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Wirtschafts- und Arbeitsrecht

FernUniversität in Hagen / Fernuni Hagen
Master of Laws / Master of Laws
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Eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht

Mit dem weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht (LL.M.) bieten wir Ihnen einen Studiengang an, mit dem Sie eine fachliche Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sowie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht auf universitärem Niveau erlangen. Wir vertiefen Ihre Kenntnisse der gesetzgeberischen Regelungen und der maßgeblichen Rechtsprechung für die berufliche Praxis.

Die Studierenden schärfen ihr rechtsmethodisches Denkvermögen und ihre Argumentationsfähigkeit. Sie werden auf eine forschungsbezogene und anspruchsvolle praktische Tätigkeit mit wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Bezügen vorbereitet.

Kurzinfo

Studiendauer
Die Studiendauer beträgt  je nach Zugangsvariante zwischen zwei und vier Semestern im Voll- und vier bis acht Semestern im Teilzeitstudium.

Studienstart
Das Studium startet immer zu Beginn des jeweiligen Semesters.

  • Sommersemester: 01. April
  • Wintersemester: 01. Oktober

Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen den Titel „Master of Laws (LL.M.)“.

Adressatenkreis
Zielgruppe sind insbesondere

  • Absolvent:innen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge und
  • Absolvent:innen anderer Studienfächer, welche sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen.

Kosten
Die Kosten für das Programm sowie weiterführende Informationen zur Ermäßigung für Personen in besonderen Lebenslagen oder in einem laufenden Erststudium entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis >

Akkreditierung
Akkreditierung des Studienganges durch den Beschluss des Akkreditierungsrates vom 22.06.2021.

 

Kontakt

Carolin Babylon
Tel.: +49 2331 987-2226
E-Mail: recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

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Aufbau und Umfang

Alle Studierenden erhalten im Studiengang eine vertiefende wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht. Je nach Vorkenntnissen und entsprechendem qualifizierenden Studienabschluss bauen sich die Inhalte maßgeschneidert auf. Während in den Studiengangsvarianten mit 90 und 120 ECTS Umfang auch Lerneinheiten im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht enthalten sind, werden allen Studierenden in den Modulen „Leading Cases“ klassische und aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung aufbereitet nahegebracht. Ein interessantes Portfolio an Wahlmodulen und eine Masterarbeit, die von Lehrenden der FernUniversität in Hagen betreut wird, runden das Angebot ab.

Das Studium wird modularisiert angeboten und ermöglicht so neben einem stringenten und konzentrierten Studienverlauf auch die flexible Berücksichtigung von beruflichen oder familiären Besonderheiten der Studierenden. Bei den Prüfungen setzt der Studiengang aktuell auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E-Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten.

Kontakt

Carolin Babylon
Tel.: +49 2331 987-2226
E-Mail: recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

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Zulassungsvoraussetzungen

Zum weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht wird zugelassen, wer ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. 180 ECTS abgeschlossen hat. Zusätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltet. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums oder währenddessen erlangt worden sein.

Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS:

  • Absolvent:innen von rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiengängen mit einer mindestens achtsemestrigen  Regelstudienzeit (240 ECTS), insbesondere eines Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung können den Studiengang in der Studienvariante mit 60 ECTS abschließen.
  • Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens siebensemestrigen Regelstudienzeit (210 ECTS) können den Studiengang in der Studienvariante mit 90 ECTS abschließen.
  • Alle übrigen Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 ECTS) absolvieren den Studiengang in der Studienvariante mit 120 ECTS.

Anmeldefrist

Die Anmeldung ist zum Sommersemester innerhalb der Frist vom 1. Dezember bis 1. März und zum Wintersemester innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 1. September möglich.

Kontakt

Carolin Babylon
Tel.: +49 2331 987-2226
E-Mail: recht-weiterbildung@fernuni-hagen.de

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Master of Laws (ID 284386)

1. Semester

  • Kreditsicherungs-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (15 CP)
  • Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht (15 CP)

2. Semester

  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht (15 CP)
  • Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht (15 CP)

3. Semester

  • Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht (15 CP)

4. Semester

  • Masterarbeit (15 CP)

weitere Module

  • Wahlmodule (15 CP, W)
    • Die GmbH in der Sanierung (15 CP, W)
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht / Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts (15 CP, W)
    • Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren (15 CP, W)
    • Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht (15 CP, W)
 

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