Vor allem in den Bereichen Informatik/ Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsingenieurwesen/ Maschinenbau/ Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit ein Studium neben dem Beruf zu absolvieren. Das kann beides sein: ein erster Abschluss (Bachelor) oder eine Weiterbildung (Master/MBA). Mehr >
Zweitstudium – warum eigentlich nicht?
Die Erkenntnis, dass das absolvierte Studium nicht das Richtige war, ist der erste Schritt in Richtung Zweitstudium. Vielleicht basiert Dein Erststudium auf einer Bauchentscheidung, ohne dass Du Dich über Deine späteren Möglichkeiten informiert hast. Vielleicht wurdest Du auch von Deinen Eltern dazu gedrängt, etwas „Handfestes" zu studieren. Vielleicht hast Du einfach irgendwas studiert? Gründe, dass es nicht passt, gibt es viele. Doch wie geht es nun weiter?
Wann wird von einem Zweitstudium gesprochen?
Ein Zweitstudium bedeutet, dass nach einem ersten Hochschulabschluss ein zweites grundständiges Studium folgt. Die Voraussetzung für ein Zweitstudium ist also auf jeden Fall ein abgeschlossenes Erststudium. Ein Student, der sein Studium abbricht und ein zweites aufnimmt, absolviert noch lange kein Zweitstudium. Ein weiterführendes Studium wie ein Masterstudiengang fällt daher auch nicht unter die Kategorie "Zweitstudium".
Um ein wirkliches Zweitstudium handelt es sich beispielsweise, wenn ein Absolvent des Maschinenbaus sich nach seinem abgeschlossenen Bachelorstudium dazu entscheidet, ein Studium der Philosophie zu beginnen.
Aber selbst wenn ich den Entschluss gefasst habe, geht es so einfach?
Ja und nein. Es kommt darauf an, um welchen Studiengang es sich handelt.
Was muss ich über ein Zweitstudium, das über hochschulstart.de vergeben wird, wissen?
In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es vergleichsweise schwer, einen Platz in einem Zweitstudium zu bekommen. Denn ein Zweitstudiumantrag im Rahmen einer Bewerbung bei "hochschulstart.de" ist grundsätzlich zu begründen. Neben der Abschlussnote des Erststudiums sind für die Zulassung zum Zweitstudium die Gründe für die Aufnahme des neuen Studiums entscheidend. Diese können im beruflichen, im wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich liegen. Insgesamt sind nur 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber reserviert.
Wie verhält es sich bei hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen?
In fast allen Bundesländern existiert eine Quote für Zweitstudienbewerber für hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengängen an staatlichen Hochschulen; das ist dann der Fall, wenn die Studienplätze zur Aufnahme aller Bewerber nicht ausreichen (sog. NC-Fächer).
Beispiele:
Freie Universität Berlin: 3 %
An der Freien Universität konkurrieren Zweitstudienbewerber für Erstsemesterplätze in NC-Fächern um eine Quote von zurzeit 3% der Studienplätze.
Universität Heidelberg: 2 %
Für Zweitstudienbewerber und -bewerberinnen sind in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen 2 % der Studienplätze, jedoch mindestens 1 Studienplatz, vorgesehen.
Ludwig-Maximilians-Universität München: 4 %
Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung sind maximal 4 Prozent der Studienplätze als Quote für Zweitstudierende vorgesehen.
Gibt es auch Ausnahmen?
Ja. Es existieren zwei Bundesländer, die im Bereich Zweitstudium einen Sonderweg gehen:
Bremen:
An der Universität Bremen werden Zweitstudienbewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerber für ein Erststudium. Bei zulassungsbeschränkten Fächern geht auf Anfrage die Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren ein, sofern sie besser als der Abiturnotendurchschnitt ist.
Hamburg:
Auch das Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs sieht keine Unterscheidung mehr zwischen Erst-und Zweitstudienbewerbern vor; es gibt keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Es gelten also für alle dieselben Auswahlkriterien.
Und zulassungsfreie Studiengänge?
In zulassungsfreie Studiengänge kann sich jeder, der eine passende Hochschulzugangsberechtigung hat, einschreiben.
Welche Gebühren fallen an?
Es gibt einige Bundesländer, die Gebühren für Studierende im Zweitstudium erheben. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland (zwischen 400 und 650 Euro pro Semester) ist dies zum Beispiel der Fall. An privaten Hochschulen gibt es monatliche Gebühren.
Eröffnet mir ein FH-Bachelor den Zugang zu einem Zweitstudium an einer Universität?
Ja und nein. Einerseits erhält man mit einem Bachelor von der FH einen der Allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Zugang zum Studium. Andererseits kommt es auf das gewünschte Fach an. Solltest Du Dich für ein zulassungsfreies Fach interessieren, ist eine Immatrikulation zu den vorgesehenen Terminen an der Universität problemlos möglich. In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es hingegen sehr schwer, einen Platz in einem Zweitstudium zu bekommen. Denn ein Zweitstudiumantrag im Rahmen einer Bewerbung bei "hochschulstart.de" ist grundsätzlich zu begründen. Siehe oben.
Kann ich das Zweistudium berufsbegleitend studieren?
Selbstverständlich. Das ist sogar eine gute Idee!