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5 Mythen um die Studienbewerbung

NC, Wartesemester, Fachabi, Hochschulwechsel – Du hast alle diese Begriffe sicherlich schon einmal gehört. Doch was steckt wirklich dahinter? Um die Studienbewerbung halten sich einige Mythen sehr hartnäckig und werden von Abiturientenjahrgang zu Abiturientenjahrgang weitergegeben. In vielen Fällen sind Aussagen teilweise richtig, führen jedoch zu einer falschen Schlussfolgerung. Vor allem diese Fragen werden uns immer wieder gestellt.

1. "Welcher NC wurde für das kommende Semester für das Fach XY festgelegt?"

Ist die Nachfrage in einem Studiengang größer als die Plätze, die vorhanden sind, wird das Fach zulassungsbeschränkt. Diese Zulassungsbeschränkung wird mit "Numerus Clausus" (dt. beschränkte Zahl) bezeichnet. Um die Plätze zu vergeben, ermittelt die Universität einmal im Jahr die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Studiengang. Diese Studienplätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben (z. B. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit, weitere Kriterien). Welche Note erforderlich war, um in einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden, kann daher erst nach Abschluss des Verfahrens gesagt werden.

So ist es wirklich: Die Universität legt im Vorfeld also keinen bestimmten Notendurchschnitt fest! Nur umgangssprachlich wird mit NC der Abi-Schnitt bezeichnet, den man braucht, um einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zu bekommen.

2. "Wo muss ich mich eintragen lassen, damit mir meine Wartesemester angerechnet werden?"

  • "Stehe ich auf einer Warteliste, wenn ich abgelehnt wurde?"
  • "Nach der wievielten Bewerbung habe ich meinen Platz sicher?"
  • "Wie verbessert sich meine Note durch Wartezeit?"

Um das Thema Wartesemester kursieren sehr viele Fragen, die alle von einer falschen Annahme ausgehen.

So ist es wirklich: Ein Wartesemester wird Dir für jedes Semester gutgeschrieben, das Du an keiner Hochschule eingeschrieben warst. Du musst nichts dafür machen, es passiert automatisch. Dafür registrieren lassen, muss man sich nirgends. Normalerweise gibt es an jeder Hochschule eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Bewerber*innen mit Wartesemestern. Der Mythos vom verbesserten NC durch Wartesemester stimmt leider ebenfalls nicht. Die Note im Schulabschlusszeugnis bleibt unverändert. (Informationen zum NC siehe oben)

Tatsächlich lassen sich inzwischen die gesammelten Wartesemester zum Teil auf die erreichte Abiturnote aufrechnen – das ist aber die Ausnahme. So vergibt die Universität Köln für jedes Wartesemester 0,1 Notenpunkte und lässt eine maximale Verbesserung von einer Note (10 Wartesemester) zu. Die meisten Universitäten rechnen die Wartesemester jedoch nicht auf die Abiturnote auf.

3. "Ich schreibe mich einfach ein und wenn mir der Studiengang nicht gefällt, dann tausche ich. Geht das so einfach?"

Nicht unbedingt.

So ist es wirklich: In zulassungsfreien Studiengängen ist ein Wechsel kein Problem. Existiert eine Zulassungsbeschränkung für den gewünschten Studiengang muss man sich komplett neu bewerben; einfach nur tauschen funktioniert nicht. Wenn es klappt mit der Bewerbung, erübrigt sich allerdings die Immatrikulation, sofern man an derselben Hochschule bleibt. Stattdessen findet ein Umschreiben statt. Wenn Nebenfach oder Zweitfach gewechselt werden soll, kann man sich auf ein ähnliches Prozedere einstellen.

4. "Kann ich mit einem "Fachabi" nur meine Fächer studieren?"

Kommt darauf an, was Du mit "Fachabi" meinst.

So ist es wirklich: "Fachabi" ist ein umgangssprachlicher Begriff. In der Regel ist damit die allgemeine Fachhochschulreife gemeint und nicht die fachgebundene Hochschulreife. Mit der allgemeinen Fachhochschulreife ist eine Bewerbung für alle Studiengängen möglich, die Bewerbenden mit Fachhochschulreife offenstehen.

5. "Ist es sicher, dass mir ein FH-Bachelor den Zugang zu einem Universitätsstudium eröffnet?"

Ja und nein.

So ist es wirklich:  Einerseits erhält man mit einem Bachelor von der FH einen der Allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Zugang zum Studium. Andererseits kommt es auf das gewünschte Fach an. Solltest Du Dich für ein zulassungsfreies Fach interessieren, ist eine Immatrikulation zu den vorgesehenen Terminen an der Universität problemlos möglich. In bundesweit zulassungsbeschrännkten Studiengängen ist es hingegen sehr schwer, einen Platz in einem Zweitstudium zu bekommen. Denn ein Zweitstudiumsantrag im Rahmen einer Bewerbung bei "hochschulstart.de" ist grundsätzlich zu begründen. Bei der örtlichen Zulassungsbeschränkungen kannst Du in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen vorfinden.  

Beispiele:

  • Ludwig-Maximilians-Universität München:  Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung sind maximal 4 Prozent der Studienplätze als Quote für Zweitstudierende vorgesehen.
  • An der Universität Bremen werden Zweitstudienbewerber*innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerber*innen für ein Erststudium. "Bei zulassungsbeschränkten Fächern geht auf Anfrage die Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren ein, sofern sie besser als der Abiturnotendurchschnitt ist. Für die Bewerbung an der Universität Bremen gibt es keine besonderen Quoten oder Verfahrensweisen für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium."
  • Universität Hamburg: Auch das Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs sieht  keine Unterscheidung mehr zwischen Erst-und Zweitstudienbewerber*innen vor; es  gibt keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber*innen, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Es gelten also für alle die selben Auswahlkriterien.
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