Immenser Bedarf an kompetenten M&A-Beraterinnen und -Beratern
Der Mergers & Acquisitions-Markt hat alleine in Deutschland jedes Jahr ein Volumen von ca. 200 Milliarden Euro. Dadurch ist ein immenser Bedarf an kompetenten M&A-Beraterinnen und -Beratern entstanden, der auf absehbare Zeit weder durch die regulären Studiengänge der Universitäten noch durch Jurist:innen oder Ökonom:innen mit praktischer Erfahrung abgedeckt werden kann. Ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten sind weltweit – und besonders in Deutschland – immer noch Mangelware. Gefragt sind dabei vor allem Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler:innen, die sowohl über das zusätzliche Know-how in der jeweiligen anderen Disziplin als auch über spezifische Kenntnisse im M&A-Bereich verfügen. Interdisziplinäres Denken und Handeln, gerade in der Kombination von Recht und Wirtschaft, sind die wichtigsten Voraussetzungen zukünftiger Consultants.
Für Profis, die diesem besonderen Anforderungsprofil entsprechen, wird sich auch auf lange Sicht ein Markt mit besonderen Perspektiven und ungeahnten Möglichkeiten bieten. Die zunehmende Globalisierung und der anstehende Generationenwechsel in der Führungsspitze vieler Unternehmen eröffnen dem M&A-Expertinnen und -Experten auch zukünftig exzellente Karrieremöglichkeiten. Hinzu kommt ein erheblicher Bedarf an Spezialistinnen und Spezialisten nicht nur in der Pre-Merger-Phase, sondern vor allem auch bei den Post-Merger-Aktivitäten. Hier wird die Hauptaufgabe darin bestehen, Fehler und Probleme bereits umgesetzter M&A zu erkennen und zu analysieren. Kurzum: Ein ausgesprochen spannender Markt, der dringend nach Profis verlangt.
Der Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ an der Universität Münster vermittelt den Absolventen durch renommierte Dozenten aus Wissenschaft und Praxis genau dieses Know-how und schafft damit, was der Markt so dringend braucht: M&A-Spezialisten.
In vielerlei Hinsicht einzigartig: Der M&A-Studiengang in Münster
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Studiengangs haben die Möglichkeit, sich berufsbegleitend in nur drei Semestern zu qualifizierten M&A-Beraterinnen und Beratern weiterzubilden. Namhafte Dozentinnen und Dozenten vermitteln auf höchstem Niveau sowohl den theoretischen als auch den praktischen Hintergrund. Dies garantiert unseren Absolventinnen und Absolventen eine Ausnahmestellung auf dem Markt hochspezialisierter M&A-Expert:innen und damit ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Dies befähigt sie zu interdisziplinärem Denken und Handeln und ermutigt zugleich zu dem in der Praxis unverzichtbaren „Blick über den Tellerrand hinaus“.
Unsere Dozierenden sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. In dieser Form einmalig ist das Prinzip des Co-Teaching: Jedes Modul wird von mehreren Dozentinnen und Dozenten gestaltet, von denen einige aus der Wissenschaft und andere aus der Praxis kommen. Dies bietet die Gewähr dafür, dass den Studierenden ein fundiertes wissenschaftliches Fachwissen kombiniert mit dem letztlich entscheidenden Praxisbezug vermittelt wird.
Einmalig ist auch, dass jede:r Teilnehmer:in – ganz gleich ob Jurist:in oder Wirtschaftswissenschaftler:in – zwischen zwei Abschlüssen wählen kann: Je nachdem, ob man sich für den Schwerpunkt der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften entscheidet, wird den Absolventinnen und Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der anerkannte akademische Grad „Master of Laws (LL.M.)“ bzw. „Executive Master of Business Administration (EMBA)“ verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
Vorteile für die Karriere
- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Vermittlung fundierter Beratungskompetenz auf dem Gebiet „Mergers & Acquisitions“ und deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie in die entsprechenden Spezialabteilungen von Banken und Konzernen
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ (nach Absolvierung eines kostenlosen Zusatzkurses)
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes – ein Gewinn über den Studiengang hinaus
Studieninhalte
1. Semester
- Betriebs- und volkswirtschaftliche Funktionen des Unternehmenskaufs
- Gesellschafts-, aktien- und steuerrechtliche Grundlagen
- Unternehmensbewertung
- Grundlagen des Konzernrechts
- Buchführung und Bilanzen
- Corporate Governance
- Grundlagen des Kreditvertragsrechts und der Kreditbesicherung
- Finanzierung
- M&A-Versicherungen
- Due Diligence
- Verkaufs- und Übernahmeverfahren
2. Semester
- Unternehmenskaufvertrag
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Kartellrecht, insbes. Deutsche und EU-Fusionskontrolle
- Amerikanisches und Internationales Kartellrecht
- Fonds
- Private Equity Transaktionen
- Venture Capital-Beteiligungen
- Joint Venture
- Umwandlungsrecht
- Arbeitsrecht
- Unternehmenskauf aus steuerlicher Sicht
- Unternehmensnachfolge/Erbschaftsteuerrecht
- Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (EMBA)
- Umwandlungssteuerrecht (EMBA)
- Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.)
- Recht des Handelsstandes (LL.M.)
3. Semester
- Cross Border Transactions – Negotiations
- Internationale Unternehmenskäufe
- Post Merger Integration
- Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
- Manager in M&A-Transaktionen
- ADR und Schiedsverfahren
- Simulation eines Unternehmenskaufs
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolvent:innen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Eine Besonderheit des Studiengangs ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Jurist:innen und Ökonom:innen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben.
Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ sind.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich.
Alumniverein
Als Teilnehmer:in und Absolvent:in des Studiengangs „Mergers & Acquisitions“ sind herzlich eingeladen, sich dem Alumniverein des Studiengangs anzuschließen. Er unterstützt den Studiengang durch Fachsymposien, Fachpublikationen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit und fördert einen fächerübergreifenden Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Mit regelmäßigen Treffen unterstützt er das Networking zwischen Absolvent:innen, Studierenden und Dozent:innen.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Wenn Sie die Masterarbeit vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommiliton:innen und Dozierenden lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an gleicher Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Die JurGrad
Die JurGrad gGmbH wurde im Sommer 2002 gegründet und ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die als gemeinnützig anerkannte GmbH fördert die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster und bietet derzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen „Arbeitsrecht“, „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, „Immobilienrecht“, „Medizinrecht“, „Mergers & Acquisitions“, „Steuerwissenschaften“, „Versicherungsrecht“ und "Wirtschaftsrecht" an.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Juli anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 2.100 € in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
- Anmeldung bis zum 1. Juli: EUR 14.700 (drei Raten à EUR 4.900)
- Anmeldung nach dem 1. Juli: EUR 16.800 (drei Raten à EUR 5.600)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
Kurzfakten
- Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.) bzw. „Executive Master of Business Administration“ (EMBA)
- Fachanwaltschaft: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40–50 Seiten)
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Umfang: 8 Module mit insgesamt 374 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 14 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
- Prüfungen: 7 Klausuren à 3 Zeitstunden sowie eine Präsentationsaufgabe im Rahmen des achten Moduls; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
- Betreuung: Persönliche und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002
- Studienbeginn: September
- Kosten: bei Anmeldung bis zum 1. Juli Frühbuchertarif i. H. v. EUR 14.700 (drei Raten à EUR 4.900), danach Normaltarif i. H. v. EUR 16.800 (drei Raten à EUR 5.600)
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen, Gesetzestexte und die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde
- Einschreibung an der Universität Münster: Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 307,97 Euro pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).
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