Menschen stärken durch professionelle Begleitung
Supervision und Coaching sind zentrale Elemente moderner und effektiver Organisationsentwicklung. Die Evangelische Hochschule baut den Master-Studiengang auf ihre jahrzehntelange Erfahrung in Wissenschaft und Praxis: Bereits seit 1974 bildet sie als eine der bundesweit ersten
Einrichtungen Supervisor*innen erfolgreich aus; 2004 bot sie als erste Hochschule einen Master-Studiengang an. Renommierte Wissenschaftler*innen lehren im Studiengang und entwickeln ihn laufend weiter.
Supervision gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn der Beratungsbedarf steigt in Organisationen und Einrichtungen des Non-Profit- und des Profit-Bereichs, in Kirche, Diakonie und Caritas, in NGOs und Politik. Supervision ist eine praxisorientierte Beratung für berufliche Zusammenhänge. Die professionelle Arbeit der Ratsuchenden soll reflektiert und optimiert werden, d.h. der Fokus der Beratung liegt auf arbeitsbezogenen Themen bzw. Arbeitsproblemen.
Kurzinfo
Abschluss: Master of Arts
Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester
Studiendauer: 5 Semester Regelstudienzeit
Bewerbungsfrist: 15.09. bis 15.05.
Kosten: Die Studiengebühren belaufen sich auf 12.500 Euro, verteilt über fünf Semester. Hinzu kommen ca. 4.550 Euro für die Lehrsupervision, abzüglich Ihrer Einnahmen aus selbst erteilter Lernsupervision (die Honorare werden individuell mit Ihren Geschäftspartnern vereinbart). Zusätzlich entstehen individuelle Kosten für Literatur, Reise, Unterkunft und Verpflegung.
Inhalt des Studiums
Sie werden wissenschaftlich fundiert qualifiziert, um Supervisions- und Coachingprozesse im säkularen und kirchlichen, in Profit- und Non-Profit-Bereichen professionell zu gestalten.
Im Zentrum des Studiums steht die Qualifizierung für die fundierte supervisorische Beratungstätigkeit
- Erwerb des aktuellen Stands der Theorie und Praxis zur Supervision
- Beraterisches Handlungsrepertoire in den Settings: Einzelsupervision/Coaching; Gruppensupervision; Teamsupervision; Supervision von Abteilungen, Einrichtungen, Organisationen und in Netzwerken im Rahmen von Organisationsentwicklung
- Akquisition und Durchführung von Beratungsprozessen
- Wissenschaftlicher Diskurs / Forschungsarbeit
- Entwicklung einer eigenen Berater*innen-Identität und berufspolitischen Haltung zum Berufsbild Supervisor*in
Zielgruppe und Arbeitsfelder
- insbes. Angestellte wie selbstständig Tätige in sozialen und pädagogischen Berufen
- Führungskräfte im Non-Profit-Bereich
- Führungskräfte in Wirtschaft und Politik
Unseren Supervisions-Studiengang nutzen Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen als Möglichkeit der Weiterbildung. Neben Fachkräften aus verschiedenen sozial- und bildungswissenschaftlichen Professionen, gibt es auch Teilnehmende mit wirtschafts- und politikwissenschaftlichem, theologischem oder medizinischem Background. Sie kommen aus ganz Deutschland, der Schweiz und Österreich an die Evangelische Hochschule.
Während des Studiums arbeiten Sie in ihren Berufen weiter und kommen ca. alle 6-8 Wochen zu einem Blockseminar nach Freiburg – insgesamt für 52 Tage in zweieinhalb Jahren.
Stark vertreten im Master-Studiengang sind Sozialarbeiter*innen, (Sozial-) Pädagog*innen und Psychotherapeut*innen. Aber auch andere Berufsgruppen nutzen diesen Studiengang, z.B. Diakon*innen und Pfarrpersonen, Hebammen, Ingenieur*innen, kommunale Amtsleitungen sowie leitende Angestellte aus Gesundheitseinrichtungen und aus der Industrie.
Zulassungsvoraussetzungen
- Müssen durch schriftliche Nachweise belegt werden.
- (Fach-)Hochschulabschluss mit 210 ECTS
Im Falle eines Hochschulabschlusses mit 180 ECTS kann im Einzelfall geprüft werden, ob und wie die fehlenden 30 ECTS anerkannt oder erworben werden können – bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studiengangssekretariat.
Ohne Hochschulabschluss können Sie den Studiengang (ohne Prüfungen und Masterarbeit) als qualifizierende Weiterbildung absolvieren; der Abschluss wird von der DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision) als Aufnahmevoraussetzung anerkannt.
Ausländische Zeugnisse müssen durch das Ausländerstudienkolleg in Konstanz überprüft und in das deutsche Notensystem umgerechnet sein. - Mindestens 3-jährige Berufserfahrung
- Eigene Supervisionserfahrung
50 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten und in mindestens 2 unterschiedlichen Settings (Einzel- sowie Gruppen- oder Teamberatung). Ein anerkennungsfähiger Beratungsprozess sollte mindestens 5 Sitzungen umfassen. Die Supervisionen müssen von Supervisor*innen mit qualifizierter Supervisionsausbildung und Mitgliedschaft in einem anerkannten Fachverband für Supervision durchgeführt worden sein. Bei Bewerber*innen, die eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv) anstreben, müssen mindestens 10 der insgesamt 50 UE von Supervisor*innen durchgeführt worden sein, die der DGSv (oder bso bzw. ÖVS) angehören. Bitte reichen Sie uns Bescheinigungen Ihrer Supervisor*innen über die absolvierten Supervisionseinheiten ein – mit Angabe des Berufs- oder Fachverbands, dem Ihre Supervisor*innen angehören! - Zusatzqualifikationen
Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen im Umfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten, die das supervisionsrelevante Spannungsfeld Person, Rolle, Organisation und die Selbstreflexion zum Gegenstand haben, wie z.B. Gesprächsführung, Therapieverfahren, Beratung, Projektmanagement, Organisationsentwicklung, Seelsorge, Psychodrama, etc.. Von diesen 300 UE sollten mindestens 100 UE im Rahmen einer längerfristigen, curricular zusammenhängenden Fort- und Weiterbildung absolviert worden sein. Sollte noch ein geringer Umfang an Zusatzqualifikationen fehlen können wir ggf. Sonderabsprachen treffen. Bitte reichen Sie uns Bescheinigungen über die absolvierten Fort- und Weiterbildungen mit Nennung der Curriculumsinhalte und mit Bezifferung der Zahl der Unterrichtseinheiten (umgerechnet in 45-Minuten-Einheiten) ein. - Motivationsklärung
Bitte schreiben Sie eine kurze schriftliche Reflexion über die Erfahrungen, die Sie mit Supervision gemacht haben und über Ihre Motivation zum Studium sowie den damit verbundenen Perspektiven.
- (Fach-)Hochschulabschluss mit 210 ECTS
Für Bewerber*innen, die einzelne der genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. alternative Zugänge geschaffen werden.
Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

















