Studium um eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices zu übernehmen
Erben und Vererben betrifft jeden im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Beraterinnen und Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Studierenden zu hochqualifizierten Beraterinnen und Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolvierenden der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen.
Vorteile für die Karriere
- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Vermittlung fundierter Beratungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts und in der rechtlichen und ökonomischen Nachfolgegestaltung und damit deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in die Führungsebenen von Kanzleien, Banken und Beratungsunternehmen.
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes – ein Gewinn über den Studiengang hinaus
Studieninhalte
1. Semester
- Grundlagen des Steuerrechts
- Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
- Grundlagen des materiellen Erbrechts
- Materielles Erbrecht (Vertiefung)
- Buchführung und Bilanzierung
- Unternehmensbewertung
- Einkommensbesteuerung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer, inkl. Verfahrensrecht
- Unternehmensteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften / Gewerbesteuer
2. Semester
- Rechtsbeziehungen in der Familie – Zivil- und Steuerrechtliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten
- Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht
- Praktische Vertiefung: Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
- Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen/Family Governance
- Mediation
- Stiftungen und Unternehmen
- Unternehmensnachfolgeprozesse & Corporate Governance
- Testamentsvollstreckung
- Erbenhaftung, insb. Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
- Familienexterne Unternehmensnachfolge
- Internationales Steuerrecht
- Internationales Privat- und Erbrecht
- Länderbericht A
- Länderbericht CH
3. Semester
- Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen
- Umwandlung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht und Vertiefungen aus dem materiellen Recht
- Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office
- Grundlagen der Vermögensanlage
- Immobilienrecht und Immobilientransaktionsrecht
- Immobilienvermögen im Steuerrecht
- Familienpool/Familiengesellschaft I
- Familienpool/Familiengesellschaft II
- Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen genauso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteigende und Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Dozierende
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Beratungshäusern, Investmentgesellschaften, Vermögensverwaltungen, Family Offices und der Gerichtsbarkeit.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge zu profitieren.
Alumniverein
Teilnehmende und Absolvierende des Studiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" sind herzlich eingeladen, sich dem Alumniverein des Studiengangs anzuschließen. Der Alumniverein "Private Wealth Management e.V." unterstützt den Studiengang durch Fachsymposien, Fachpublikationen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit und fördert einen fächerübergreifenden Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Mit regelmäßigen Treffen unterstützt er den Austausch zwischen Absolvierenden, Studierenden und Dozierenden.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen:
- auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und der Austausch vor Ort sehr bereichernd ist, besteht keine Anwesenheitspflicht.
- Sie erhalten fünf Online-Voucher, mit denen Sie die Präsenz vor Ort durch eine Online-Teilnahme ersetzen können, wann Sie wollen.
- für die Masterarbeit kann jederzeit ein individueller Termin vereinbart werden.
- versäumte Inhalte können auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden.
- in besonderen Fällen (wie z. B. Krankheit, beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft usw.), beurlauben wir Sie gerne und Sie können Ihr Studium im folgenden Studienjahr wieder aufnehmen.
Die JurGrad gGmbH
Die JurGrad gGmbH wurde im Sommer 2002 gegründet und ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die als gemeinnützig anerkannte gGmbH fördert die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster und bietet derzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen „Arbeitsrecht“, „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, „Immobilienrecht“, „Medizinrecht“, „Mergers & Acquisitions“, „Steuerwissenschaften“, „Versicherungsrecht“ und "Wirtschaftsrecht" an.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium: rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
- schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
- oder Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen: DSH-2 (Deutsch)
Weitere Zulassungsvoraussetzungen: Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Juli anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von EUR 1.200 in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
- Anmeldung bis zum 1. Juli: EUR 12.600 (drei Raten à EUR 4.200)
- Anmeldung nach dem 1. Juli: EUR 13.800 (drei Raten à EUR 4.600)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
Kurzfakten
- Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
- Fachanwaltschaft: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40–50 Seiten)
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Umfang: 8 Module mit insgesamt 360 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 14 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
- Prüfungen: 8 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
- Betreuung: Persönliche und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002
- Studienbeginn: Oktober
- Kosten: bei Anmeldung bis zum 1. Juli Frühbuchertarif i. H. v. EUR 12.600 (drei Raten à EUR 4.200), danach Normaltarif i. H. v. EUR 13.800 (drei Raten à EUR 4.600)
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen, Gesetzestexte und die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
- Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde
- Einschreibung an der Universität Münster: Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 307,97 Euro pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).
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