Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Komplett und maßgeschneidert
Von A wie Agrarwissenschaften bis Z wie Zahnmedizin - das Studienangebot an der Uni Halle ist riesig. Mehr als 240 Studienangebote gibt es insgesamt und mehr als die Hälfte davon haben keinen NC, stehen also zur freien Einschreibung zur Verfügung!
Aber das ist längst nicht alles! Sehr viele der angebotenen Studienfächer lassen sich miteinander kombinieren. So kannst du genau das studieren, was dich interessiert – und dir dein Studium „auf den Leib schneidern“.
Unsere Angebote für diese Studienrichtung:
Gesundheits- und PflegewissenschaftenMaster-Studiengang
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) mit Eignungsprüfung |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Medizinische Fakultät |
Institut | Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften |
Akkreditierung | akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Im Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaften zeigt sich die Einheit von Forschung und Lehre in besonderem Maße. Studierende können im Laufe ihres Studiums eigene Forschungsprojekte entwickeln und umsetzen. So eignen sie sich in Theorie und Praxis an (reflektierend und evidenzbasiert), wie Projekte in Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen geplant, realisiert und evaluiert werden.
Neben den methodischen Kompetenzen vermittelt das Studium auch wichtige didaktische Kompetenzen und beschäftigt sich mit Instrumenten des Qualitätsmanagements. Wer erfolgreich studiert, ist anschließend in der Lage, Forschungsprozesse zu steuern bzw. zu verantworten oder auch die akademische Qualifikation der Gesundheitsberufe voranzutreiben sowie mit einem hohen Grad an Verantwortungsübernahme in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsorganisationen mitzuwirken.
Alle Module des Studiengangs finden sich in den drei thematischen Säulen „Forschung - Lehre - Gesundheitssystemgestaltung“ wieder und bauen im Studienfortschritt aufeinander auf.
Einerseits werden Theorien und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens in den Gesundheitsberufen, der Evidenzbasierung, der akademischen Lehre und der Gesundheitssystemgestaltung vertieft vermittelt. Andererseits werden die erworbenen Kenntnisse in eigenen Forschungsbezügen angewendet.
Berufsperspektiven
Die erworbene Problemlösungskompetenz (Prozesse kritisch reflektieren, auch in unvertrauten Zusammenhängen Lösungen entwickeln, evidenzbasierte Arbeit etablieren) macht Sie zu Multiplikator*innen im Gesundheitswesen.
Das Studium qualifiziert für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre, aber auch in administrativen Bereichen, die sich etwa mit Fragen der Pflege, der Therapie, der Gesundheit und Gesundheitsbildung, des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik auseinandersetzen.
Absolvent*innen könnten ...
- gesundheits- und pflegewissenschaftliche Forschungsprojekte konzipieren, umsetzen und bewerten (einschließlich verwaltungsbezogener Akte wie Antragstellung und Kalkulation),
- in Gesundheitsberufen die Personal- oder Organisationsentwicklung verantworten, das Qualitätsmanagement verbessern oder die Anbindung an Hochschulentwicklung und Bildungsforschung organisieren,
- multiprofessionelle Projektgruppen leiten oder begleiten,
- in Gremien mitarbeiten (Gesundheits- und Pflegepolitik, Hochschulen/Bildungseinrichtungen, Institutionen der Gesundheitsversorgung),
- pflege- und gesundheitsökonomische Zusammenhänge kritisch reflektieren und mitgestalten,
- gesundheitspolitische Entscheidungsträger im Hinblick auf komplexe Maßnahmen oder Projekte beraten,
- akademische Bildungsangebote in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften verantworten oder weiterentwickeln, oder
- Bildungsangebote aufbauen, die die Gesundheitskompetenz von Bürger*innen (oder spezieller: Patient*innen und deren Angehörige) stärken.
Achtung: Das Studium bietet keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen, sondern qualifiziert für Lehrtätigkeiten an Hochschulen und in Ausbildungsstätten im Gesundheitsbereich.
