StudiumBeruf und KarriereBerufe Gesellschaft/SozialesPsychologie: Von niedergelassenen Therapeuten und BusinesscoachsPsychotherapeut*in werden

Psychotherapeut*in werden: Menschen bei seelischen Krisen und psychischen Krankheiten beistehen

Psychologie ist mit rund 100.000 Studierenden in Deutschland unter den Top 5 der beliebtesten Studiengänge. Mit diesem Studium hast Du vielfältige Berufsaussichten, eine davon ist die Psychotherapie. Doch unabhängig davon, ob Du Therapeut*in werden willst oder Dich für die vielen anderen Tätigkeitsbereiche interessierst, benötigst Du immer einen Psychologie-Bachelor. Der Bachelor ist der kleinste gemeinsame Nenner für alle Studieninteressierten, die mehr über das menschliche Verhalten erfahren wollen.

Psychologie oder Psychotherapie – was sind die wichtigen Unterschiede?

Ein Bachelor Psychologie ist eine allgemeine Basis. Hier werden neben den Grundlagen und der wissenschaftlichen Arbeitsweise verschiedene Spezialisierungen angeboten. Grundsätzlich behandeln Psycholog*innen keine Krankheiten, der Großteil findet sich in einem der vielfältigen anderen Berufsbilder wieder:

  • Gutachtertätigkeit vor Gericht
  • Polizei- oder Schulpsychologie
  • Coaching und Beratung
  • Forschung
  • Wirtschaftspsychologie

Der allgemeine Psychologie-Bachelor bietet Dir viele Perspektiven, ermöglicht Dir jedoch noch keinen Zugang zur Therapeuten-Weiterbildung.

Wie werde ich Therapeut*in?

Möchtest Du als Psychologe Therapeut*in werden, musst Du im Anschluss an den Bachelor ein spezielles Masterstudium und eine Weiterbildung zur Psychotherapeut*in durchführen. Bis vor kurzem durchlief man hierfür nach einem klinischen Master eine Ausbildung als „psychologische*r Psychotherapeut*in“ und erhielt erst dann seine Approbation. Um im Jahr 2021 Psychotherapeut*in zu werden, musst Du einen „approbationskonformen Bachelor Psychologie“ und den Master in klinischer Psychologie und Psychotherapie studieren, der jetzt direkt mit einer Approbation endet und Dich befähigt, an der reformierten Weiterbildung teilzunehmen. Hier führst Du in der Beziehung zu Deinen Patienten gesprächsbasierte Therapien durch oder begleitest sie in ihrem Alltag, doch Du darfst grundsätzlich keine Medikamente, etwa wie gegen Depressionen üblich, verschreiben.

Vielleicht hast Du von der Reform der Psychotherapeutenausbildung gehört und fragst Dich jetzt, wie Du zu deinem Ziel „Therapeut*in“ gelangst. In Folge dieser Reform werden in Zukunft

  • zwei unterschiedliche Bachelor – ein allgemeiner und ein approbationskonformer –
  • ein Therapie-orientierter Master angeboten und
  • die therapeutische Weiterbildung wird hinsichtlich Bezahlung und Praxisorientierung verbessert.

Es ist dabei wichtig zu prüfen, ob Du unter die Regelung der aktuellen Gesetzesänderung fällst und welche Studienform für Dich die richtige ist.

Von den ersten Patienten bis zur eigenen Praxis

Bereits mit Abschluss des Masters erhältst Du Deine Approbation - und darfst damit offiziell Patient*innen in der fünf-jährigen Weiterbildung behandeln. In der Weiterbildung wirst Du Dich auf verschiedene Psychotherapieverfahren und die Therapie von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen spezialisieren. Unter fachlicher Begleitung ("Supervision") sammelst Du praktische Erfahrung in unterschiedlichen Institutionen und im Rahmen der Selbsterfahrung wirst Du an Gruppen- oder Einzeltherapiestunden teilnehmen. Mit Abschluss der Weiterbildung darfst Du einen Kassensitz beantragen und Dich mit eigener Praxis niederlassen.

