Eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht
Mit dem weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.) bieten wir Ihnen einen Studiengang an, mit dem Sie eine fachliche Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sowie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf universitärem Niveau erlangen. Wir vertiefen Ihre Kenntnisse der gesetzgeberischen Regelungen und der maßgeblichen Rechtsprechung für die berufliche Praxis.
Die Studierenden schärfen ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und ihre Argumentationsfähigkeit. Sie werden auf eine forschungsbezogene und anspruchsvolle praktische Tätigkeit mit wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Bezügen vorbereitet.
Kurzinfo
Studiendauer
Die Studiendauer beträgt je nach Zugangsvariante zwischen zwei und vier Semestern im Voll- und vier bis acht Semestern im Teilzeitstudium.
Studienstart
Das Studium startet immer zu Beginn des jeweiligen Semesters.
- Sommersemester: 01. April
- Wintersemester: 01. Oktober
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen den Titel „Master of Laws (LL.M.)“.
Adressatenkreis
Zielgruppe sind insbesondere
- Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge und
- Absolvent:innen anderer Studienfächer, welche sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen.
Kosten
Die Kosten für das Programm sowie weiterführende Informationen zur Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website.
Akkreditierung
Akkreditierung des Studienganges durch den Beschluss des Akkreditierungsrates vom 22.06.2021.
Aufbau und Umfang
Alle Studierenden erhalten im Studiengang eine vertiefende wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht. Je nach Vorkenntnissen und entsprechendem qualifizierenden Studienabschluss bauen sich die Inhalte maßgeschneidert auf. Während in den Studiengangsvarianten mit 90 und 120 ECTS Umfang auch Lerneinheiten im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht enthalten sind, werden allen Studierenden in den Modulen „Leading Cases“ klassische und aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung aufbereitet nahegebracht. Ein interessantes Portfolio an Wahlmodulen und eine Masterarbeit, die von Lehrenden der FernUniversität in Hagen betreut wird, runden das Angebot ab.
Das Studium wird modularisiert angeboten und ermöglicht so neben einem stringenten und konzentrierten Studienverlauf auch die flexible Berücksichtigung von beruflichen oder familiären Besonderheiten der Studierenden. Bei den Prüfungen setzt der Studiengang aktuell auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E-Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang richtet sich an:
- Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Studiengangs mit Erster Juristischer Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs und
- rechtsaffine Absolvent:innen anderer Fachrichtungen mit bereits gesammelter Berufserfahrung im Umgang mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Für ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer des früheren Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der FernUniversität in Hagen bestehen Anerkennungsregelungen, die eine Gebührenreduzierung ermöglichen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung.
Für den Zugang zum Studium sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung oder die Verleihung eines Bachelorgrades an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, voraus.
- Zusätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt worden sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unberücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt.
Studienvarianten je nach Vorbildung
Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung, können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
Personen, denen an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer Ersten Prüfung abschließt, ein Bachelorgrad mit 210 ECTS verliehen worden ist, können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen. Falls der verliehene Bachelorgrad 180 ECTS umfasst, müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS aus dem Wahlbereich nach der Anlage (siehe Prüfungsordnung) erfolgreich absolviert worden sein. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend.
Absolventinnen und Absolventen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
Alle übrigen Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 ECTS) absolvieren den Studiengang in der Studienvariante mit 120 ECTS.
Master of Laws (ID 284386)
- Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht (15 CP)
- Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht (15 CP)
- Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht (15 CP)
- Deutsches und Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht (15 CP)
- Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht (15 CP)
Wahlmodul Arbeitsrecht (1 aus 3)
- Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht (15 CP, W)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht / Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts (15 CP, W)
- Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren (15 CP, W)
Wahlmodul Wirtschaftsrecht (1 aus 3)
- Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht (15 CP, W)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht / Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts (15 CP, W)
- Die GmbH in der Sanierung (15 CP, W)
Masterarbeit (15 CP)