Akkreditierung
Der Master-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (75 LP)
- Forschungsprojekt 1 und 2 (15 LP)
- Abschlussmodul/ Masterarbeit (30 LP)
Es handelt sich um ein Vollzeitstudium in Blockwochenstruktur (i. d. R. eine Blockwoche pro Monat/vier Blockwochen pro Semester). Die Termine werden vor Studienbeginn bekanntgegeben.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule einschließlich Abschlussmodul (105 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Methoden der gesundheitsbezogenen Forschung | 10 | 1. |
Konzeption und Durchführung gesund-heitsbezogener Forschung | 10 | 1. |
Gesundheitskompetenz in den Lebensphasen | 5 | 1. |
Epidemiologie | 5 | 2. |
Evidence based Practice | 5 | 2. |
Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemgestaltung | 10 | 2. |
Hochschuldidaktik und -entwicklung in gesundheitsbezogenen Studiengängen | 10 | 2. u. 3. |
Qualitäts- und Ressourcenmanagement in Forschung und Lehre | 5 | 3. |
Evidenzbasierte klinische Praxis in den Lebensphasen | 5 | 3. |
Perspektive Gesundheit: Innovation in Forschung und Bildung | 5 | 3. |
Forschungspraktikum | 5 | 3. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 30 | 4. |
Wahlpflichtmodule (15 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Wahlpflichtbereich Forschungsprojekt 1 (5 LP) | ||
Familien-, Kinder- und Jugendgesundheit | 5 | 1. |
Gesundheit im höheren Lebensalter | 5 | 1. |
Psychische Gesundheit | 5 | 1. |
Onkologische Erkrankungen | 5 | 1. |
Digitalisierung und Individualisierte Gesundheitsversorgung | 5 | 1. |
Präventions- und Ernährungsforschung | 5 | 1. |
Forschungsethik & Methodenentwicklung | 5 | 1. |
Evidenzbasierte klinische Praxis | 5 | 1. |
Gesundheitskommunikation und Health Literacy | 5 | 1. |
Wahlpflichtbereich Forschungsprojekt 2 (gesamt 10 LP, im 2. und 3. Fachsemester) Die angebotenen Themen sind dieselben wie im Wahlpflichtbereich Forschungsprojekt 1. Es wird empfohlen, für die beiden aufeinander aufbauenden Wahlpflichtbereiche dasselbe Thema zu wählen. |
Studienabschluss
Master of Science (M.Sc.)
Praktika
Im Praktikumsmodul (5 LP) ist ein vierwöchiges forschungsorientiertes Praktikums zu leisten. Dies kann in einer Forschungseinrichtung, einer Klinik, einem Verlag oder in einer behördlichen oder betrieblichen Einheit erfolgen. Im Fokus des Praktikums steht eine eigene, abgeschlossene Praktikumsaufgabe im Kontext der Pflege- und Gesundheitswissenschaften.
Das Studium wird durch das Forschungsprojekt maßgeblich geprägt. Hier werden die Inhalte aus den theoretischen Veranstaltungen praktisch aufgegriffen. Unter transferorientierter Betreuung der Lehrenden werden in einer Arbeitsgruppe Ideen zu einem Forschungsprojekt entwickelt, die im ersten Semester (5 LP) in ein Studienprotokoll überführt werden. In den beiden folgenden Semestern wird das Projekt durchgeführt und mit einem publikationsreifen Manuskript abgeschlossen (10 LP).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder vergleichbar) mit mindestens 240 Leistungspunkten der Gesundheits- oder Pflegewissenschaft, der Gesundheits-, Pflege- oder Medizinpädagogik, des Gesundheits- oder Pflegemanagements, der Pflege, der Hebammenwissenschaften, der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychologie und Soziologie sowie weiterer inhaltlich vergleichbarer Studiengänge.
Absolventinnen und Absolventen eines Studiums mit weniger als 240 Leistungspunkten, aber mindestens 180 Leistungspunkten, können zugelassen werden, wenn sie über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer, die auch im Rahmen des Bachelorstudiums erfolgt sein kann, verfügen. Sofern dies nicht im Berufsbild enthalten ist, sind Erfahrungen im Umgang mit Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten nachzuweisen.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Eignungsprüfung
Außerdem erforderlich ist eine bestandene Eignungsprüfung (Format: persönliches Online-Eingangsinterview).
Welche Unterlagen dafür einzureichen sind und was Sie bei der Eignungsfeststellung erwartet, beschreibt diese Ordnung.