Wer darf sich Psychiater*in nennen?

Die Medikamentenvergabe ist den sogenannten Psychiatern vorbehalten. Anders als viele annehmen, handelt es sich dabei nicht um Psycholog*innen, sondern um Ärzte und Ärtzinnen mit einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Weiterbildung, die offiziell „Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ heißen. Sie wenden sowohl psychotherapeutische, d. h. meist gesprächsbasierte, als auch medikamentöse Verfahren an und verschreiben beispielsweise Antidepressiva.

Du studierst den „alten Bachelor“ und möchtest Therapeut*in werden – was nun?

Bisher musste man nach dem grundständigen Psychologiestudium und einem klinisch ausgerichteten Masterabschluss eine mehrjährige Ausbildung einer bestimmten Therapierichtung (etwa Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie) absolvieren. Studierende, die ihr Bachelorstudium der Psychologie vor dem 01.09.2020 aufgenommen haben, unterliegen einer Übergangsregelung, nach der sie spätestens bis zum 01.09.2032 die Ausbildung noch nach dem alten System abschließen können. Mit dem alten Bachelor kannst Du zwar nicht in den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie und damit das neue System übergehen, da Dir die approbationskonformen Inhalte fehlen. Es soll jedoch ermöglicht werden, diese Module nachzuholen. Informationen dazu erhältst Du am besten über die Studienberatung Deiner Universität.

Welches Studium für das Ziel Therapeut*in nach dem neuen System?

Allen anderen, die ihr Studium nach dem 01.09.2020 aufgenommen haben, steht nur noch das reformierte System durch den neu einzuführenden approbationskonformen Bachelorstudiengang Psychologie und den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie offen. Da viele Hochschulen noch an der Anpassung an die neue Reform arbeiten, gibt es noch keine geregelte Bezeichnung für die Studiengänge. Viele staatliche Universitäten melden an, den neuen Bachelor und Master frühestens 2023 anzubieten. Einige private Universitäten und Fachhochschulen sind bereits heute soweit und bieten klinisch und Therapie-orientierte Masterstudiengänge an:

Ob diese eine therapeutische Weiterbildung erlauben, erfragst Du am besten dort.

Welche Vorteile oder Herausforderungen bietet die neue Weiterbildung?

Neben einer besseren Vergütung und einem Studium mit mehr therapeutischer Praxis führt die Reform zu einer Vereinheitlichung der Ausbildungspraxis.
Doch gibt es einiges zu beachten: Ob der angestrebte Bachelorstudiengang zur Aufnahme des entsprechenden Masters und der anschließenden Weiterbildung befähigt, hängt davon ab, welche Inhalte die Universität anbietet. Bisher sind nicht viele Hochschulen auf das neue Modell umgestiegen, manche werden auch in Zukunft nur den klassischen, inzwischen dann nicht mehr zur Therapie befähigenden Psychologie-Bachelor anbieten.
Informationen dazu findest Du auch bei dem Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und anderen Interessensverbänden.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • die gängige Berufsbezeichnung „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ wird zu „Psychotherapeut*in“ gekürzt
  • Universitäten können in Zukunft einen approbationskonformen 3-jährigen Bachelor und einen 2-jährigen Master anbieten, der mit der Approbation endet
  • die Notwendigkeit der Weiterausbildung bleibt bestehen und wird jetzt mit mindestens 1000 Euro vergütet, statt wie bisher durchschnittlich mit 650 Euro
  • die ehemaligen „Psychotherapeut*innen in Ausbildung“ (PiA) heißen jetzt „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung“ (PiW)
  • sowohl Studium als auch Weiterbildung werden praxisorientierter, der Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ beinhaltet bereits therapeutische Grundlagen
  • unter die neue Regelung fällt, wer nach dem 01.09.2020 sein Psychologiestudium aufgenommen hat
  • ob Deine favorisierte Universität einen approbationskonformen Bachelor Psychologie anbietet, erfährst Du am besten direkt über die Studienberatung der Hochschule
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