Gebärdensprache, Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen
Im grundständigen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen wird praxisorientiert selbstständiges und professionelles Handeln als Gebärdensprachdolmetscher/-in vermittelt. Grundlage hierfür bieten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Darüber hinaus werden die Studierenden in den verschiedenen Modulen auf ihre künftige Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher/-in vorbereitet. Dabei bauen die Module systematisch aufeinander auf und verknüpfen erworbenes Wissen. Ziel ist es, dass die angehenden Dolmetscher/-innen in der Lage sind, das eigene professionelle Handeln theoriebezogen und ausgerichtet an den ethischen Prinzipien des Gebärdensprachdolmetschens zu reflektieren.
Studienabschluss: Bachelor of Arts
Studienart: grundständiges Bachelorstudium
Studienbeginn: zum Wintersemester
Bewerbungszeitraum: 15. April bis 31.07. (wird ggf. verlängert)
Regelstudienzeit: 7 Semester
ECTS-Punkte: 210 ECTS
Zulassungsbeschränkungen: Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, Deutschkenntnisse Niveaustufe B2, Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) Niveaustufe A1.
Studienziele
Den Studierenden wird praxisorientiert selbstständiges und professionelles Handeln als Gebärdensprachdolmetscher/-in vermittelt. Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwerben sie praktische und theoretische Kompetenzen in den drei Lernfeldern Deutsche Gebärdensprache, Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen. Das hier erworbene Wissen baut systematisch aufeinander auf und kann in den drei studienbegleitenden Praktika angewendet werden. Ziel ist es, dass angehende Gebärdensprachdolmetscher/-innen in der Lage sind, das eigene professionelle Handeln vor dem Hintergrund der Lebenssituation tauber, taubblinder und schwerhöriger Menschen und ihren vielfältigen Gemeinschaften zu reflektieren.
Studienverlauf und Studieninhalte
Sechs theoretische und ein praktisches Semester
- Struktur und Aufbau des Studiums orientieren sich an der Idee der Grundständigkeit bei gleichzeitiger Vertiefung. Dabei werden aufeinander aufbauend die Kernkompetenzen des Gebärdensprachdolmetschens vermittelt.
- Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt sieben Semester. Während des Studiums sind ein Orientierungs‐ und ein Hospitationspraktikum sowie ein Praxissemester für das Dolmetschpraktikum vorgesehen.
- Im Studium spielen die Kernkompetenzen Sprache, Kultur und Dolmetschen eine zentrale Rolle. Dies spiegelt sich in der rekursiven Vertiefung dieser Kompetenzen über die verschiedenen Studiensemester hinweg wider.
- Die pro Semester zu belegenden Module haben einen Umfang von 30 Credit Points und entsprechen einem Arbeitsaufwand von ca. 900 Zeitstunden. Hierin eingeschlossen sind sowohl Präsenzzeiten in Lehrveranstaltungen an der Hochschule als auch Zeiten für Literaturstudium, Übungen, Prüfungsvorbereitungen und Leistungsnachweise.
Berufsperspektiven
Tätigkeit als Dolmetschende für die Deutsche Gebärdensprache und Deutsch in unterschiedlichen thematischen Bereichen (Politik, Wirtschaft, Sozial‐ und Bildungswesen, Medizin, Freizeit, Kultur, etc.)
Voraussetzungen
- Fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
- Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache auf dem Niveau A1.
Diese sind vor Beginn des Studiums durch einen der folgenden Kurse nachzuweisen:
- Nachweis von DGS-Unterricht (mind. 90 Stunden) oder
- "Zertifikat Mittelstufe“ (DGS-Kurse 1-4 an einer VHS oder Sprachschule) oder
- Absolvierung des Vorkurses Gebärdensprache (bei Gebärdenschule Blickfang in München) Hinweis: Auch bei guten Gebärdensprachkenntnissen wird dringend der Besuch des zweiten Blocks empfohlen. Personen ohne Vorkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache haben die Gelegenheit, die für das Studium erforderlichen Grundkenntnisse in beiden Blöcken zu erwerben.
Anforderungsprofil
Gebärdensprachdolmetscher/-innen werden in vielfältigen Bereichen eingesetzt. Um ihre Tätigkeit angemessen und professionell ausüben zu können, sind vielfältige und differenzierte Kompetenzen erforderlich. Diese sind maßgeblicher Gegenstand des Studiums.
Studieninteressierte sollten eine rasche Auffassungsgabe, ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit und -willigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, psychische Stabilität und Offenheit mitbringen. Ein ausgeprägtes Interesse an der Kultur und Gemeinschaft der Gehörlosen sowie Freude am Erlernen einer Fremdsprache sind unabdingbar.
Bewerbung
Die Zulassung ist in der Zeit vom 15. April bis 31. Juli des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Bachelor of Arts
Grundlagenstudium
1. Semester - 3. Semester
- DGS I (12 CP)
- Kulturkompetenz I (6 CP)
- Wissenschaftliche Grundlagen I (6 CP)
- Propädeutikum (6 CP)
- DGS II (11 CP)
- Kulturkompetenz II (8 CP)
- Wissenschaftliche Grundlagen II (6 CP)
- Dolmetschen I (5 CP)
- DGS III (8 CP)
- Dolmetschen II (6 CP)
- Deaf Studies I (6 CP)
- Gebärdendolmetschen als Beruf (5 CP)
- Deutsch (5 CP)
Vertiefungsstudium und Praxissemester
4. - 7. Semester
- DGS IV (10 CP)
- Dolmetschtheorie & Feedback (6 CP)
- Deaf Studies II (5 CP)
- Dolmetschen III (9 CP)
- DGS V (7 CP)
- Dolmetschen IV (12 CP)
- Forschungskolloquium (5 CP)
- Englisch (6 CP)
- Praktikum (24 CP)
- Studium Generale (6 CP)
- DGS VI (10 CP)
- Dolmetschen V (10 CP)
- Bachelorarbeit (10 CP)