Achtung: Der Termin liegt deutlich vor der eigentlichen Bewerbungsfrist. Die Anmeldung muss bis zum 15. Mai des Bewerbungsjahres eingegangen sein, und zwar durch Einsendung der Unterlagen an Dr. Christiane Luderer:
- bevorzugt per Mail (christiane.luderer@medizin.uni-halle.de)
- oder postalisch (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Medizinische Fakultät; Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft; Dr. Christiane Luderer, PF 302, 06097 Halle)
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaft120 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Juli eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres nachgereicht werden. - Bescheid über die Eignung nach erfolgreicher Eignungsfeststellung
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Master of Science, 120 LP (ID 286493)
- 01 Forschungsmethoden I (10 CP)
- 02 Ethik, Wissenschaftstheorie & Forschungsmanagement (5 CP)
- 03 Evidence-basierte berufsspezifische klinische Expertise (5 CP)
- 04 Evidence-based Practice (5 CP)
- 05 Evidence-based Practice & ihre Didaktik (5 CP)
- 06 Gesundheits- und Wohlfahrtssysteme im internationalen Vergleich (5 CP)
- 10-1A Klinische Forschungsprojekte (1): Evidenzbasierte therapeutische und pflegerische Praxis (5 CP, W)
- 10-1B Klinische Forschungsprojekte (1): Geriatrisch-gerontologisch pflegerische und therapeutische Maßnahmen (5 CP, W)
- 10-1C Klinische Forschungsprojekte (1): Therapeutische und pflegerische Maßnahmen in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation (5 CP, W)
- 10-1D Klinische Forschungsprojekte (1): Pflegerische und therapeutische Maßnahmen in der Onkologie (5 CP, W)
- 10-1E Klinische Forschungsprojekte (1): Hebammenwesen und Familienpflege (5 CP, W)
- 10-1F Klinische Forschungsprojekte (1): Biomedizinische Analytik/Radiologietechnologie/Funktionsdiagnostik (5 CP, W)
- 10-2A: Klinische Forschungsprojekte (2): Evidenzbasierte therapeutische und pflegerische Praxis (10 CP, W)
- 10-2B: Klinische Forschungsprojekte (2): Geriatrisch-gerontologische pflegerische und therapeutische Maßnahmen (10 CP, W)
- 10-2C: Klinische Forschungsprojekte (2): Therapeutische und pflegerische Maßnahmen in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation (10 CP, W)
- 10-2D: Klinische Forschungsprojekte (2): Pflegerische und therapeutische Maßnahmen in der Onkologie (10 CP, W)
- 10-2E: Klinische Forschungsprojekte (2): Hebammenwesen und Familienpflege (10 CP, W)
- 10-2F: Klinische Forschungsprojekte (2): Biomedizinische Analytik/Radiologietechnologie/Funktionsdiagnostik (10 CP, W)
- 11 Forschungsmethoden II (5 CP, W)
- 12 Qualitätsmanagement in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 13 Gesundheit in den Lebensphasen (5 CP, W)
- 14 Epidemiologie (5 CP, W)
- 15 Juristische Themenfelder in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 16 Personal- und Organisationsentwicklung in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 17 Pflege- und Gesundheitsökonomie (5 CP, W)
- 18 Praktikum zum Thema "Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management" (5 CP, W)
- 18 Praktikum zum Thema `Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management` (5 CP, W)
- 20-1A: Forschungsprojekte (1): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (5 CP, W)
- 20-1A: Klinische Forschungsprojekte (1): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (5 CP, W)
- 20-1B: Forschungsprojekte (1): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Angehörige (5 CP, W)
- 20-1B: Klinische Forschungsprojekte (1): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Angehörige (5 CP, W)
- 20-1C: Forschungsprojekte (1): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (5 CP, W)
- 20-1C: Klinische Forschungsprojekte (1): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (5 CP, W)
- 20-2A: Forschungsprojekte (2): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (10 CP, W)
- 20-2B: Forschungsprojekte (2): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Abgehörige (10 CP, W)
- 20-2C: Forschungsprojekte (2): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (10 CP, W)
- 21 Didaktik der Gesundheitsberufe I (5 CP, W)
- 22 Qualitätsmanagement in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe (5 CP, W)
- 23 Didaktik der Gesundheitsberufe II (5 CP, W)
- 24 Hochschul- und Schulpraktikum (15 CP, W)
- 25 Juristische Themenfelder in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe (5 CP, W)
- 26 Personal- und Organisationsentwicklung in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe, Bildungsmanagement (5 CP, W)