Spezialkenntnisse im Versicherungsrecht erlangen?
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Juristinnen und Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die im März 2003 getroffene Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher Volljurist:innen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmenden auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Jurist:innen, Ökonom:innen und Mathematiker:innen, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben. Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen sowie Referendar:innen, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines Vorschaltkurses - auch Absolvent:innen anderer Fachrichtungen offen.
Vorteile für die Karriere
- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Vermittlung fundierter Beratungskompetenz auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Versicherungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen oder Banken
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes – ein Gewinn über den Studiengang hinaus
Studieninhalte
1. Semester
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Vermittlerrecht
- Allgemeines Sachversicherungsrecht
- Recht der Rückversicherung
- Recht der Unfallversicherung
- Risikomanagement: Einführung in die Versicherungsmathematik
- Reiseversicherungsrecht
- Grundlagen der Haftpflichtversicherungen
- Private Haftpflichtversicherungen
- Industriehaftpflicht - Betriebshaftpflichtversicherung
2. Semester
- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
- Industriehaftpflicht – Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung
- Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
- D&O-Versicherung
- Cyber-Versicherung
- Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
- Recht der Lebensversicherung
- Recht der privaten Krankenversicherung
- Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundzüge des Versicherungsmanagements
- Rechtsschutzversicherungsrecht
3. Semester
- Recht der Fahrzeugversicherung
- Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
- Grundzüge des Internationalen Versicherungsvertragsrechts
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Recht der Versicherungsaufsicht
- Versicherungsunternehmensrecht
- Internationale Versicherungsprogramme
- Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
- Grundzüge der Versicherungsmedizin
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen oder einer Anwaltskanzlei ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ sind. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines kostenfreien Vorschaltkurses - auch Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen offen.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen, die an Finanzgerichten oder in national und international agierenden Kanzleien und Versicherungsunternehmen. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Ihnen die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der gemeinnützige „JurGrad Alumni e. V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolvent:innen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkolleginnen und -kollegen.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Wenn Sie die Masterarbeit vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommiliton:innen und Dozierenden lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an gleicher Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Die JurGrad
Die JurGrad gGmbH wurde im Sommer 2002 gegründet und ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die als gemeinnützig anerkannte GmbH fördert die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster und bietet derzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen „Arbeitsrecht“, „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, „Immobilienrecht“, „Medizinrecht“, „Mergers & Acquisitions“, „Steuerwissenschaften“, „Versicherungsrecht“ und "Wirtschaftsrecht" an.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Februar anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von EUR 1.800 in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
- Anmeldung bis zum 1. Februar: EUR 9.900 (drei Raten à EUR 3.300)
- Anmeldung nach dem 1. Februar: EUR 11.700 (drei Raten à EUR 3.900)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
Kurzfakten
- Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
- Fachanwaltschaft: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40–50 Seiten)
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Umfang: 7 Module mit insgesamt 366 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 13 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
- Prüfungen: 7 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
- Betreuung: Persönliche und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002
- Studienbeginn: April
- Kosten: bei Anmeldung bis zum 1. Februar Frühbuchertarif i. H. v. EUR 9.900 (drei Raten à EUR 3.300), danach Normaltarif i. H. v. EUR 11.700 (drei Raten à EUR 3.900)
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen, Gesetzestexte und die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde
- Einschreibung an der Universität Münster: Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 307,97 Euro pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).
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