Für starke Kinder und eine gerechte Welt
Sie interessieren sich für die außerschulische Arbeit mit Kindern und ihren Familien, zum Beispiel in Krippen und Kitas, in der Frühförderung, in Beratungsstellen, in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, der Familienbildung oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit?
Vielleicht sind Sie bereits ausgebildete*r Erzieher*in und möchten mit einem verkürzten Studium Ihre beruflichen Perspektiven erweitern?
Unser Studiengang Kindheitspädagogik bildet für Tätigkeiten mit Kindern zwischen 0 und 14 Jahren und deren Bezugspersonen aus. Innerhalb des Studiums fokussieren sich einzelne Lehrangebote auf verschiedene Altersgruppen und Handlungsfelder.
Gut zu wissen: Eine Religionszugehörigkeit wird für das Studium nicht vorausgesetzt.
Kurzinfo
Abschluss: Bachelor of Arts
Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester
Studiendauer: 7 Semester Regelstudienzeit
Bewerbungsfrist: 15. Juli des Jahres
Kosten: 280€ pro Semester plus Verwaltungsgebühren und Studierendenwerksbeitrag
Inhalt des Studiums
Das Studium ist in sechs Studienbereiche unterteilt, die fachliche und methodische Kompetenzen ebenso wie Aspekte sozialer Kompetenz, Reflexivität und Selbstkompetenz umfassen:
- Studienbereich 1, Erziehungs- und bezugswissenschaftliches Wissen und Können
- Studienbereich 2, Gestaltung von Bildungssituationen
- Studienbereich 3, Umgang mit Unterschiedlichkeit und mit Kindern mit besonderen Ausgangslagen
- Studienbereich 4, Handeln im Lernort Praxis
- Studienbereich 5, Professionsbezogenes Wissen und Können
- Studienbereich 6, Vernetzung und Arbeiten mit dem Umfeld
Mögliche Arbeitsfelder
- im Bereich der außerschulischen Arbeit mit Kindern von Geburt bis 14 Jahren und ihren Familien: zum Beispiel in Kitas, Krippen, Schulkindbetreuung, in der Familienbildung und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Leitungsfunktionen
- Aufgaben in der Beratung, Weiterbildung und in Trägerfunktionen
Zulassungsvoraussetzungen
- eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder
- eine einschlägige fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung oder
- die Fachhochschulreife oder
- eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.
- Bewerber*innen, die bereits eine Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieher*in abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit ins dritte Semester einzusteigen.
- Ein Vorpraktikum ist nicht notwendig, wir empfehlen, Erfahrungen in Kindertageseinrichtungen o.ä. zu sammeln.
Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

















