Planung, Organisation, Leitung, Durchführung und Kontrolle von Projekten
Medienprojekte zu managen, steht im Mittelpunkt des Studiengangs Medienwirtschaft und Journalismus. Dazu gehören die Planung, Organisation, Leitung, Durchführung und Kontrolle von Projekten. Die dafür nötigen Kenntnisse vermittelt das Studium in sechs Fächergruppen. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Integration von Theorie und Praxis. Übungen in medienpraktischen Projekten und Studios geben Einblicke in die möglichen Berufsfelder.
Medienwirtschaft und Journalismus im Überblick
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Bewerbungsfrist: 15.09. und 15.03.
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Voraussetzung: Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
Studienform: Präsenzstudium
Studienort: Wilhelmshaven
Numerus Clausus: Nein
Sprache: deutsch
Studieninhalte
In den sechs Fächergruppen des Studiums werden jeweils mehrere Module gelehrt, die aufeinander aufbauen.
Die Fächergruppe „Wirtschaft“ vermittelt die notwendigen Grundlagen für betriebswirtschaftliches Handeln, wobei ein Schwerpunkt auf Medienwirtschaft, Medienmanagement und Medienmarketing gelegt wird. Nach dem fünften Semester ist eine Spezialisierung im Bereich Wirtschaft/Marketing möglich.
In der Fächergruppe „Journalismus“ erlernen die Studierenden journalistische Arbeitstechniken und erwerben Vermittlungskompetenz. Der Studiengang spricht damit sowohl angehende Journalistinnen und Journalisten sowie Öffentlichkeitsarbeiterinnen und -arbeiter als auch Medienprojektmanagerinnen und -manager an. Auch für diesen Bereich ist nach dem fünften Semester eine Spezialisierung möglich.
Kenntnisse über Medien, Medienstrukturen und -geschichte sowie Basiswissenschaften wie Soziologie und Psychologie werden in der Fächergruppe „Medien und Kommunikation“ vermittelt. Hinzu kommen Erkenntnisse und Methoden der Medien- und Kommunikationswissenschaft. Medienprojekte werden fast ausschließlich digital umgesetzt. Redakteurinnen sowie Redakteure übernehmen immer mehr auch technische Aufgaben. Daher ist technisches Know-how für die Planung und Kontrolle von Produktionsabläufen in Medienprojekten unerlässlich. Die Fächergruppe „Informatik“ setzt hier an und behandelt medienrelevante Bereiche der Informatik.
In der Fächergruppe „Gestaltung“ spielt neben der inhaltlich-konzeptionellen Planung und der technischen Umsetzung die visuelle Gestaltung bei Medienprojekten eine große Rolle. Es werden Grundprinzipien des Layouts, des Print- und Online-Designs sowie der visuellen Kommunikation vermittelt. Zum Bereich „Übergreifende Fächer und Praxis“ gehört unter anderem Statistik. Kenntnisse in diesem Bereich sind notwendig, um den Erfolg von Medienprojekten zu messen, die publizistische Qualität zu kontrollieren sowie den quantitativen Erfolg von Marketingmaßnahmen zu bewerten. Medien- und Kommunikationsaktivitäten berühren häufig sensible rechtliche Fragen. Daher sind Grundlagen des Wirtschafts- und Medienrechts für die tägliche Arbeit von Bedeutung, die in den Modulen „Recht“ und „Medienrecht“ behandelt werden.
Praktische Erfahrungen sammeln die Studierenden unter anderem in ihrem Praxissemester, in dem sie ein 20-wöchiges Berufspraktikum in einem Unternehmen absolvieren, und in zwei Medienprojekten im fünften und sechsten Semester an der Hochschule.
