MUST - praxisnah steuerrechtliches Spezialwissen auf akademischem Niveau
Auf dem Weg zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater — mit hohem wissenschaftlichen Anspruch und mit großer Praxisnähe. Konsekutiv, dreisemestrig, kostenfrei, wissenschaftlich und zugleich auf Praxisnähe ausgerichtet, vereint der Master-Studiengang Unternehmenssteuerrecht (MUST) die Möglichkeit, praxisnah steuerrechtliches Spezialwissens auf wissenschaftlichem Niveau zu erlangen, mit den einem Masterabschluss immanenten Vorteilen beim Steuerberater-Examen, namentlich der Verkürzung der erforderlichen Berufspraxis auf zwei Jahre.
Key Facts
Abschluss: Master of Arts
Regelstudienzeit: 3 Semester
Semesterstart: Wintersemester (1. September)
Zulassung: zulassungsbeschränkt, NC
Unterrichtssprache: Deutsch
Standorte: Hochschule Stralsund (HOST), HTW Berlin, Campus Treskowallee
Studienablauf
Studium an der Hochschule Stralsund und HTW Berlin
- Die Lehrveranstaltungen finden je zur Hälfte an der HOST und der HTW Berlin statt.
- Einige wenige Lehrveranstaltungen werden gemeinsam angeboten.
Lehrveranstaltungen an der Hochschule Stralsund
- finden konzentriert in zwei Blockwochen je Semester (1. und 2. Studiensemester) bzw. einer Blockwoche (3. Studiensemester) statt.
- Im Wintersemester liegt die erste Blockwoche im September, die zweite im November. Im Sommersemester liegt die erste Blockwoche im März, die zweite im Mai.
- Für viele Studierende wird es erforderlich sein, während der Blockwochen eine Unterkunft in Stralsund zu organisieren. Da Stralsund in der Ferienregion Mecklenburg-Vorpommern liegt, die Blockwochen aber weitgehend außerhalb der Ferienzeit liegen, sollte es hierbei keine Probleme geben. Von Seiten der HOST können in gewissem Umfang Gästezimmer organisiert werden.
Lehrveranstaltungen an der HTW Berlin
- finden in der Vorlesungszeit i.d.R. wöchentlich statt.
- alle Lehrveranstaltungen sind in der zweiten Wochenhälfte (Donnerstag, Freitag, Samstag).
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studiengang MUST müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem, wirtschaftsrechtlichem oder vergleichbarem Schwerpunkt im Umfang von mindestens 210 ECTS.
- Nachweis der Absolvierung von Modulen im Bereich Steuerrecht bzw. betriebliche Steuerlehre im Umfang von mindestens 15 ECTS-Leistungspunkten.
Immatrikulation an beiden Hochschulen
Nach erfolgreicher Zulassung werden Sie automatisch sowohl an der HTW Berlin als auch an der Hochschule Stralsund immatrikuliert. Eine separate Bewerbung an der Hochschule Stralsund ist nicht nötig! Aufgrund der doppelten Immatrikulation müssen die jeweils gültigen Semestergebühren an beiden Hochschulen entrichtet werden.
Bewerbung mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 Leistungspunkten
Verfügen Sie aus Ihrem vorangehenden Studium mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss über mindestens 180 aber weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, haben Sie die Möglichkeit, andere studienrelevante Vorleistung zur Anerkennung einzureichen.
Über die Anerkennung und deren Umfang entscheidet eine Auswahlkommission. Sollten Ihnen nicht alle gewünschten ECTS-Leistungspunkte anerkannt werden, legt die Auswahlkommission fest, wie sie fehlende Punkte erwerben können, sodass Sie bis zum Abschluss des Masterstudiums insgesamt 300 anrechenbare ECTS-Leistungspunkte erreichen können.
Bewerbung ohne Bachelorzeugnis
Auch wenn Sie zum 15. Juni noch kein Bachelor-Zeugnis haben, können Sie sich bewerben, sofern Sie
- im letzten Semester Ihres Studiengangs sind,
- zur Abschlussarbeit oder -prüfung zugelassen sind sowie
- der erfolgreiche Abschluss des Studiums bis zum Ende des Sommersemesters zu erwarten ist.
Diese drei Voraussetzungen sind zusammen mit den bisher erbrachten Studienleistungen nachzuweisen. Der Leistungsnachweis Ihrer Hochschule muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe aller erbrachten Leistungspunkte (ECTS) enthalten.