StudiumBeruf und KarriereFünf Mythen um die Studienbewerbung

Fünf Mythen rund um die Studienbewerbung

NC, Wartesemester, Fachabi, Hochschulwechsel – diese Begriffe hast du sicher schon einmal gehört. Doch was steckt dahinter? Rund um die Studienbewerbung halten sich einige Mythen sehr hartnäckig und werden von Jahrgang zu Jahrgang weitergegeben.

In vielen Fällen basieren Aussagen auf einem wahren Kern, führen aber zu falschen Schlussfolgerungen. Vor allem diese Fragen werden uns immer wieder gestellt:

„Welcher NC wurde für das kommende Semester im Fach XY festgelegt?“

Ist die Nachfrage in einem Studiengang größer als die Zahl der verfügbaren Plätze, wird der Studiengang zulassungsbeschränkt. Dann kommt der „Numerus Clausus“ (NC, auf Deutsch „geschlossene Zahl“) zum Einsatz. Die Hochschule ermittelt für jedes Zulassungsverfahren die Anzahl der Plätze und vergibt sie nach bestimmten Kriterien – meist Abiturnote, Wartesemester und gelegentlich weitere Auswahlkriterien.

Wichtig: Im Vorfeld steht niemals fest, mit welcher Note man sicher einen Platz bekommt. Der „NC“ eines Faches ist keine festgesetzte Grenze, sondern das Ergebnis des Auswahlverfahrens im Vorjahr: Der letzte zugelassene Bewerber gibt diese Note vor. Sie schwankt von Jahr zu Jahr und dient lediglich als Orientierung!

Fazit

Die Hochschule legt im Vorfeld keinen festen Notendurchschnitt fest! „NC“ meint daher eigentlich die „Abischnitt-Grenze“ der letzten Vergabe – nicht eine fest definierte Hürde.

„Wo muss ich mich eintragen lassen, damit mir meine Wartesemester angerechnet werden?“

Weitere Varianten

  • „Stehe ich auf einer Warteliste, wenn ich abgelehnt wurde?“
  • „Nach wie vielen Bewerbungen bekomme ich meinen Platz sicher?“
  • „Verbessert sich meine Note durch Wartesemester?“

Zum Thema Wartesemester gibt es viele Missverständnisse. Viele beruhen auf der Vorstellung, dass entweder eine Warteliste existiert oder sich die Abiturnote durch Wartezeit verbessert.

So ist es wirklich: Ein Wartesemester erhältst du automatisch für jedes Halbjahr, in dem du nach dem (Fach-)Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist – ganz ohne Anmeldung. Eine Warteliste gibt es nicht; die Vergabe beruht jedes Jahr neu auf Bewerbung und Auswahl. Deine Abiturnote bleibt immer gleich! Wartesemester werden als eigenes Kriterium betrachtet, verbessern aber meist nicht deine Note.

Ausnahme: An wenigen Unis wie z. B. der Universität zu Köln können Wartesemester in kleinerem Umfang die Note verbessern, aber das ist selten. Meist werden die Plätze in zwei Quoten vergeben (z.B. 80 % Leistung, 20 % Wartezeit).

Achtung: Aufgrund der Studienplatzvergabe-Reform in den letzten Jahren (Stichwort: Abschaffung der Wartesemesterquote bei Medizin ab 2020) spielen Wartesemester heute in einigen Fächern eine geringere Rolle als früher.

„Ich schreibe mich einfach ein und wenn mir der Studiengang nicht gefällt, dann tausche ich. Geht das so einfach?“

Nicht unbedingt.

So ist es wirklich: Ein Wechsel ist vor allem bei zulassungsfreien Studiengängen oft unproblematisch. Besteht jedoch eine Zulassungsbeschränkung im gewünschten neuen Studiengang, musst du dich ganz regulär neu bewerben. Ein bloßer Tausch ist nicht möglich. Bei erfolgreicher Bewerbung und Immatrikulation an der gleichen Hochschule wird in der Regel ein "Umschreibeverfahren" statt einer Wiederimmatrikulation durchgeführt. Beim Wechsel eines Neben- oder Zweitfachs gelten meist ähnliche Regeln.

„Kann ich mit einem Fachabi nur meine Fächer studieren?“

Kommt darauf an, was genau mit „Fachabi“ gemeint ist.

Umgangssprachlich meint „Fachabi“ meist die Fachhochschulreife – damit kannst du dich für alle Studiengänge bewerben, die für Fachhochschulreife offenstehen (meist an Fachhochschulen/HAWs, in einigen Bundesländern auch in bestimmten Hochschulstudiengängen). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt dich zum Studium an Universitäten, aber nur in bestimmten Fachrichtungen.

Fazit

Mit der allgemeinen Fachhochschulreife kannst du prinzipiell alle Fächer an Fachhochschulen studieren. An Universitäten ist sie meist nur in speziellen Fällen ausreichend, abhängig vom Bundesland.

„Ist es sicher, dass ein FH-Bachelor den Zugang zu einem Universitätsstudium eröffnet?“

Nicht automatisch, aber häufig möglich.

So ist es wirklich: Mit einem Bachelorabschluss (egal ob von FH/HAW oder Uni) besitzt du eine „allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für das Masterstudium“ in Deutschland. Aber: Die Anerkennung hängt vom Fach und davon ab, ob du in ein erstes oder zweites Studium einsteigen willst.

  • Erststudium/Master: Für ein konsekutives Masterstudium ist der FH-Bachelor in aller Regel ausreichend.
  • Zweitstudium/Bachelor: Für einen weiteren (also zweiten) Bachelor-Studiengang gelten Sonderregeln. Zweitstudienbewerbende konkurrieren in zulassungsbeschränkten Fächern um spezielle Quoten und müssen meist eine Begründung liefern (z. B. alle Bewerbungen über hochschulstart.de für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie). Die Erfolgschancen sind geringer als beim Erststudium.

Beispiele

  • LMU München: Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung sind maximal 4 % der Studienplätze für Zweitstudierende vorgesehen.
  • Universität Bremen: Bewerber*innen mit abgeschlossenem Studium werden wie Erstbewerber*innen behandelt, bei zulassungsbeschränkten Fächern kann die Abschlussnote relevant werden.
  • Universität Hamburg: Es gibt keinen eigenen Schlüssel mehr für Zweitstudienbewerber*innen, alle unterliegen den gleichen Auswahlkriterien wie Erststudierende.

 

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