Individuelle Wege professionell fördern
Wer Lehrkraft an einer Förderschule, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I werden möchte, studiert das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst Ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen Sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.
Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der TU Dortmund
Das Lehramtsstudium umfasst zwei Unterrichtsfächer, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen sowie das Studium der Bildungswissenschaften.
Das Studium gliedert sich in ein sechssemestriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes viersemestriges Masterstudium. Auf das universitäre Studium folgen aktuell 18 Monate Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Studienaufbau
Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung gliedert sich in ein sechssemestriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes viersemestriges Masterstudium. Auf das universitäre Studium folgen 18 Monate Vorbereitungsdienst.
Fächerangebot
Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist das Studium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen, zweier Unterrichtsfächer und der Bildungswissenschaften (NC) verpflichtend.
Folgende Fächer können gewählt werden, wobei zwei Förderschwerpunkte studiert werden müssen und diese mit zwei weiteren Fächern aus den beiden Fächergruppen kombiniert werden.
Förderschwerpunkt 1
Förderschwerpunkt 2
- Geistige Entwicklung
- Körperliche + motorische Entwicklung
- Sprache
- Sehen
oder - der nicht gewählte Förderschwerpunkt 1
* Dieser Förderschwerpunkt kann nur mit den Förderschwerpunkten Körperliche + motorische Entwicklung oder Geistige Entwicklung als zweiter Förderschwerpunkt kombiniert werden.
Fächergruppe 1
- mathematische Grundbildung oder
sprachliche Grundbildung (Jahrgangsstufe 1-4) - Mathematik oder Deutsch (Jahrgangsstufe 5-10)
Fächergruppe 2
Ein anderes der Fächer aus der Auswahlliste zum 1. Unterrichtsfach
oder
- Chemie
- Englisch
- Evangelische Religionslehre
- Katholische Religionslehre
- Kunst**
- Musik**
- Physik
- Sachunterricht
- Sport**
- Technik
- Textilgestaltung
- Wirtschaft-Politik
** In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer entsprechenden Eignungsprüfung für die Einschreibung in diese Fächer obligatorisch.
Förderschwerpunkt Lernen (FS L)
Der Förderschwerpunkt Lernen stellt die Vermittlung von Kompetenzen zur Diagnose und individuellen Förderung von Schüler*innen unter erschwerten Lern- und Lebenssituationen in inklusiven Settings und an Förderschulen in den Mittelpunkt. Schwerpunkte des Studiums bilden neben grundlegenden Theorien und Modellen im Förderschwerpunkt Lernen, Didaktik und Methodik des Unterrichts in heterogenen Lerngruppen, insbesondere Konzepte zur inneren Differenzierung und des Kooperativen Lernens, Diagnostik und individuelle Förderung, insbesondere in den Lernbereichen Sprache und Mathematik sowie soziales Lernen, Berufsorientierung, Neue Medien und geschichtliches und politisches Lernen.
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (FS E)
Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beschäftigt sich mit Störungen im emotionalen Erleben und sozialen Verhalten. Neben begrifflichen und konzeptuellen Grundlagen zielt das Studium auf die Vermittlung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zu Erscheinungsformen und Diagnostik, Erklärungsmodellen sowie zu Prävention und Intervention von Störung der sozialen und emotionalen Entwicklung in inklusiven Kontexten von Bildung/Erziehung, Arbeit und Gesundheit. Die Studierenden entwickeln insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Diagnostik, Unterricht, Förderung sowie Evaluation und wenden diese in (schul-) praktischen Zusammenhängen an.
Förderschwerpunkt Sehen (FS S)
Der Förderschwerpunkt Sehen beschäftigt sich mit Blindheit, Sehbeeinträchtigungen und visueller Wahrnehmung. Schwerpunkte im Studium sind Neurowissenschaften, Prinzipien der visuellen Wahrnehmung, funktionale Diagnostik des Sehens, Entwicklungs- und Aneignungsbedingungen bei Blindheit und differenter visueller Wahrnehmung, Selbstbestimmung, spezifische Technologien, die Vermittlung methodischer und didaktischer Kompetenzen im Anfangsunterricht (Kulturtechnik ) und in herausfordernden Unterrichtsfächern (Kunst, Sport, Naturwissenschaften). Spezifische Fragen inklusiven Unterrichts, Frühförderung von Kindern mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung wie auch Themen von Sehverlust finden im Studium Berücksichtigung.
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FS G)
Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung thematisiert die Erziehungs- und Bildungsbedarfe von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und/oder mit hohem Unterstützungsbedarf und deren Teilhabe an Kultur und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung pädagogisch-professioneller Handlungsmöglichkeiten entlang der verschiedenen Lebensphasen sowie didaktische Fragen der Lern- und Entwicklungsbedarfe dieses Personenkreises.
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (FS K)
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung sind in Art und Schweregrad vielfältig. Sie wirken sich fast immer auf grundlegende Lern- und Entwicklungsbereiche aus und können mit vielfältigen Folgen und Begleiterscheinungen in der Wahrnehmung, der Kommunikation und der Kognition verknüpft sein. Das Studium im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung setzt sich differenziert mit den damit verbundenen Unterstützungsbedarfen im Kontext der jeweiligen Umwelten auseinander. Spezifische Kompetenzen werden dabei zum Beispiel im Bereich der medizinischen Grundlagen, der Unterstützten Kommunikation, der inklusiven Medienbildung, des Parasports und der Bewegung sowie bei der Gestaltung von Bildungsprozessen mit Schüler*innen mit komplexen Beeinträchtigungen oder mit lebensverkürzenden Erkrankungen erworben.
Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (FS SK)
Der Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation fokussiert den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen, deren Erwerb der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit so umfänglich beeinträchtigt ist, dass diesem mit Hilfe allgemein pädagogischer Förderung nicht hinreichend entsprochen werden kann. Diese Beeinträchtigungen können spracherwerbsspezifisch sein oder als Folge intellektueller sowie soziokultureller Bedingungen entstehen. Ziele der sprachheilpädagogischen Intervention sind sowohl die Ermöglichung der sozialen Teilhabe in alltäglichen Sprachhandlungssituationen als auch die Nutzung von Sprache in unterschiedlichen Registern (wie Fachsprache und Bildungssprache) für den Aufbau und die Strukturierung von Wissen in allen schulischen Bildungsprozessen.
Fähigkeiten und Kenntnisse
Der Studiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.
Bewerbung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Ein Studienbeginn ist für alle Lehramtsstudiengänge im 1. Fachsemester immer nur zum Wintersemester möglich. Für die Bildungswissenschaften muss eine Bewerbung bis zum 15.07. erfolgen.
Zulassungsbeschränkung (NC)
Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist über das Pflichtfach Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt. Wenn nach dem Zulassungsverfahren noch Plätze frei sind, kann eine nachträgliche Einschreibung ohne Bewerbung bis zum Vorlesungsbeginn erfolgen.
Eignungsprüfungen
In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist das Bestehen einer entsprechenden Eignungsprüfung für die Einschreibung in diese Fächer obligatorisch.