Von der Migration zur Integration
Soziale Arbeit unterstützt Menschen dabei, ihr Leben zu gestalten und besondere Herausforderungen zu bewältigen. Auch der Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt gehört zur Sozialen Arbeit. Ein wichtiges Ziel der Sozialen Arbeit ist "Hilfe zur Selbsthilfe". Es geht darum, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu aktivieren.
Der Schwerpunkt Migration - Integration stellt Menschen in den Mittelpunkt, die beispielsweise aufgrund von ungünstigen Lebensbedingungen oder Diskriminierung ihre Herkunftsländer verlassen, nach Deutschland kommen und hier mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind: Ihr rechtlicher Status bleibt oft prekär und auch hier erfahren sie nicht selten Diskriminierung. Eine Wohnung und Arbeit zu finden, Sozialleistungen und medizinische Versorgung zu erhalten, ist oft, wenn überhaupt, nur schwer möglich. Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen sind eine Hürde für die Integration.
Kurzinfo
Fachbereich: Angewandte Sozialwissenschaften
Abschlussgrad: Bachelor of Arts (B.A.)
Regelstudienzeit: 8 Semester
Semesterbeitrag: 299,40 €
Unterrichtssprache: Deutsch
Zulassung: Zulassungsfrei, Studienvertrag mit einem mit der FH kooperierenden Arbeitgeber
Studienbeginn: Wintersemester
Bewerbung EU-Staatsbürger: Mitte Mai bis 15.07.
Bewerbung Nicht-EU-Staatsbürger: Mitte April bis 15.06.
Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration - Integration beschäftigt sich mit Fragen wie
- Welche (gesellschaftlichen) Strukturen bedingen soziale Benachteiligung?
- Wie gestalten sich rechtliche Rahmenbedingungen im Kontext von Zuwanderung?
- Wie kann mit gesellschaftlicher Diskriminierung, Ausgrenzung und ethnischer Zuschreibung umgegangen werden?
- Wie können Probleme der sozialen Benachteiligung und Ausgrenzung gelöst werden?
Neben dem Blick auf den Prozess der Migration wird die Perspektive auch auf ein Ankommen und eine Teilhabe gelegt. „Integration“ meint hier eine soziale Integration, die als offener wechselseitiger Lernprozess verstanden wird, Vielfalt und Diversität sind hierbei grundlegend.
Der Begriff Integration hat im Rahmen des Studiengangs grundsätzlich die Verhältnisse von Mehrheiten- und Minderheitengruppen und Optionen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Blick.
Umgang mit sozialer Benachteiligung
Diese Gemengelage stellt nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Kommunen und die Beschäftigten im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen vor große Herausforderungen. Der duale Studiengang beschäftigt sich u.a. damit, welche gesellschaftlichen Strukturen zu sozialer Benachteiligung führen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es rund um Zuwanderung gibt und wie Probleme im Zusammenhang mit Diskriminierung, Ausgrenzung und ethnischen Zuschreibungen gelöst werden können.
Regelmäßiger Wechsel zwischen Hörsaal und Arbeitsplatz
Der duale Studiengang dauert acht Semester und verknüpft Theorie und Praxis besonders eng. Über den gesamten Zeitraum wechseln Sie regelmäßig zwischen Hörsaal und Arbeitsplatz und setzen Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Studium direkt in die Praxis um. Sie sind während des Studiums bei einem Träger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit angestellt, werden umfassend betreut und erhalten eine finanzielle Vergütung. Die eine Hälfte der Woche ist dem Studium gewidmet, die andere dem Arbeitsplatz.
Inhalte des Studiums
Das Studium enthält u.a. Module aus den Fachdisziplinen Recht, Psychologie, Soziologie und Erziehungswissenschaft. Es qualifiziert Sie für Tätigkeiten der Sozialen Arbeit und vermittelt umfassende migrationspädagogische Kompetenzen, insbesondere für die fachliche Begleitung von Zuwander*innen.
