Studiengang Wirtschaftsrecht - studieren mit Zukunft
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine Integration wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte in das juristische Studium aus. Dabei wird insbesondere Wert auf Methodik und Wissenschaftlichkeit gelegt.
Die Schwerpunkte des Studienganges liegen in den ersten Semestern insbesondere auf Zivilrechtlichen Veranstaltungen wie den ersten drei Büchern des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht), dem Arbeitsrecht, sowie auf Öffentlich-Rechtlichen Veranstaltungen (Grundrechte, Verwaltungsrecht) und dem Wirtschaftsstrafrecht. Auch Veranstaltungen mit internationalem Bezug (Europäisches- und Internationales Recht, Europäische Grundrechte) finden sich über die Semester wieder.
Das Wirtschaftsrechtsstudium basiert auf der deutschen Sprache und der logischen Erschließung von Problemstellungen. Sie sind daher für das Studium Wirtschaftsrecht bestens geeignet, wenn Sie sich sowohl für rechtliche als auch für wirtschaftliche Fragestellungen interessieren, sich sprachlich gut ausdrücken können und logisches Denkvermögen besitzen. Erfolgreiche Wirtschaftsjuristen zeigen hohes Engagement und Eigeninitiative, haben Freude an komplexen Fragestellungen, kritischem Denken und eigenständigem Argumentieren. Interesse an Fremdsprachen, insbesondere Englischkenntnisse sind von großem Vorteil.
Studieninhalte
Jura + BWL = Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrechtsstudium basiert auf der deutschen Sprache und der logischen Erschließung von Problemstellungen. Sie sind daher für das Studium Wirtschaftsrecht bestens geeignet, wenn Sie sich sowohl für rechtliche als auch für wirtschaftliche Fragestellungen interessieren, sich sprachlich gut ausdrücken können und logisches Denkvermögen besitzen. Erfolgreiche Wirtschaftsjuristen zeigen hohes Engagement und Eigeninitiative, haben Freude an komplexen Fragestellungen, kritischem Denken und eigenständigem Argumentieren. Interesse an Fremdsprachen, insbesondere Englischkenntnisse sind von großem Vorteil.
Studienverlauf
1. - 4. Semester
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine Integration wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte in das juristische Studium aus. Dabei wird insbesondere Wert auf Methodik und Wissenschaftlichkeit gelegt.
Die Schwerpunkte des Studienganges liegen in den ersten Semestern insbesondere auf Zivilrechtlichen Veranstaltungen wie den ersten drei Büchern des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht), dem Arbeitsrecht, sowie auf Öffentlich-Rechtlichen Veranstaltungen (Grundrechte, Verwaltungsrecht) und dem Wirtschaftsstrafrecht. Auch Veranstaltungen mit internationalem Bezug (Europäisches- und Internationales Recht, Europäische Grundrechte) finden sich über die Semester wieder.
5. (Praxis) Semester
Das 5. Studiensemester ist als Praxissemester vorgesehen. Nähere Informationen zum Praxissemester finden Sie auf der E-Learning-Plattform, insbesondere im Leitfaden Praxissemester Studiengang Wirtschaftsrecht.
Es besteht zudem die Möglichkeit, das Praxissemester im Ausland abzulegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Kategorie Auslandssemester sowie den Seiten des akademischen Auslandsamtes.
Optionales Auslandssemester
Ein Auslandsaufenthalt ist eine wertvolle Ergänzung zum Studium. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um ein theoretisches oder praktisches Semester handelt. Auch Kurzpraktika sind möglich.
Insbesondere theoretische Semester im Ausland können die Studienzeit verlängern, was aber durch die gewonnenen Erfahrungen wettgemacht wird. Mit einem Auslandsaufenthalt beweisen Sie, dass Sie in der Lage sind, ein nicht ganz leichtes Projekt zu realisieren und sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden.
6. + 7. Semester
Nach der ersten Arbeitserfahrung im Praxissemesters besteht im sechsten Semester die Möglichkeit, sein Wissen im Rahmen zweier zu wählender Schwerpunktfächer zu vertiefen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Eine Übersicht der angebotenen Schwerpunktfächer finden Sie hier.
Im siebten Semester stehen neben abschließenden theoretischen Veranstaltungen in den ersten sechs Semesterwochen außerdem ein fachwissenschaftliches Kolloquium, die mündliche Bachelorprüfung sowie die Bachelorthesis an.
Da die Bachelorthesis einen Großteil des Semesters einnimmt, empfiehlt es sich, diese anschließend an den Veranstaltungsblock einzuplanen.
