Fit für Industrie 4.0.
In der internationalen Wirtschaftswelt ist eine neue Epoche angebrochen – Industrie 4.0 – auch als 4. Industrieelle Revolution bezeichnet. Diese ist gekennzeichnet durch die in Echtzeit stattfindende digitale Vernetzung von Lieferanten, Produzenten und Kunden entlang der Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle. Das bedeutet u.A. den Einzug virtueller Planungs- und Produktionssysteme und deren digitale Vernetzung, was eine große Herausforderung für die deutschen Unternehmen darstellt. Um diese Herausforderungen zu meistern, aber auch die damit verbundenen Chancen zu nutzen, benötigen die Unternehmen breit ausgebildete Ingenieure. Diese sollen die damit verbundenen neuen Komponenten, Modellierungswerkzeuge, Technologien und Prozesse für die Entwicklung neuer, komplexer und innovativer Produkte und Lösungen nutzen können.
Deshalb vermittelt der Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“ eine interdisziplinäre Ausbildung auf den Gebieten der Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften. Die Absolventen sollen weiterhin in der Lage sein, neben neuen Lösungen auch konkrete Probleme der Praxis an der Schnittstelle zwischen Technik und Wirtschaft zu erfassen, die Schwachstellen zu analysieren und daraus mit Hilfe von optimierten Wertschöpfungs-netzwerken Effizienzgewinne für Produkte, betrieblichen Prozesse und Serviceleistungen zu erreichen.
Voraussetzung dafür, und darauf wird im Studium deshalb auch Wert gelegt, ist die Beherrschung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anwendung in betriebswirtschaftlich-organisatorischen und technisch-technologischen Umfeld. Weiterhin wird Kontakt- und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und insbesondere die Fähigkeit zur Arbeit an konkreten Praxisprojekten im Team gefördert.
Studienrichtungen:
- Werkstofftechnik
- Produktion- und Prozessmanagement
- International
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BACHELORSTUDIUM
Es gibt verschiedene Wege, um ein Studium aufnehmen zu können. Die meisten Studienbewerber können eine schulische (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung nachweisen (Abitur- bzw. Fachabiturzeugnis). Seit wenigen Jahren hat der Gesetzgeber den Hochschulzugang auch für Personen eröffnet, die aus dem beruflichen Umfeld heraus ein Studium aufnehmen möchten, ohne ein schulisches (Fach-) Abiturzeugnis nachweisen zu können.
Schulische Hochschulzugangsberechtigung
Typischerweise legen Studienbewerber ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, derFachhochschulreife bzw. in seltenen Fällen der fachgebundenen Fachhochschulreife vor. Alle Zeugnisse müssen jedoch den Vorschriften der "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)" entsprechen. Insbesondere muss auf dem Zeugnis ein Vermerk angebracht sein, dass es zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt!
Der Nachweis eines Vorpraktikums ist in keinem Studiengang erforderlich.
International Baccalaureate Diploma/
Diplôme du Baccalauréat International
Studienbewerbern, die über den oben genannten Schulabschluss verfügen, wird die Hochschulzugangsqualifikation zuerkannt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die sich aus dem nachfolgenden Merkblatt ergeben:
Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International"
Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang aus dem beruflichen Umfeld
Aus dem beruflichen Umfeld wird je nach persönlicher Qualifikation entweder der allgemeine (§ 29 QualV) oder der fachgebundene Hochschulzugang (§ 30 QualV) eröffnet.
Allgemeiner Hochschulzugang
Der allgemeine Hochschulzugang wird nachgewiesen durch die Vorlage des Zeugnisses
- der Meisterprüfung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerkskammer,
- einer sonstigen beruflichen Fortbildungsprüfung (z.B. Technikerschule, mind. 400 Std.),
- einer staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie,
- einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie,
- über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt/Fachprüfung II der Bay. Verwaltungsschule.
Jeder Bewerber muss darüber hinaus den Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem je nach Studiengang zuständigen Studienfachberater vorlegen.
Fachgebundener Hochschulzugang
Der fachgebundene Hochschulzugang wird unter folgenden Voraussetzungen eröffnet:
- erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung,
- daran anschließende mind. dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (beide vorgenannten Bedingungen müssen im fachlichen Bezug zum gewünschten Studiengang stehen),
- Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Studienfachberater
- Bestehen des an der Hochschule Hof für qualifizierte Berufstätige vorgesehene Probestudium nach (§ 32 QualV)