu richten.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.
Während des Vorbereitungsdienstes arbeitet man schon an einer Schule, hospitiert und unterrichtet unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man das Zweite Staatsexamen ab und kann sich damit um eine Anstellung als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst bewerben.
Struktur des Studiums
Aufbau des Studiums
Bildungswissenschaften - 35 LP (Pädagogik & Pädagogische Psychologie) |
Fächerübergreifende Grundschuldidaktik - 15 LP |
Fach I - Deutsch oder Mathematik - (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 50 LP |
Fach II - Deutsch oder Mathematik - (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 35 LP |
Fach III (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 35 LP |
Einführung in das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - 10 LP |
Einführung in die Förderpädagogik – 10 LP |
Schulpraktische Studien – 15 LP |
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP |
Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum - 5 LP |
Wissenschaftliche Hausarbeit - 15 LP |
Abschlussprüfung - 10 LP |
Modularisierung des Studiums
Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.
Leistungspunkte (LP)/ ECTS
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten. Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für den unmittelbaren Präsenz-Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand. Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen wurde eine Gesamtanzahl von 240 Leistungspunkten festgelegt.
Studieninhalt
Modulübersicht Lehramt an Grundschulen
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden. Modulhandbücher für die gewählten Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fächer verlinkt.
Bildungswissenschaften
Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Grundschulen.
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pädagogik (20 LP) | ||
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht (einschließlich Beobachtungspraktikum) | 10 | 1. |
Modul II: Sozialisation im Kindesalter | 5 | 4./5. |
Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung | 5 | 5./6. |
Pädagogische Psychologie (15 LP) | ||
Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie | 5 | 2./3. |
Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen | 10 | 4./5. |
Fächerübergreifende Grundschuldidaktik
Modulbezeichnung | LP | Empf. Sem. |
---|---|---|
Fächerübergreifendes Lehren und Lernen | 5 | 1. |
Fächerverbindender Unterricht | 5 | ab 2. |
Schuleingangsphase | 5 | 3. |
Fachwissenschaft und Fachdidaktik
Der Studienumfang beinhaltet für das 1. Fach 25 LP Fachwissenschaft und 25 LP Fachdidaktik, für das 2. und 3. Fach je 20 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik.
Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie auf den Detailseiten der Unterrichtsfächer.
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer*innen
Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme. Das Zentrum für Lehrer*innenbildung bietet unabhängig davon ergänzende Stimmchecks an. Hier kann sich jede angehende Lehrkraft kostenlos eine individuelle Einschätzung und Beratung zur eigenen Stimme einholen. Der Stimmcheck ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem phoniatrischen Gutachten.
Weiterhin dient das LSQ-Modul der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.
Studienabschluss
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Grundschulen
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- der wissenschaftlichen Hausarbeit
- je einer schriftlichen Abschlussprüfung in den drei studierten Unterrichtsfächern
- je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie
Praktika
Schulpraktika gliedern sich in
- ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik im Rahmen der Bildungswissenschaften
- ein Schulpraktikum I mit schulpraktischen Übungen in einem Studienumfang von 10 LP
- ein Schulpraktikum II in einem Studienumfang von 5 LP
- ein Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel der Steigerung der Reflexionskompetenz zum eigenen pädagogischen Handeln im Rahmen eines selbst gewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern oder Jugendlichen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Eine bestandene Eignungsprüfung braucht es in den Fächern Gestalten, Musik und Sport. Achtung: Die Termine hierfür liegen zum Teil deutlich vor den Bewerbungszeiträumen!
Wer als Grundschulfach Englisch wählt, muss Sprachkenntnisse nachweisen.
Zum Ergänzungsfach Medienbildung können Studierende der Martin-Luther-Universität aller Fächer zugelassen werden, die im Lehramt an Grundschulen in Mathematik und Deutsch sowie im Grundlagenstudium das zweite Fachsemester absolviert haben.
Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.
Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.
Bewerbung/Einschreibung
Bewerbungen und Zulassungen erfolgen im Grundschullehramt immer für die vollständige Fächerkombination Deutsch/Mathe/Drittfach. Sie können für NC-Studiengänge nur einen Hauptantrag stellen, müssen sich zunächst also für eine Kombination entscheiden. Über den Hilfsantrag könnten Sie eine weitere Kombination mit einem anderen Grundschul-Drittfach eintragen. Die Bewerbung ist komplex, lassen Sie sich im Zweifel gern beraten.
1. Die Fächerkombinationen mit folgenden Drittfächern sind zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC):
- Englisch
- Ethik
- Evangelische Religion
- Katholische Religion
- Sachunterricht
- Sport
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) zunächst über https://www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Zulassung, den Sie zusammen mit einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. oben benannten fachspezifischen Nachweisen (Eignungstest/Sprachkenntnisse) sowie im Portal benannten Dokumenten fristgerecht einreichen müssen. Das heißt, auch die „Papierunterlagen“ müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein!
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
2. Die Fächerkombinationen mit folgenden Drittfächern sind zurzeit zulassungsfrei (ohne NC). Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (siehe oben) ist Ihnen der Studienplatz sicher.
- Gestalten
- Musik
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung schreiben Sie sich bitte bis 30. September über www.uni-halle.de/bewerben ein.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Einschreibung, der bei der Universität eingereicht werden muss – zusammen mit einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und weiteren im Portal benannten Unterlagen.
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - außer bei der Kombination Deutsch/Mathematik/Sport* wie folgt:
30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),
60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):
- In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen.
- Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote vergeben (1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 76 Punkte; 1,2 = 72 Punkte; ... ; 3,0 und schlechter = 0 Punkte). Für den Nachweis des studiengangsbezogenen Auswahlkriteriums gibt es weitere 20 Punkte. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
- Für das Lehramt an Grundschulen wird als studiengangsbezogenes Auswahlkriterium berücksichtigt:
- ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Integration/Inklusion (Bescheinigung mit der Bewerbung einreichen, dass bis zum 31. Juli des Bewerbungsjahres mindestens 11 Monate geleistet werden/wurden) oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagoge/Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger*in, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialassistent*in oder Logopäde/Logopädin (Berufsfachschule).
* In dieser Kombination weicht das Auswahlverfahren hinsichtlich der Quoten ab, weil stärker auf die Ergebnisse der Eignungsprüfung Sport fokussiert wird. Das studiengangbezogene Auswahlkriterium findet dort keine Anwendung.
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt)
Wichtig zu wissen! Das studiengangsbezogene Auswahlkriterium ist für das Studium im Lehramt an Grundschulen keine Zulassungsvoraussetzung!