Nicht nur für Juristen: Die Möglichkeit zur Weiterbildung neben dem Beruf!
Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung. Derzeit fehlt aber die Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke schließt der berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang zum Pharmarecht. Für die Juristen ermöglicht er einen Ausweis in einem speziellen Fachgebiet, für Teilnehmer aus anderen Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten. Die interdisziplinäre Besetzung des Teilnehmerkreises schafft zugleich ideale Bedingungen für eine Diskussion zwischen den beteiligten Fachdisziplinen. Der Studiengang versteht sich deshalb auch als Grundlage für die Mitwirkung in interdisziplinär besetzten Teams, in denen gemeinsam Lösungen entwickelt werden.
Die Zielgruppe
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und erlaubt den Teilnehmenden, dem Studium neben einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Er richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner und Naturwissenschaftler. Das Lehrangebot zielt auf die Fertigkeiten ab, die für Fragen in der Entwicklung,den Marktzugang und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich sind. Dabei berücksichtigt er, dass bereits praktische Fähigkeiten erworben wurden. Es wird das Verständnis für unterschiedliche Denkweisen aller beteiligten Fachdisziplinen vermittelt.
Kurzprofil
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Studienzeit: vier Semester
Studienform: berufsbegleitend
Sprache: deutsch
Zulassungsvorraussetzungen: Abschluss mit mindestens 240 ECTS in einem fachlich einschlägigen Gebiet, Berufserfahrung
Anmeldefrist: auf der Webseite
Flyer Master Pharmarecht>
Studienaufbau
Mit dem Ziel, allen Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation für alle Teilgebiete zu vermitteln, ist das Studium straff organisiert. Es bietet aber sowohl in den Studienarbeiten als auch der Masterthesis genügend Raum, eigene Schwerpunkte zu setzen und das eigene Wissen zu vertiefen.
- Die Lehrveranstaltungen werden in acht Modulenangeboten, die sich über vier Semester erstrecken. Im ersten Semester werden die ersten drei Module (M1–M3) an vier verpflichtenden Präsenzveranstaltungen angeboten. Im zweiten und dritten Semester werden jeweils zwei Module (M4 + M5 und M6 + M7) an vier verpflichtenden Präsenzveranstaltungen angeboten. Das vierte Semester beschränkt sich auf die Masterthesis (M8).
- Die Ausbildung ist zweijährig und unabhängig von den Vorlesungszeiten an der Philipps-Universität Marburg.
- Die Vorlesungen werden in deutscher Sprache gehalten.
- Präsenzphasen: Pro Semester werden eine Einführungswoche und drei Präsenzwochenenden (Donnerstag bis Samstag) in Marburg stattfinden.
- Die Studierenden erhalten eine intensive und individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter des Studiengangs.
- Die Teilnehmenden können für die Dauer des Masterstudiengangs auf Online-Kursunterlagen und eine Online-Bibliothek zugreifen.
- Die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg steht den Teilnehmenden ebenfalls zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Der Weiterbildungsmasterstudiengang wird alle zwei Jahre zum Wintersemester angeboten. Bei großer Nachfrage kann er jährlich zum Sommersemester oder auch in jedem Semester angeboten werden.
Studieninhalte
Der 4-semestrige Weiterbildungsmasterstudiengang „Pharmarecht“ mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) ist ein Präsenzstudiengang, der 8 Pflichtmodule umfasst.
Das Studium ist auf die Berufstätigkeit der Studierenden abgestimmt. Der Studiengang ist auf vier Semester ausgelegt. Davon sind drei Semester Vorlesungssemester, jeweils eine Präsenzwoche (Montag bis Samstag) und drei Präsenzwochenenden (Do-Sa.). Das vierte Semester dient der Anfertigung der Master Thesis.
Das Modulhandbuch bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die Inhalte, Leistungen und Kompetenzen des Weiterbildungsmasters:
Modulhandbuch Master Pharmarecht>
Um Ihnen die Planung und Organisation des Studiums zu erleichtern, wurde ein Studienverlaufsplan erarbeitet, der als Orientierung für den Ablauf der Module innerhalb der zwei Jahre Studium dienen kann:
Zulassungsvoraussetzungen
Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer achtsemestrigen Regelstudienzeit erfüllt. Als Nachweis gilt das Abschlusszeugnis eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms, Master- oder Bachelorstudiengangs in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Pharmazie, Naturwissenschaften sowie thematisch ähnlicher Studiengänge oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Zudem muss eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nachgewiesen werden. Falls durch das vorangegangene Studium weniger als 240 ECTS-Punkte, aber mindestens 180 ECTS-Punkte erworben wurden, können aus beruflicher Tätigkeit erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden (maximal 30 ECTS-Punkte pro Jahr der Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 ECTS-Punkte). Diese Qualifikationsleistungen müssen mit dem für die Zulassung erforderlichen Profil im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen.
Bewerbungsunterlagen
Die Anmeldefrist wird auf der Website bekanntgegeben. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind, ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend. Mit der Anmeldung sind einzureichen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- oder Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des ersten Staatsexamens (soweit vorhanden, weitere Staatsexamina), außerdem ein schriftlicher Nachweis einer mindestens einjährigen fachlich einschlägigen Berufserfahrung sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung, bzw. eine Studienverlaufsbescheinigung.
Hier geht es zum Anmeldeformular.
Gebühren
Die Gebühren für den vier Semester umfassenden Masterstudiengang betragen € 22.000. Die Gesamtsumme kann in vier Raten i.H.v. je € 5.500 beglichen werden, die jeweils zu Beginn des Semesters fällig werden. In den Studiengebühren sind die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen sowie die Studienunterlagen enthalten.
Bei einer verbindlichen Anmeldung bis zum 30.04.2024 erhalten Sie einen Rabatt von 10% des Gesamtbetrages. Die vier Raten würden sich sodann auf €4.950 reduzieren.