Zu den Lehrinhalten gehören u.a. Migrationsbewegungen in der EU, Aufenthaltsrecht, Kulturwissen über die Herkunftsländer, Willkommenskultur der Mehrheitsgesellschaft, Sensibilisierung für die eigenen Vorurteile und Theorien zu sozialer Ungleichheit.
Bachelor of Arts, der u.a. für migrationspädagogische Aufgaben qualifiziert
Nach erfolgreichem Verlauf erreichen Sie den Studienabschluss Bachelor of Arts
(B.A.).
Berufliche Perspektiven
Absolvent*innen arbeiten z.B. in
- Handlungsfeldern, die direkt mit Armut und sozialer Ungleichheit, Migration,
Integration und Teilhabe zu tun haben, z.B.- in Integrationsagenturen
- Beratungsstellen für Migrant*innen / Zuwanderungsberatung und Geflüchtetenhilfe
- bei Bildungsträgern, bei denen die Allgemeine Hochschulreife und
Fachhochschulreife nachträglich erworben werden kann oder die
Kurse zur Sprachförderung anbieten - in Beratungsstellen für Prostituierte
- in Sozialen Diensten / Ämtern (z.B. Gesundheitsämter)
- im Jobcenter
- bei Bildungsträgern, bei denen die Allgemeine Hochschulreife und
- anderen Handlungsfeldern, die daran interessiert sind, gesellschaftliche
Problemlagen im Kontext von Armut und sozialer Ungleichheit, Migration, Integration und Teilhabe in den Blick zu nehmen, z.B.- in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe
- in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe
- in Schulen
- in der Berufsausbildung und Weiterbildung
- im Bereich der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung /Behinderung
- in der Sozialberatung/-betreuung
- in Qualifizierungsmaßnahmen/im Bildungsbereich
- in der politischen Sozialarbeit
- allen anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
Master-Studiengänge
Was brauche ich?
1. Qualifikation / Zeugnisse und Abschlüsse
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen anerkannten Qualifikationen >
2. Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages mit einem kooperierenden Träger der Sozialen Arbeit
Eine weitere formale Voraussetzung für das Studium der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitsvertrags mit einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die FH Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat. Es wird eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) verlangt.
Das heißt, Studienbewerber*innen müssen
- entweder bereits eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) bei einem Träger der Sozialen Arbeit haben oder
- einen Träger gefunden haben, der sie für die Zeit des Studiums mit einer 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) einstellt. Der Träger muss dann mit der FH Dortmund die Rahmenvereinbarung schließen.
3. Jetzt einschreiben!
Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester und ist zulassungsfrei.
Neben der Einschreibung muss eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Anstellungsträger und der Fachhochschule Dortmund (inkl. der dazugehörigen Anlage, die ein Anstellungsverhältnis nachweist) vorliegen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt durch den Arbeitgeber über die Studiengangskoordination. Der Nachweis des Arbeitsverhältnisses und die Rahmenvereinbarung sind der Studiengangskoordination fristgerecht bis zum 30. Juni vorzulegen.
Bachelor of Arts (ID 286761)
1. Semester
- Praxisbegleitung (inkl. Praxisphase) (13 CP)
- Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit I (6 CP)
- Rechtswissenschaft und Verwaltung (12 CP)
- Soziale Arbeit als Wissenschaft (12 CP)
3. Semester
- Gesellschaft und Politik (12 CP)
- Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit II (6 CP)
- Psychologie und Medizin (12 CP)
5. Semester
- Erziehungswissenschaft und ethische Bildung (12 CP)
- Kulturwissenschaften und ästhetische Kommunikation (12 CP)
- Vertiefung und Erweiterung (18 CP)
7. Semester
- Praxisbegleitung (inkl. Praxisphase) (12 CP)
- Professionelles Handeln im Projekt (9 CP)
- Studienabschluss (18 CP)