Stetig Steigende Bedeutung des Medizinrechts
Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.
Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.
Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.
Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen, Ökonom:innen, Mediziner:innen und Pharmazeut:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang ebenfalls offen. Bewerberinnen und Bewerber ohne juristisches Erststudium müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.
Vorteile für die Karriere
- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Vermittlung fundierter Beratungskompetenz auf dem Gebiet des Medizinrechts
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes – ein Gewinn über den Studiengang hinaus
Studieninhalte
1. Semester
- Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
- Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
- Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
- Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
- Die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient
- Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
- Medizinische Grundlagen
- Zivilrechtliche Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers
- (Zivil)Prozessuale Besonderheiten und Fragen der Beweislast
- Materielles Arztstrafrecht
- Die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes und des Krankenhausträgers
- Systematik des SGB, gesetzliche Unfallversicherung, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
- Heimrecht
2. Semester
- Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
- E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
- Compliance-Management
- Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
- Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
- Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Das Recht der Pflege
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
- Arzneimittelrecht
- Medizinprodukte- und Heilmittelerwerbrecht
- Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
- Sonstiges Vertragsrecht der Ärzte
- Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärzte
- Neue Versorgungsformen
3. Semester
- Private Krankenversicherung
- Grundzüge des Apothekenrechts
- Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
- Vergütungsrecht der Krankenhäuser und Heilberufe
- Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
- Die Darstellung des Arztes in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
- Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Ärztliches Berufsrecht
- Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerker
- Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
- Grundlagen der Gesundheitsökonomik
- Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
- Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens
- Recht der Biomedizin
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen, Ökonom:innen, Mediziner:innen und Pharmazeut:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“ sind. Die Teilnahme am Studiengang ist auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen möglich.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen aus Medizinrechtskanzleien, Gerichten sowie den einschlägigen Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Ihnen die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der gemeinnützige „JurGrad Alumni e. V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolvent:innen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkolleginnen und -kollegen.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Wenn Sie die Masterarbeit vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommiliton:innen und Dozierenden lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an gleicher Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Die JurGrad
Die JurGrad gGmbH wurde im Sommer 2002 gegründet und ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die als gemeinnützig anerkannte GmbH fördert die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster und bietet derzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen „Arbeitsrecht“, „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, „Immobilienrecht“, „Medizinrecht“, „Mergers & Acquisitions“, „Steuerwissenschaften“, „Versicherungsrecht“ und "Wirtschaftsrecht" an.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
- Für nichtjuristische Bewerberinnen und Bewerber: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei Klausuren
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Februar anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von EUR 2.100 in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
- Anmeldung bis zum 1. Juli: EUR 10.800 (drei Raten à EUR 3.600)
- Anmeldung nach dem 1. Juli: EUR 12.900 (drei Raten à EUR 4.300)
- Vorschaltkurs für Nichtjuristen: EUR 1.800
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
Kurzfakten
- Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
- Fachanwaltschaft: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40–50 Seiten)
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Umfang: 8 Module mit insgesamt 383 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
- Vorschaltkurs: Vorschaltkurs für nichtjuristische Bewerber:innen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 14 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
- Prüfungen: 7 Klausuren à 3 Zeitstunden und eine mündliche Präsentationsaufgabe. Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und der Präsentationsaufgabe sowie zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
- Betreuung: Persönliche und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002
- Studienbeginn: Oktober
- Kosten: bei Anmeldung bis zum 1. Februar Frühbuchertarif i. H. v. EUR 10.800 (drei Raten à EUR 3.600), danach Normaltarif i. H. v. EUR 12.900 (drei Raten à EUR 4.300)
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen, Gesetzestexte und die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde
- Einschreibung an der Universität Münster: Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 307,97 Euro pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).
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