Berufsbild
Die Berufsbilder im Medienbereich haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Journalisten/-innen und Redakteure/-innen übernehmen vermehrt auch Managementaufgaben sowie technische und gestalterische Tätigkeiten. Projektbetreuer/-innen im Verlagswesen und bei Rundfunksendern müssen heute in der Lage sein, Medienprojekte nicht nur wirtschaftlich, sondern auch inhaltlich und technisch einschätzen, beurteilen und steuern zu können. Im weiten Feld der Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation sind ebenfalls breite Kenntnisse gefragt: Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Unternehmensziele spielt dabei ebenso eine Rolle wie journalistische Vermittlungskompetenz. Der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ist im Medienbereich härter geworden. Für Managementaufgaben sind deshalb umfassende Kenntnisse in Ökonomie, Journalismus und Informatik sowie ein entsprechender Studienabschluss von großem Vorteil.
Managementfunktionen für Medienprojekte sind in einer Vielzahl von Berufsfeldern relevant. Beispielhaft sind zu nennen:
- Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation
- Journalismus
- Marketing
- Medien-Produktion
- PR-Beratung
- Management in Medienunternehmen
Mögliche spätere Arbeitgeber sind Verlage, Rundfunk- und Fernsehsender, Werbe-, PR- und Medienagenturen, Produktionsfirmen sowie die Öffentlichkeitsabteilungen von Unternehmen, Behörden und anderen Institutionen. Das breit gefächerte Profil des Studiums bereitet auch auf die Selbstständigkeit vor, die durch das zunehmende Outsourcing im Medien- und PR-Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Bewerbung
Der Studiengang „Medienwirtschaft und Journalismus" ist nicht zulassungsbeschränkt. Zulassungsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife oder Z-Prüfung. Eine Zulassung zum Studiengang ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss ist der 15.09. bzw. 15.03. des jeweiligen Jahres.
Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Fachhochschule wird für „Medienwirtschaft und Journalismus" ein Vorpraktikum im Umfang von 4 Wochen vorausgesetzt. Dieses Vorpraktikum müssen Erstsemester-Studierende des Sommersemesters 2022 jedoch erst am Ende des Wintersemesters 2022/23 (also bis zum 28.02.2023) nachweisen. Mehr Infos zu den Inhalten gibt es im „Merkblatt Vorpraktikum" im Download-Bereich links auf dieser Seite.
Studieninteressierte können sich ausschließlich online bewerben.
Bewerber_innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich bitte direkt über UNI-ASSIST.
Hochschulzulassungsvoraussetzungen
Die Berechtigung zum Studium (Hochschulzugangsberechtigung) wird nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die Fachhochschulreife (erworben an einer Fachoberschule oder einer Fachschule)
- die fachgebundene Hochschulreife (z.B. Z-Prüfung)
- eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, wie das Versetzungszeugnis nach Klasse 12, in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung und Bescheinigung der oberen Schulbehörde (für Bewerber aus Niedersachsen ist die Bezirksregierung Weser- Ems, Außenstelle Osnabrück, Heger-Tor-Wall 18, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541/ 314-285, zuständig)
- eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, wie die Zulassung zur Abiturprüfung in Verbindung mit einem einjährigen Praktikum und Bescheinigung der oberen Schulbehörde (für Bewerber aus Niedersachsen ist die Bezirksregierung Weser- Ems, Außenstelle Osnabrück, Heger-Tor-Wall 18, 49078 Osnabrück, Tel.: 0541/ 314-285, zuständig)
- Deutsche Staatsangehörige mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung können den Zugang zu einem Studium an Hochschulen in der BRD erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einer deutschen Hochschulreife gleichwertig anerkannt worden ist. Grundsätzlich ist für die Anerkennung das Kultusministerium des entsprechenden Bundeslandes zuständig. Studienbewerber, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, können diese Anerkennung bei der Bezirksregierung Hannover, Zentrale Zeugnisbewertung, Postfach 203, 30002 Hannover, Tel.: 0511/106-2434 (Herr Czach), beantragen. Studienbewerber, die keinen Wohnsitz in der BRD haben, wenden sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf, Tel.: 0211/ 4750