Anwendungsorientierte Kombination rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Lehrinhalte der Fachgebiete Arbeitsrecht und Personalmanagement
Inhaltliche Leitlinie ist die gezielte, anwendungsorientierte Kombination rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Lehrinhalte der Fachgebiete Arbeitsrecht und Personalmanagement. Ein weiterer Bestandteil des Studiums besteht in der gezielten Vermittlung einschlägiger Schlüsselkompetenzen und fachübergreifender Fähigkeiten.
Dabei liegen die Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht auf den Gebieten:
- Inhalt & Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsschutzrecht
- Betriebliche Altersvorsorge AFG/
- Sozialversicherungsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht in der Umstrukturierung & Unternehmenskrise
- Arbeitsstrafrecht & Compliance
- Vertragsgestaltung & Internationales Arbeitsrecht
- Gerichtlicher Rechtsschutz
Damit inhaltlich eng verknüpft sind die Module aus dem Bereich des Personalmanagements:
- Personalmanagement & Organisation
- Unternehmensbericht & Change Management
- Performance Management
- Konfliktmanagement & Mediation, Unternehmenspraxis
Im dritten Semester findet die Masterarbeit mit einem Kolloquium statt. Eine komprimierte Wissensvermittlung, -aktualisierung und -festigung bietet das praktikumsbegleitende Examinatorium, das ergänzend zum sechswöchigen Praxismodul stattfindet.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Ein Modul ist zeitlich begrenzt und durch einen Leistungsnachweis im jeweiligen Semester abgeschlossen. In der vorlesungsfreien Zeit können in Unternehmen / Verbänden Praktika absolviert werden. Das ist die optimale Verbindung von Theorie und Praxis.
Studienziel
Zielsetzung des Studiengangs ist, Studierenden in drei Semestern vertiefte praxisorientierte und wissenschaftliche Kenntnisse des Arbeitsrechts im Zusammenspiel mit korrespondierenden BWL-Fächern aus dem Bereich Personalmanagement sowie berufsbezogene Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die sie bei der Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben auf den Gebieten von Arbeitsrecht und Personalmanagement benötigen.
Berufliche Perspektiven
Der Studiengang qualifiziert Sie für berufliche Einsatzfelder in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, die durch eine inhaltliche Verknüpfung von arbeitsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Aufgabenstellungen gekennzeichnet sind und Kernkompetenzen aus den beiden Bereichen Arbeitsrecht und Personalmanagement umfassen. Entsprechend ihrer interdisziplinären Ausbildung bestehen mögliche Einsatzgebiete für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Arbeitsrechts- und Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie von Wirtschaftsorganisationen und Verbänden.
Beginn
Sommersemester
Dauer
3 Semester
Bewerbungsfrist
15. Januar
Zulassungsvoraussetzungen
- Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs mit mindestens 210-ECTS-Punkten und der ECTS-Note C. Ist kein ECTS-Grad ausgewiesen, so ist ein Notendurchschnitt von 2,5 erforderlich.
- Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen.
- Englischkenntnisse
Kosten
Semesterbeitrag