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Studieren mit Handicap

Studieren mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung. Geht das?  Die Antwort ist eindeutig: ja. Viele Hochschulen und im Besonderen die Studentenwerke bemühen sich seit Jahren Chancengleichheit für Studierende mit Handicap zu verwirklichen. Der Klärungsbedarf vor Aufnahme eines Studiums ist für diese Zielgruppe allerdings größer.

Warum ist es so wichtig, sich möglichst früh über die Rahmenbedingungen des Studiums zu informieren?

Studierende mit Beeinträchtigungen müssen viel mehr Faktoren beachten, wenn es um die Wahl der richtigen Hochschule geht. Ausschlaggebend sind nämlich nich tnur der richtige Studiengang, sondern auch Barrierefreiheit vor Ort, Kapazitäten im Wohnheim, die Klärung evtl. notwendiger Pflege, aber auch technische Lernhilfen, Vorleser*innen, Tutor*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen oder andere studienbegleitende Hilfen, welche für Student*innen mit Handicap relevant sind, sind ein Thema.

Ebenfalls kann es für die Wahl des Studienortes wichtig sein, zu wissen, ob und wo eine evtl. notwendige ärztliche Behandlung begonnen oder fortgesetzt werden kann.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bei Fragen wenden sich Studieninteressiert und Studierende mit Beeinträchtigungen / chronischen Krankheiten am besten an folgende Institutionen:

  • Deutsches Studentenwerk
    Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
    Monbijouplatz 11
    10178 Berlin
    Tel. 030/ 297727-64
    studium-behinderung@studentenwerke.de
    https://www.studentenwerke.de/de/behinderung
  • die Berufsberater und -beraterinnen für behinderte Abiturienten, Abiturientinnen und Studierende bei den Agenturen für Arbeit
  • die Studienberatungsstellen der Hochschulen
  • die Beauftragten für Behindertenfragen an den Hochschulen
  • den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA).

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche können sehr unterschiedlich aussehen. Darunter können zum Beispiel fallen, dass die Hochschule beeinträchtigen oder chronisch kranken Studierenden mehr Zeit für Studien- und Prüfungsleistungen wie Klausuren, Haus- oder Abschlussarbeiten einräumt. Möglich ist auch, nach einem individuellen Studienplan zu studieren, die Bedingungen für Prüfungen zu verändern oder Praktika zu verlegen. Ein Nachteilsausgleich kann auch sein, einem hörbehinderten Studenten einen Gebärdensprachdolmetscher in einer Prüfung zur Verfügung zu stellen, aber auch Hilfsmittel oder Assistenzleistungen können unter die Nachteilsausgleiche fallen.

Wo kann ich mehr zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen erfahren?

Beeinträchtigte Studierende sollten sich bei einem Berater für Behinderungen informieren, welche Nachteilsausgleiche und andere Möglichkeiten ihnen zustehen. Die Berater sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Auch auf den Seiten der Studentenwerke sind diese Informationen übersichtlich zusammen gestellt. Zur Webseite >

Wo finde ich Gleichgesinnte und andere Betroffene mit denen ich mich austauschen kann? 

An vielen Hochschulorten gibt es Interessengemeinschaften und Selbsthilfegruppen. Dort findet sich Beratung, Erfahrungsaustausch und partnerschaftliche Hilfe. Diese Strukturen helfen dabei, Selbstbewusstsein aufzubauen und für die eigenen Rechte einzustehen. Immerhin nimmt nur ein Drittel der Betroffenen auch Erleichterungen wie Nachteilsaugleiche in Anspruch; teils aus Unkenntnis, teils weil sie Hemmungen haben oder nicht anders als andere behandelt werden wollen.

Zum Beispiel:

Wo finde ich Informationen zum Promovieren mit Behinderung?

"PROMI - Promovieren mit Behinderung" ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes und von der Universität Köln aus bundesweit koordiniertes Programm zur Förderung hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftler mit Behinderung (https://promi.uni-koeln.de/). An deutschen Universitäten werden zum Zweck dieser Förderung insgesamt 45 Promotionsstellen bereitgestellt, die bei einer entsprechenden Eigenbeteiligung der jeweiligen Universität zu 70 Prozent über das BMAS finanziert werden.

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