Verwaltung gestalten. Zukunft sichern.
Der Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung vermittelt fundierte Kenntnisse in den vier zentralen Disziplinen Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Ab dem vierten Semester können die Studierenden individuelle Schwerpunkte in betriebswirtschaftlichen, rechtswissenschaftlichen oder internationalen Vertiefungensetzen.
Ein prägendes Merkmal des Studiengangs ist der starke Praxisbezug: Nach den ersten beiden theoretischen Semestern folgt eine zehnwöchige Praxiszeit, in der erste Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung gesammelt und erworbene Kompetenzen angewendet werden. Im sechsten Semester erfolgt eine weitere 15-wöchige Praxisphase, die als wissenschaftliches Projekt mit einer selbst gewählten Behörde durchgeführt wird – bis zu zwölf Wochen davon können im Ausland absolviert werden. Auch ein freiwilliges Auslandssemester oder die Teilnahme an internationalen Exkursionen im Rahmen der Blockwoche sind möglich, erfordern jedoch frühzeitige Planung.
Darüber hinaus besteht im fünften Semester die Möglichkeit, im Rahmen eines Praxisprojekts gemeinsam mit einem Partner aus der Verwaltung an konkreten Aufgabenstellungen zu arbeiten. Nach dem Studienabschluss kann eine sechsmonatige Einführungszeit in der Kommunal- oder Landesverwaltung in Niedersachsen absolviert werden, nach der die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt verliehen wird. Der Semesterbeitrag beträgt ca. 350 Euro pro Semester.
Daten zum Studiengang
- Abschluss: Bachelor of Arts (B. A.)
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Studienort: Osnabrück - Caprivi Campus
- Zulassungsfrei: nein
Studieninhalte und -verlauf
Der Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung an der Hochschule Osnabrück umfasst sechs Semester. Die ersten beiden theoretischen Semester vermitteln die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Semester verbringen die Studierenden komplett an der Hochschule.
Als Bestandteil des zweiten Semesters absolvieren die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Semester die erste Praxiszeit. In dieser können die Studierenden bereits erste Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung sammeln, bisher erworbene methodische und fachliche Kenntnisse anwenden und erweitern sowie Kontakte für eine spätere Anstellung knüpfen.
Anschließend folgen drei weitere theoretisch geprägte Semester. Im fünften Semester gibt es mit dem Praxisprojekt eine weitere Möglichkeit, mit einer Behörde zusammenzuarbeiten. In Kooperation mit der Hochschule Osnabrück und Professorinnen und Professoren, die die Betreuung entsprechend ihren Schwerpunkten in der Lehre übernehmen, bieten niedersächsische Behörden spezielle Themen aus rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Bereichen an. In Teamarbeit setzten sich die Studierenden mit den Themen wissenschaftlich auseinander und erarbeiten Lösungsvorschläge.
Das sechste Semester besteht zum einen aus der zweiten Praxiszeit von 15 Wochen und zum anderen aus der Bearbeitungszeit von sechs Wochen für die Anfertigung der Bachelorarbeit.
1. Semester
- Grundlagen des Verwaltungshandelns im Rechtsstaat
- Grundlagen des Privatrechts für die öffentliche Verwaltung und der juristischen Methodenlehre
- Kommunalrecht
- Soziales Handeln in der öffentlichen Verwaltung und wissenschaftliches Arbeiten
- Grundlagen der Sozialwissenschaften und Politik
2. Semester
- Verwaltungsverfahrens- und allgemeines Gefahrenabwehrrecht
- Grundrechte sowie angewandte Fallstudien - Öffentliches Recht
- Begründung von öffentlichen Dienstverhältnissen
- Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
- Buchführung und Jahresabschluss
- Praxiszeit I (Teil 1)
3. Semester
- Praxiszeit I (Teil 2)
- Differenzierung und Aufhebung von Verwaltungsakten sowie angewandte Fallstudien - Öffentliches Recht
- Grundlagen des allgemeinen Schuldrechts des BGB sowie angewandte Fallstudien - Privatrecht
- Inhalt, Veränderung und Beedigung von öffentlichen Dienstverhältnissen
- Staatliches Haushaltsmanagement
- Kommunales Haushaltsmanagement
- Wirtschaftlichkeitsrechnungen/Kosten- und Leistungsrechnung
4. Semester
- Ausgewählte Formen des Verwaltungshandelns und Grundzüge des Europarechts
- Ausgewählte Bereiche aus dem Schuldrecht des BGB sowie angewandte Fallstudien - Öffentliches Recht
- Öffentlich-betriebliche Wertschöpfung
- Finanzmanagemet (staatlich) und Personalmanagement für die öffentliche Verwaltung
- Finanzmanagemet (kommunal) und Personalmanagement für die öffentliche Verwaltung
- Soziologie und Psychologie für die öffentliche Verwaltung
Wahlpflichtmodule
Wirtschaftswissenschaften
Rechtswissenschaften
- Baurecht und kommunales Satzungsrecht oder sonstige ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts
- Verwaltungsrelevante Aspekte des Völker- und Europarechts
International
- Fremdsprachenmodul
- China Summer University
5. Semester
- Verwaltungsbescheide und ihre Kontrolle sowie angewandte Fallstudien - Öffentliches Recht
- Seminar zu ausgewählten Rechtsgebieten
- Verwaltungsmanagement
- Praxisprojekt
- Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Wahlpflichtmodule
Wirtschaftswissenschaften
Rechtswissenschaften
- Migrationsrecht sowie sonstige ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts
- Sozialrecht sowie sonstige ausgewählte Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts
- Auslandrechtskunde und Rechtsvergleichung
International
6. Semester
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Öffentliche Verwaltung erwartet ein vielseitiges Berufsfeld im öffentlichen Sektor. Einsatzmöglichkeiten bestehen vor allem in:
- Kommunalverwaltungen wie Städten, Gemeinden und Landkreisen
- Landesministerien und -behörden, etwa in Polizeidirektionen, Landesschulbehörden, Landesämtern für Soziales, Jugend und Familie, für Bezüge und Versorgung, Geoinformation und Liegenschaften
- Hochschulen und weiteren öffentlichen Institutionen
Darüber hinaus eröffnen sich Karrieremöglichkeiten auch bei:
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern)
- Öffentlichen Unternehmen (z. B. Energieversorger oder Verkehrsbetriebe)
- Privaten Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, wie etwa Unternehmensberatungen im Verwaltungsbereich
Mit dem Abschluss und der erworbenen Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt(ehemals gehobener Dienst) steht zudem der Weg in die Beamtenlaufbahn offen – ein Berufsfeld mit sicheren Beschäftigungsperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst.