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Schulabschlüsse: Die Eintrittskarte zum Studium

Erster, zweiter und dritter Bildungsweg

Die Auswahl an Studiengängen ist riesig. Aber nicht mit jedem Schulabschluss hat man alle Möglichkeiten. Es gibt drei Arten von Hochschulreifen, die zum Studium an unterschiedlichen Typen von Hochschulen berechtigen.

Erster Bildungsweg

1. Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (das "Voll"-Abitur) ist das Zeugnis, das man nach dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe am Gymnasium erhält. Auch an beruflichen Gymnasien (z. B. Technisches, Wirtschaftliches oder Sozialpädagogisches Gymnasium), Fachgymnasien (gibt es nur in manchen Bundesländern) oder Gesamtschulen kann das vollwertige Abitur erworben werden.

Wo kann ich studieren?
Mit diesem Abschluss stehen alle Türen offen. Man hat die uneingeschränkte Studienberechtigung (sofern der Durchschnitt dem NC entspricht)

2. Die Fachgebundene Hochschulreife
Im Unterschied zum allgemeinen Abitur beschränkt das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife die Hochschulzugangsberechtigung auf bestimmte Studiengänge. Der Name sagt es eigentlich schon. Erworben wird die Fachgebundene Hochschulreife nach einer Abschlussprüfung an einer zweijährigen Berufsoberschule, einer Fachakademie, an einigen Berufsfachschulen oder an Berufskollegs.

Wo kann ich studieren?
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium von bestimmten Fächern an Universitäten und zu allen Fächern an den meisten Fachhochschulen (Auch hier gilt es besteht die Hürde NC); wobei es in jedem Bundesland nochmal besondere Bestimmungen geben kann.

Oft wird die fachgebundene Hochschulreife mit dem "Fachabi" verwechselt. Das ist allerdings ein umgangssprachlicher Begriff für die Fachhochschulreife.

3. Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird nach erfolgreichem Abschluss eines schulischen und eines berufsbezogenen Anteils verliehen: Den schulischen Teil erwerben Schüler nach Abschluss der 11. Klasse einer höheren Schule (zum Beispiel Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule usw. aber auch Sekundarstufe II oder Gymnasium).
Beim G9-Modell gilt diese Regelung nach Abschluss der 12. Klasse.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.

Wo kann ich studieren?
Berechtigt zum Studium an Fachhochschule, wenn der Durchschnitt dem aktuellen NC entspricht.

Bundeslandspezifische Regelungen: Ausnahme Bayern und Sachsen.
In den Bundesländern Bayern und Sachsen berechtigt eine über die gymnasiale Oberstufe erworbenen Fachhochschulreife nicht zu einem Studium an den jeweiligen Fachhochschulen.

Zweiter Bildungsweg: Schulabschlüsse nachholen

Wer als Erwachsener seinen Schulabschluss nachträglich doch noch machen möchte, geht den zweiten Bildungsweg. Ob berufsbegleitend oder Vollzeit, ob an Institutionen wie Abendschule, Volkshochschule, Telekolleg, Kolleg oder Fernschule - in Deutschland kann jeder Schulabschluss auch noch im zweiten Anlauf erwerben.
Mehr Infos findet Ihr hier >

Dritter Bildungsweg: Studieren ohne Hochschulreife

In allen Bundesländern ist mittlerweile ein Studium unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur möglich. Allerdings ist die berufliche Vorbildung für ein Studium von Nicht-Abiturienten unerlässlich. Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt bundesweit als Mindestvoraussetzung. Außerdem wird von den Studienanfängern ohne Abitur auch Berufserfahrung erwartet. Die Dauer der für den (Fach-) Hochschulzugang notwendigen Berufserfahrung variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Neben der beruflichen Qualifikation gibt es oft auch noch weitere Zulassungsvoraussetzungen. Auch diese variieren. So verlangen manche Hochschulen eine Eigungsprüfung, einige ein Probestudium, wieder andere den Nachweis einer Fortbildungsprüfung nach der Berufsausbildung (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker, etc.).
Mehr Informationen findet Ihr hier >

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