Erster, zweiter und dritter Bildungsweg. Die Auswahl an Studiengängen ist riesig. Aber nicht mit jedem Schulabschluss hat man alle Möglichkeiten. Es gibt drei Arten von Hochschulreife, die zum Studium an unterschiedlichen Typen von Hochschulen berechtigen. Mehr >
Basiswissen Studienbewerbung
Zwischen dem 15.5. und 15.7. geht es rund an deutschen Hochschulen. Es ist Bewerbungsphase für das Wintersemester. Da fast alle Studiengänge mittlerweile zum Wintersemester starten, sollte man die wichtigen Termine nicht verpassen. Sonst heißt es: Ein Jahr warten! Wer folgende Grundlagen zur Studienbewerbung im Kopf hat und mit dem Durchschnitt seiner Schulabschlussnote den Anforderungen der Hochschulen entspricht, dem kann nichts passieren.
1. Zulassungsbeschränkung und Bewerbungstermine
Man kann Studiengänge in Deutschland in drei unterschiedliche Gruppen einteilen:
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen und Studienvergabe im Service-Verfahren
- Es gibt Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind. Die Vergabe von Studienplätzen in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin wird von hochschulstart.de koordiniert. Gleiches gilt für zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, die freiwillig am Service-Verfahren teilnehmen.
Mehr Infos auf den Seiten von hochschulstart.de >
- Aufgepasst: Alt- und Neuabiturienten haben unterschiedliche Bewerbungstermine!
„Altabiturienten“ sind alle, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem 16. Januar des aktuellen Jahres erworben haben. Stichtag für Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist der 31. Mai. „Neuabiturienten“ haben ihr Abitur innerhalb des aktuellen Jahres nach dem 15. Januar erhalten und deshalb bis zum 15. Juli mit einer Bewerbung Zeit.
- Aufgepasst: Hier handelt es sich nur um einen geringen Teil des Studienangebot!
Die Bewerbung auf einen Großteil ihrer Studiengänge regeln die Hochschulen selbst.
Hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Sehr viele Studiengänge an deutschen Hochschulen sind mit einem örtlichen NC (Numerus Clausus) versehen. In diesen Fällen richtet sich die Bewerbung direkt an die Hochschule. Der Zeitraum liegt in der Regel zwischen dem 15.05. und dem 15.07.
- Aufgepasst: Auch bei örtlichem NC unterscheiden einige Hochschule zwischen Alt- und Neuabiturienten.
Die genauen Termine immer nochmal in der Studienberatung der Hochschule nachfragen.
- Aufgepasst: Auch bei hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Vergabe von Studienplätzen durch hochschulstart.de koordiniert werden.
Zulassungsfreie Studiengänge
- Wenn man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann man sich in zulassungsfreie Studiengänge einfach einschreiben. Normalerweise ist keine vorherige Bewerbung bei der Hochschule nötig. Eventuell werden allerdings noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Das heißt auch hier empfiehlt es sich frühzeitig mit der Hochschule Kontakt aufzunehmen. Wenn die Studiengänge zum Wintersemester starten liegt der Bewerbungszeitraum zwischen dem 15.05. und dem 15.09.
- Wichtiger Hinweis zur Bewerbung
Maßgeblich ist bei einer Bewerbung immer das Eingangsdatum an der Hochschule, nicht der Poststempel.
2. Bewerbungsunterlagen
Unterlagen, die bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss eingereicht werden müssen, sind:
- Das ausgefüllte Antragsformular für die Bewerbung zum Studiengang
- Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung:
- allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife (Abschluss an Fachgymnasien, Berufsoberschule, Fachakademie etc.) - Bei Masterstudiengänge ist zudem der Nachweis über den Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss erforderlich
Je nach Studiengang und Hintergrund des Bewerbers können weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Zeugnisanerkennung: für den Fall dass das Zeugnis keine allgemeine Gültigkeit besitzt
- Nachweis über ein Vorpraktikum
- Mappe oder Eignungsprüfung
- Hochschulwechsler: Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise
Die meisten Hochschulen bieten auf ihren Webseiten ein Online-Bewerbungsverfahren an.
3. Der Numerus Clausus
Der NC-Wert ist kein fixer Wert. Er ändert sich jedes Semester und er ist an jeder Hochschule und für jedes Fach unterschiedlich. Berechnet wird er über die Anzahl der freien Studienplätze in Relation zu der Anzahl der Bewerbungen (Abiturnote und Wartezeit). Wenn ein Studiengang sehr beliebt ist, ist der NC hoch.
Was zählt als Wartesemester?
Als Wartesemester zählt jedes Semester, das der Schulabgänger nach dem Abitur an keiner Hochschule eingeschrieben war. Dafür registrieren lassen, muss man sich nirgends. Die Wartesemester zählen automatisch. Normalerweise gibt es an jeder Hochschule eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Bewerber mit Wartesemestern.
Der Mythos vom verbesserten NC durch Wartesemester stimmt leider nicht. Die Note im Zeugnis bleibt unveränderlich, allerdings verbessern sich mit Wartesemestern die Chancen auf einen Studienplatz.
4. Immatrikulation
Hat es mit der Bewerbung geklappt, bekommt jeder zukünftige Student einen Bescheid, dass er sich einschreiben kann. Die Hochschulen benötigen zur Einschreibung verschiedene Unterlagen. Vorzulegen sind:
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse
- Hochschulzugangsberechtigung
- Belege über Praktika oder Eignungstests (wenn vorgeschrieben)
- Fremdsprachenkenntnisse (wenn vorgeschrieben)
- Personalausweis
Muss ich zur Einschreibung (Immatrikulation) persönlich erscheinen?
Zur Einschreibung ist an manchen Hochschulen das persönliche Erscheinen erforderlich. Ob eine Einschreibung durch eine Vertrauensperson mit Vollmacht möglich ist, erfährt man in der Studienberatung vor Ort.