Doppeltes Zertifikat zur Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte
Der weiterbildende, berufsbegleitende Masterstudiengang "Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe M.A." führt zu einer doppelten Qualifikation: Die AbsolventInnen erlangen den Master-Abschluss und erhalten durch den Gesamtverband für Suchthilfe e. V. (GVS) ein Zertifikat als Suchttherapeut/-in (verhaltenstherapeutisch oder psychoanalytisch). Das Zertifikat ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannt und berechtigt zur Arbeit in der medizinischen Suchtrehabilitation. Der Studiengang greift damit den steigenden Bedarf nach hochqualifizierten Fachkräften auf. Neben dem therapeutischen Handeln werden auch erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen zu vielfältigen Suchtthemen sowie zum Management von sozialen Einrichtungen vermittelt.
Der Studiengang wendet sich vorrangig an in der Suchthilfe tätige SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss einer (Fach)Hochschule sowie an PsychologInnen oder approbierte MedizinerInnen. Durch Lehrpersonal aus Wissenschaft und Praxis sowie die parallele Berufstätigkeit der TeilnehmerInnen während des Studiums gewährleistet der Masterstudiengang einen hohen praktischen Anwendungsbezug.
Überblick
Studiengang: Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe, Master of Arts
Regelstudienzeit: 6 Semester, Teilzeit
ECTS-Credit Points: 120
Studienbeginn: Wintersemester
Bewerbungsfrist: mit deutschen Abschlüssen 15. Juli 2020, mit ausländischen Abschlüssen 15. Juli 2020
Sprache: Deutsch
Gestaltung
Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe M.A." ist anwendungsorientiert ausgerichtet. Er wird in Kooperation mit dem Gesamtverband für Suchthilfe e. V. (GVS) angeboten.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs können Sie sich auf interessante und anspruchsvolle Aufgaben in der Praxis freuen oder promovieren. Durch die Anerkennung der im Studium integrierten suchttherapeutischen Ausbildung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine suchttherapeutische Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker möglich.
Studienaufbau
- 6 Semester Regelstudienzeit (120 ECTS), 6. Semester Erarbeitung der Masterthesis
- Die Gruppengröße umfasst ca. 24 Studierende, in den suchttherapeutischen Schwerpunktmodulen ca. 12 Studierende
- Die Präsenzzeiten sind an 6 Wochenenden (Fr + Sa) pro Semester und die Lerneinheiten der Therapieausbildung in Blockwochen organisiert.
- Die suchttherapeutischen Schwerpunktmodule können wahlweise verhaltenstherapeutisch oder psychoanalytisch studiert werden.
Perspektiven
Die beruflichen Perspektiven sind mit einem abgeschlossenen Master in Suchttherapie und Sozialmanagement für Sie sehr vielfältig. Sie können suchttherapeutisch in Einrichtungen der medizinischen (Sucht-)Rehabilitation unter Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherer arbeiten. Zu diesen Einrichtungen gehören vor allem Suchtfachkliniken, Fachambulanzen und Beratungsstellen mit Zulassung zur Durchführung von medizinischen Rehabilitationsbehandlungen. Aber auch in anderen Feldern der Suchthilfe werden suchttherapeutisch qualifizierte MitarbeiterInnen benötigt (z.B. Psychosoziale Begleitung von Substituierten, Betreute Wohngemeinschaften, stationäre Nachfolgeeinrichtungen). Der Aufstieg in Führungspositionen wird durch die suchttherapeutische Zusatzausbildung und durch den weiteren Schwerpunkt in Management erleichtert. Mit Vertiefung wissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen sich weiterhin Einstiegsmöglichkeiten in das Feld der sozialwissenschaftlichen Suchtforschung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudium können Sie zugelassen werden, wenn Sie:
- 1. über einen Studienabschluss in Medizin, Diplom-Studium der Psychologie verfügen oder einen Abschluss eines Master-Studiengangs in Psychologie mit der Berechtigung zur Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut/in, Diplom-Studiengang der Sozialarbeit resp. Sozialpädagogik oder Bachelor in Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung haben,
- 2. eine mindestens 50 %-Teilzeitstelle in einer Einrichtung der Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen arbeiten,
- 3. eine zu Beginn des Studiums mindestens einjährige berufliche Erfahrung in der Suchthilfe vorweisen können,
- 4. die Möglichkeit haben, eine mindestens sechs Wochen andauernde kontinuierliche Einzel- oder Gruppenbehandlung durchführen zu können,
- 5. ein Eignungsgespräch vor Beginn des Studiums erfolgreich absolviert haben.
- Es können ebenfalls Studierende zugelassen werden, die bereits außerhochschulisch eine von der Rentenversicherung anerkannte suchttherapeutische Weiterbildung absolviert haben, und im Rahmen des Studiengangs den weiteren Masteranteil studieren möchten. In diesem Fall wird die suchttherapeutische Ausbildung anerkannt und auf die zu erbringenden Leistungen angerechnet.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für Studieninteressierte mit deutschen Abschlüssen endet am 15. Juli. Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen wenden sich bitte an das International Office.
Kosten
Für das Eignungsgespräch vor Beginn des Studiums werden 50 € berechnet.
Die Kosten für das gesamte Studium betragen ab dem Wintersemester 20/21 14.800 Euro (Stand März 2020), die in Raten zum Beginn des Semesters zu zahlen sind.
In den Studiengebühren sind folgende Leistungen enthalten:
- Alle Seminar- und Kurskosten
- Sämtliche Prüfungsgebühren
- 200 Stunden Supervision und berufliche Selbstreflexion in der Kleingruppe
- 6 Stunden Einzelsupervision bzw. Berufscoaching
- Intensive Betreuung der Masterthesis mit Begleitkolloquium
- Wasser an Kurstagen.
Kosten für Lernmittel und Fachliteratur sind nicht enthalten.