Führungsqualifikationen und Managementexpertise im berufsbegleitende Masterstudium
Nach einem ersten Studienabschluss im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und ersten berufspraktischen Tätigkeiten streben viele Akademiker/innen eine leitende Position an. Hierfür sind jedoch Führungsqualifikationen und Managementexpertise notwendig, die im Erststudium noch nicht vermittelt worden sind.
Das berufsbegleitende Masterstudium „Unternehmensführung“ vermittelt strategische Management- und Führungsinstrumente, vertieft wesentliche Funktionsbereiche von Unternehmen und berücksichtigt auch internationale und nachhaltige Aspekte der Unternehmensführung. Darüber hinaus werden Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung von Führungsaufgaben trainiert, welche zu einer Stärkung der bereits vorhandenen Führungsposition oder zum Aufstieg in eine Führungsposition geeignet sind. Zusätzlich öffnet sich den Studierenden mit dem Master-Abschluss auch der Weg zur Promotion.
Auf einen Blick
- Studienform: berufsbegleitend
- Studiendauer: 5 Semester
- Abschluss: Master of Arts (M.A.)
- ECTS: 90 Kreditpunkte
- Studienstart: jeweils zum Wintersemester
- Studiengebühr: 2.360 EUR pro Semester
- Studienorte: Schmalkalden, Gera und Eisenach
Studienmodule
2. Semester
- Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen (5 ECTS)
- Strategisches Management (5 ECTS)
- Wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen (5 ECTS)
- Wissenschaftliche Methoden und Soft Skills (5 ECTS)
2. Semester
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen (5 ECTS)
- Entrepreneurship und Digitalisierung (5 ECTS)
- Interkulturelles Management (5 ECTS)
3. Semester
- Funktions- und bereichsorientiertes Controlling (5 ECTS)
- Personalmanagement (5 ECTS)
- Marketingmanagement (5 ECTS)
- Qualitäts- und Risikomanagement (5 ECTS)
4. Semester
- IT-Management und Datensicherheit (5 ECTS)
- Projektmanagement (5 ECTS)
- Nachhaltiges Wirtschaften (5 ECTS)
5. Semester
- Masterarbeit (18 ECTS)
- Kolloquium (2 ECTS)
Zulassungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschul- oder Berufsakademiestudium sowie
- einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
Hinweis: Absolventinnen und Absolventen eines dualen Studiums können Praxiszeiten aus ihrem Diplom- oder Bachelorstudium, die über 20 Stunden pro Woche hinausgehen, angerechnet bekommen.