Streben Sie eine Karriere an, die fundierte Kenntnisse des Europäischen Wirtschaftsrechts verlangt?
Im konsekutiven und gebührenfreien Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht können vertiefte Kenntnisse im Europäischen Wirtschaftsrecht sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse in der Forschung und/oder ihrer späteren Berufspraxis anzuwenden, erworben werden.
Themenschwerpunkte sind das Europäische Binnenmarkt- und Wirtschaftsverfassungsrecht (insb. Grundfreiheiten; Wettbewerbsrecht; Vergaberecht), das EU-Außenwirtschaftsrecht unter Einbeziehung wirtschaftsvölkerrechtlicher Bezüge (insb. WTO-Recht), das Europäische Markenrecht, das Europäische Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Europäische Privat-, Verbraucher- und Arbeitsrecht.
Studieninhalte
Insbesondere wird die Fähigkeit vermittelt, komplexe Rechtsfragen aus unterschiedlichen Bereichen des immer bedeutsamer werdenden Europäischen Wirtschaftsrechts unter Berücksichtigung von Lehre und Forschung sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union mündlich und schriftlich zu bewältigen.
- die Vermittlung umfassender Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Europäischen Wirtschaftsrechts.
- die Verbesserung von Diskurs-, Team- und Kommunikationsfähigkeiten, insbesondere der Fähigkeit, wissenschaftlich abgesichert, methodisch richtig und praktisch vernünftig zu argumentieren und vorzutragen.
- die Gewährleistung vertiefter Einblicke in die Praxis des Europäischen Wirtschaftsrechts, die v.a. durch ergänzende Veranstaltungen des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union vermittelt werden.
Mögliche Berufsfelder
Berufs- und Karrierechancen in Politik, Internationalen Organisationen, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien.
Bewerbungsunterlagen
Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber*innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule grundsätzlich im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie die für die erfolgreiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse vermitteln und rechtswissenschaftliche Bezüge aufweisen (s. § 3 der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studienganges).
- Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union beziehen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führenden Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semesterwochenstunden (SWS).
- Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vorliegen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
- Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei viaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.
Zulassungsamt
Bei Rückfragen zu Ihrer Bewerbung steht Ihnen unser Team im Zulassungsamt gerne zur Seite:
Anfragen per E-Mail (bevorzugt): zulassung@europa-uni.de
Service-Point
Auch die studentischen Mitarbeiter/innen am Service-Point helfen gern weiter:
Telefon: (+49) 335 5534 4747
per E-Mail: service-point@europa-uni.de
Montag bis Donnerstag
9.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr