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Studieren mit Kind

7% der Studierenden in Deutschland haben derzeit Kinder (Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks). Im Vergleich zu ihren kinderlosen Kommilitonen verläuft ihr Studium weniger reibungslos und sie müssen ihr Studium viermal häufiger unterbrechen. Damit es klappt, ist "Multi-Tasking" eine Eigenschaft, die Studierende mit Kind(ern) auf jeden Fall brauchen!

Ich habe ein Kind. Ist an ein Studium überhaupt zu denken?

Für Studierende mit Kind ist Kindererziehung keine leichte Aufgabe. Das Hin- und Herpendeln zwischen Kinderbetreuungseinrichtung, Schreibtisch, Hörsaal und Wickeltisch ist eine wahre Herausforderung. Während der Studienzeit Eltern zu sein oder zu werden, bringt eine Umorganisierung des bisherigen Lebens mit sich. Ein Studium mit Kind ist eine Doppelbelastung. Man muss ein wahres Organisationstalent sein, um Studium, Kind, Haushalt und Nebenjob zu managen und die Balance zu finden zwischen Sorge um die Familie und Fortführung des Studiums.

Nur wenige Eltern schaffen diese Herausforderung ohne Unterstützung. Neben den zeitlichen Problemen spielt nämlich natürlich auch der finanzielle Aspekt eine sehr wichtige Rolle.

Welche Anlaufstellen an Hochschulen gibt es, die mich unterstützen?

Mittlerweile gibt es an den meisten Hochschulen eigens dafür eingerichtete Beratungsstellen für Studierende mit Kind(ern). Prinzipiell kann man hier konkrete Fragen klären, sobald man schwanger - z.B. ob und wann es staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Wohngeld, Mutterschaftsgeld etc. gibt und welche Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Andere Anlaufstellen sind die Sozialberatungsstellen des Studentenwerks. Neben dem Beratungsservice kann man auch eine einmalige Summe für die Babyerstausstattung beantragen. Für Studierende, die keine Mittel zur Verfügung haben (kein Bafög) gibt es beim Studentenwerk auch auf Antrag noch einen so genannten Not-Fond.

Beratungsangebote (eine Auswahl)

Universität Duisburg-Essen - Elternservicebüro >
LMU München, Beratungsservice >
Studentenwerk Berlin, Sozialberatung >
Studentenwerk Freiburg, Studieren mit Kindern Fokus Baden-Württemberg >

Wie finde ich Betreuungsmöglichkeiten für meine Kind(er)?

Dei günstigste Variante ist eine Kinderbetreuung direkt an der Hochschule. Viele Unis haben Studentenwerkskitas und Einrichtungen in der Nähe, die jedoch meistens voll sind und Wartelisten haben. Oft fehlen Plätze für Kleinkinder unter drei Jahren. An manchen Unis stehen Mutter-Kind-Räume mit Spielsachen, Wickeltisch und Betten zur Verfügung, die die Studierenden in Eigenregie zur Kinderbetreuung nutzen können. Hierzu auch noch ein guter link (leider nur für NRW): www.kinderbetreuung-hochschulen.nrw.de
Eine Alternative bieten jedoch Tagesmütter, die durch das Jugendamt bezuschusst werden, was nach dem Einkommen errechnet wird. Dieser Antrag kann beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Wie kann ich ein Studium als Mutter finanzieren?

  • Studienbeitragsbefreiung: An allen Unis gibt es mit Kind, zumindest für einen Elternteil, eine Studienbeitragsbefreiung. Dies ist sehr unterschiedlich geregelt. Manche Unis befreien nur zwei Semester, andere die komplette Regelstudienzeit und mehr.
  • BAföG: Ob man BAföG-berechtigt ist, hängt vom Einkommen der Eltern ab, unabhängig vom eigenen Kind.
  • Kindergeld und Elterngeld: Auf das Kindergeld und das Elterngeld haben eigentlich alle Studierenden Anspruch (Achtung bei ausländischen Studierenden, hier gelten oft andere Bestimmungen).
  • ALG2: Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II oder Sozialhilfe. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen und Leistungen, die nicht unter die Ausschlussklausel fallen! Wenn das Einkommen nicht ausreicht, was bei Studierenden ja oft der Fall ist, kann Wohngeld und für das Kind ALG2 beantragt werden. ALG2 ist nur für das Kind, nicht die studentischen Eltern.
  • Hilfen durch Stiftungen oder Vereine: Als werdende Mutter kann man auch bei der Bundesstiftung Mutter+Kind (Kirchen und Wohlfahrtsverbände) ein einmaliges Geld beantragen, wenn man glaubhaft mittellos ist.
  • Unterhalt: Zu guter letzt, wenn man alleinerziehend ist und der Vater nicht zahlen kann, bekommt man beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wird später durch das Amt zurückgefordert.

Habe ich als Studentin Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat eine Studentin, die in irgendeiner Form gearbeitet hat (auch ein Minijob zählt). Es wird im Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 € pro Tag und wird auf der Basis des vorherigen Nettolohns errechnet. Der Antrag wird bei der zuständigen Krankenkasse 7 Wochen vor Geburtstermin gestellt.

Gibt es Erleichterungen hinsichtlich der Erbringung von Studienleistungen?

Leider nein!!! Mit oder ohne Kind müssen diese erbracht werden. Ein Gespräch mit den Dozenten kann allerdings Abhilfe schaffen. Oft haben diese Verständnis für die Situation mit Kind. Wenn man einen Prüfungstermin nicht schafft, aus Krankheitsgründen des Kindes, kann man in jedem Fall auf Attest vom Arzt einen Nachschreibtermin wahrnehmen.

Interessante links zum Thema:

Familien-Wegweiser: Tipps für Eltern vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend >

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