Die Mündliche Abschlussprüfung ist ebenfalls regelmäßig im siebten Semester angedacht. Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung ist der Schwerpunkt des Studienganges in seinen wissenschaftlichen und fachlichen Zusammenhängen.
Die mündliche Abschlussprüfung kann, ebenso wie die Bachelorthesis, bereits ab dem sechsten Fachsemester erbracht werden, wenn die in der Studien- und Prüfungsordnung (Anlage 1: Checkliste Prüfungsberechtigung) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Berufsbild und Karrierechancen
Der Bachelor im Wirtschaftsrecht bietet die Grundlage für vielseitige Masterstudiengänge und eröffnet den Zugang zu fast allen Berufen der Wirtschaft und Verwaltung mit Rechts- und Managementbezug.
Unsere Absolventen aus dem Studiengang Wirtschaftsrecht sind unter anderem tätig in:
- Industrieunternehmen (in Rechts-/Personal-/Patent- & Markenabteilungen sowie im Einkauf und Vertrieb)
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensberatungen
- Insolvenzverwaltungen
- Banken und Versicherungen
- Kammern und Verbänden
- Bundes-, Gemeinde- und Universitätsverwaltungen
- Anwaltskanzleien
- Gemeinnützigen Organisationen
- Compliance
- Datenschutzabteilungen
- Politik und Verwatung
Sofern Ihr Berufswunsch Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ist, müssten Sie ein Jura-Studium an einer Universität aufnehmen, welches den erforderlichen Abschluss bietet. Hierfür reicht ein Studium im Bachelor Wirtschaftsrecht nicht aus.
Zulassungvoraussetzungen
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %
[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.
[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.
Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests = 30 %.
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.
Bewerbungsprozess (Bachelor) für
- die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
- den englischsprachigen Studiengang BSBA/Digital Enterprise Management. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt auf den Seiten des Studienganges.
- alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
- alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:
1. Registrierung auf hochschulstart.de
Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.
2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.
3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.
Bachelor of Laws, Stand 02/17 (ID 35911)
1. Semester
- Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I (5 CP)
- BGB Allgemeiner Teil (6 CP)
- Buchführung (2 CP)
- Einführung in das Studium des Wirtschaftsrechts/Staatsorganisationsrecht (3 CP)
- Einführung und Mikroökonomie (5 CP)
- Fallstudien zum BGB I (2 CP)
- Grundlagen der Finanzmathematik (3 CP)
- Sozial- und Methodenkompetenz (2 CP)
- Wirtschaftsstrafrecht I (2 CP)
2. Semester
- Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II (5 CP)
- BGB Allgemeines Schuldrecht (5 CP)
- BGB II Fallstudien (2 CP)
- Deutsche und Europäische Grundrechte (2 CP)
- Einführung in die Wirtschaftsinformatik + Übung (5 CP)
- European and International Law (3 CP)
- Makroökonomie (5 CP)
- Nachweis Sprachkompetenz Englisch B2
- Wirtschaftsstrafrecht (3 CP)
3. Semester
- BGB Besonderes Schuldrecht (6 CP)
- Fallstudien zum öffentlichen Recht (2 CP)
- Fallstudien zum Zivilrecht (2 CP)
- Intercultural Competencies (2 CP)
- Sachen- und Kreditsicherungsrecht (6 CP)
- Unternehmensbesteuerung (5 CP)
- Verwaltungsrecht (5 CP)
- Wirtschaftsjuristische Nebengebiete (FamR, ErbR, Handelsrecht u. a.) (2 CP)
4. Semester
- Arbeitsrecht (6 CP)
- Bilanzierung, Investition und Finanzierung I und II (7 CP)
- Gesellschaftsrecht (6 CP)
- Gewerblicher Rechtsschutz (6 CP)
- Zivilrechtsseminar sowie öffentlich-rechtliches Seminar (5 CP)
5. Semester
- Arbeitserfahrung Praxissemester (26 CP)
- Praxissemesterseminar (2 CP)
- Unternehmensplanspiel (2 CP)
6. Semester
- Insolvenzrecht (2 CP)
- Internationale Handelsgeschäfte (6 CP)
- Schwerpunktfach1 (6 CP)
- Schwerpunktfach2 (Wahl 3 + Vertragsg 2) (5 CP)
- Unternehmensführung (3 CP)
- Verkehrssteuern und Abgabenordnung (5 CP)
- Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung (3 CP)
7. Semester
- Bachelorthesis (12 CP)
- Europarecht (5 CP)
- Fachwissenschaftliches Kolloquium (2 CP)
- Konfliktmanagement und Verhandeln (3 CP)
- Mündliche Bachelorprüfung (4 CP)
- Zivilrecht und juristische Methode (4 CP)