Begleitung im Lösungsprozess
Mediation ist ein Verfahren zur gemeinsamen Beilegung von Konflikten. Dabei sollen die streitenden Parteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten – des Mediators – darin unterstützt werden, selbst Problemlösungen zu entwickeln, die von allen Beteiligten akzeptiert werden.
Mediation ist eine in vielen Ländern verbreitete Alternative zum Gerichtsprozess, der auch bei uns immer zeitraubender und teurer wird. So ist es in vielen Staaten der USA Vorschrift geworden, vor der Anrufung von Gerichten den Versuch einer mediativen Konfliktlösung zu unternehmen. Auch in China und vor allem in Japan ist außergerichtliche Streitvermittlung ein althergebrachtes und heute noch weit verbreitetes Instrument der Konfliktbereinigung neben dem modernen Rechtssystem.
Mediation hat aber auch in unserem Kulturkreis eine lange Tradition. So wurde nach dem Dreißigjährigen Krieg ein wesentlicher Teil des Westfälischen Friedens erst möglich durch die Vermittlung eines venezianischen Diplomaten, den in den Geschichtsbüchern als „Mediator“ bezeichneten Alvise Contarini.
Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren hat der deutsche Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingung für die Mediation geschaffen. Ihr erfolgreicher Einsatz – etwa bei Konflikten im familiären Kontext, in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich – zeigt, dass die Mediation kein Nischenphänomen, sondern fester Bestandteil gesellschaftlicher Konfliktlösungsmechanismen ist.
Aber auch außerhalb formeller Mediationsverfahren gewinnen mediative Fähigkeiten als sogenannte Soft Skills zunehmend an Bedeutung. Insbesondere von Führungskräften, Sozialarbeitern, Richtern und Lehrern wird im Rahmen ihrer täglichen Arbeit ein hohes Maß an sozialer und kommunikativer Kompetenz erwartet, deren Entwicklung in der Grundausbildung oft nur eine untergeordnete Rolle spielt. Auch bei projektbezogenen Tätigkeiten entscheidet nicht selten die Fähigkeit zur Vermittlung und zum interessenorientierten Verhandeln über den Erfolg der Unternehmung. Nicht zuletzt kann mediatives Verhalten und Handeln im Alltag und im privaten Umfeld helfen die Streitkultur zu verbessern.
Zielgruppe
Der weiterbildende Masterstudiengang Mediation richtet sich vor allem an berufstätige Juristinnen und Juristen oder Absolventen anderer Hochschulstudiengänge (etwa Betriebswirte, Verwaltungswirte, Sozialpädagogen, Psychologen, Naturwissenschaftler oder Mediziner), die in einem mit Praxiselementen verbundenen wissenschaftlichen Studium Verhandlungs- und Mediationskenntnisse für ihre Arbeit erwerben oder vertiefen und mit einem akademischen Abschluss verbriefen wollen. Da der Masterstudiengang eine Ausbildung im Sinne der ZMediatAusbV ist, erwerben Absolventen zudem die Berechtigung, sich als zertifizierte Mediatoren zu bezeichnen.
Fernstudium
Der überwiegende Teil des Studiums wird im Fernstudium absolviert. Die Studierenden belegen Module, die sie jeweils mit einer Prüfung abschließen. Für die Module erhalten die Studierenden entsprechend den internationalen Vorgaben Leistungspunkte.
Broschüren:
Studienaufbau
Der modular strukturierte Masterstudiengang kann berufsbegleitend in drei Semestern absolviert werden.
Die Studierenden belegen Module, die sie jeweils mit einer Modulabschlussarbeit (Hausarbeit) abschließen.
Zur Auswahl stehen folgende Wahlmodule:
- Mediation im familiären Umfeld
- Mediation in der Wirtschaft
- Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation
- Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen
- Mediation im interkulturellen Kontext
Den Studierenden stehen der Virtuelle Studienplatz und die E-Learning-Plattform Moodle zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, örtlich und zeitlich flexibel zu studieren und sich mit ihren Kommilitonen auch abseits der Präsenzveranstaltungen zu vernetzen.
Präsenzseminare
Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit ausgewählten Themengebieten finden in allen drei Semestern Präsenzseminare statt, die in der Regel ein verlängertes Wochenende umfassen. Im Verlauf dieser Präsenzen ergänzen die Studierenden ihr theoretisch erworbenes Wissen durch die Bearbeitung praxisorientierter Fälle. Zugleich erwerben sie dadurch praktische Fertigkeiten, die durch Reflektion und Diskussion vertieft und gefestigt werden. Die Präsenzen des ersten Semesters werden in Kleingruppen mit max. 20 Teilnehmenden, im zweiten Semester mit max. 17 Teilnehmenden durchgeführt. Die Supervisionsseminare im dritten Semester sollen eine Zahl von 15 Teilnehmenden nicht überschreiten.
Master of Mediation (ID 84249)
1. Semester
- Herausforderungen für Mediatoren (6 CP)
- Mediation und Rechtskultur (6 CP)
- Mediation und zwischenmenschliches Verhalten (6 CP)
- Präsenzseminare (2 CP)
2. Semester
- Mediation im familiären Umfeld (8 CP, W)
- Mediation im interkulturellen Kontext (8 CP, W)
- Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation (8 CP, W)
- Mediation in der Wirtschaft (8 CP, W)
- Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen (8 CP, W)
3. Semester
- Dokumentation und Supervision (5 CP)
- Interaktives Wissenschaftsmodul (5 CP)
- Masterprüfung (16 CP)