Steigende Globalisierung des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessor:innen und erfahrene Praktiker:innen aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag.
Der Studiengang spannt mit allen Details den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie, vermittelt Einblicke in die betriebliche Altersversorgung und die strategische Personalarbeit.
Der Studiengang richtet sich an Jurist:innen und Ökonom:innen, die als Berufseinsteiger:innen einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben, sowie an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.
Vorteile für die Karriere
- Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads
- Vermittlung fundierter arbeitsrechtlicher Beratungskompetenz und deutliche Erleichterung des Einstiegs bzw. Aufstiegs in Personalabteilungen und in die Führungsebenen von Kanzleien
- Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis
- Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“
- Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes – ein Gewinn über den Studiengang hinaus
Studieninhalte
1. Semester
- Grundlagen des Individualarbeitsrechts
- Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
- Grundlagen des Steuerrechts
- Kollektives Arbeitsrecht
- Begründung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Haftungsrecht
- Urlaubsrecht
- Datenschutzrecht
2. Semester
- Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
- Flexible Arbeitsverhältnisse
- Atypische Arbeitsverhältnisse: Leiharbeit, MiLoG
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Verfahrensrecht
- Betriebliche Altersversorgung und besondere Entgeltformen
- Arbeitsschutzrecht und Gesundheitsmanagement
- Compliance
3. Semester
- Besonderheiten des Arbeitsrechts bei Führungskräften
- Besonderheiten des Arbeitsrechts im Öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern
- Internationale Bezüge des Arbeitsrechts
- Unternehmensmitbestimmung und Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Personalführung und Mitarbeitermotivation
- Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt
- Vertragsgestaltung
- Personalwirtschaft und digitale Anforderungen
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene ebenso wie an Berufseinsteiger:innen, deren Ziel eine Führungsposition mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in einer Kanzlei oder einem Unternehmen, z. B. in der Personalabteilung, ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind.
Dozierende
Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen ebenso wie Praktiker:innen aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch erfahrene Richterinnen und Richter aus der Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit verstärken das Panel. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.
Alumniverein
Die Teilnahme am Masterstudiengang bietet Ihnen die Möglichkeit, neue berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit „Gleichgesinnten“ fachlich auszutauschen. Der gemeinnützige „JurGrad Alumni e. V.“ fördert die Forschung und Lehre der angebotenen Masterstudiengänge und soll zugleich der Vernetzung von Lehrenden, Studierenden und Absolvent:innen dienen. Zu diesem Zweck organisiert der Verein jedes Jahr im September ein großes Alumnitreffen. Das Treffen bietet nicht nur Gelegenheit für interessante Diskussionen mit den Vortragenden, sondern auch für ein Wiedersehen mit zahlreichen Studienkolleginnen und -kollegen.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium
Die Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern immer auch eine zeitliche Belastung. Dabei lassen sich Überschneidungen mit wichtigen beruflichen oder familiären Terminen nicht immer verhindern. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie benötigen: Wenn Sie die Masterarbeit vorziehen oder zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, können wir gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Auch wenn der Kurs als Präsenzstudium konzipiert ist und vom Austausch mit Kommiliton:innen und Dozierenden lebt, besteht keine Anwesenheitspflicht. Falls Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, senden wir Ihnen die Kursunterlagen gerne per Post zu. Versäumte Inhalte können auf Wunsch kostenfrei im Rahmen des nächsten Studienjahrgangs nachgehört werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Krankheit, beruflich bedingten Auslandsaufenthalten, Schwangerschaft usw., beurlauben wir Sie gerne. Sie können Ihr Studium dann im folgenden Studienjahr an gleicher Stelle wieder aufnehmen. Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam den passenden Weg zu Ihrem Ziel.
Die JurGrad
Die JurGrad gGmbH wurde im Sommer 2002 gegründet und ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die als gemeinnützig anerkannte GmbH fördert die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster und bietet derzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen „Arbeitsrecht“, „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“, „Immobilienrecht“, „Medizinrecht“, „Mergers & Acquisitions“, "Steuerwissenschaften“, „Versicherungsrecht“ und "Wirtschaftsrecht" an.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (Fort- oder Weiterbildung, Schein im Rahmen des Studiums) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenfreien Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Kosten
Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden. Wenn Sie sich bis zum 1. Februar anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von EUR 1.200 in Anspruch nehmen.
Im Überblick:
- Anmeldung bis zum 1. Februar: EUR 11.700 (drei Raten à EUR 3.900)
- Anmeldung nach dem 1. Februar: EUR 12.900 (drei Raten à EUR 4.300)
In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
Kurzfakten
- Abschluss: „Master of Laws“ (LL.M.)
- Fachanwaltschaft: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“
- Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: 40–50 Seiten)
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Umfang: 8 Module mit insgesamt 373 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten)
- Vorschaltkurs: Vorschaltkurs für nichtjuristische Bewerber:innen im Umfang von 35 Unterrichtsstunden
- Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und 14 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat in der Regel von Donnerstag bis Samstag
- Prüfungen: 8 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen
- Betreuung: Persönliche und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH basierend auf jahrelanger Erfahrung seit 2002
- Studienbeginn: April
- Kosten: bei Anmeldung bis zum 1. Februar Frühbuchertarif i. H. v. EUR 11.700 (drei Raten à EUR 3.900), danach Normaltarif i. H. v. EUR 12.900 (drei Raten à EUR 4.300)
- Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen, Gesetzestexte und die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
- Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde
- Einschreibung an der Universität Münster: Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 307,97 Euro pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).
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