...Wirschaft, Sprache, Kultur
Durch das Studium werden Sie unter anderem ausgebildet für:
- Die Arbeit in interkulturellen Teams, sowie das Arbeiten und Leben im Ausland
- Führungsaufgaben in international tätigen Unternehmen
- Management und Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Aufgabenbereiche
- Unternehmerische Zukunftsthemen
Sie haben die Wahl...
... Studienprofil I: Englisch
- Die Vermittlung von Englischkenntnissen Niveau C2
- Die Möglichkeit zum Erwerb eines Double Degree bei einer ausländischen Hochschule
... Studienprofil I/II: Englisch und zweite Weltwirtschaftssprache (Französisch oder Spanisch)
- Die Vermittlung von Englischkenntnissen Niveau C2
- Die Vermittlung von Französisch- oder Spanischkenntnissen mindestens auf Niveau B2
- Die Möglichkeit zum Erwerb eines Double Degree bei einer bei einer ausländischen Hochschule
Flyer „Internationales Management“ (PDF) >
Kurz-Infos zum Studium:
Studienfach: Internationales Management
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
(Regel-) Studienzeit: 7 Semester, inkl. 1 Praxissemester
Start: Wintersemester
Bewerbungszeitraum: 01.05.-15.09. (ggf. länger)
Auslandssemester: an einer Partnerhochschule weltweit
Zulassungsbeschränkung: Keine
Masterstudiengänge an der Hochschule Hof: z.B. Global Management (M.A.), Marketing Management (M.Sc.), Logistik (M.Sc.), Personal und Arbeit (LL.M. / M.A.), Projektmanagement (M.Eng. / M.A.)
Die Fremdsprachen im Studiengang IM
Perfektes Englisch ist unverzichtbar, um sich auf internationalem Parkett souverän bewegen zu können. Deswegen die Englisch-Ausbildung mit Zielniveau C2 ein wichtiger Bestandteil des Studienganges Internationales Management an der Hochschule Hof.
Im Studienprofil mit zweiter Fremdsprache können Sie Ihre Kompetenzen erweitern. Schaffen Sie sich zusätzliche Optionen durch sehr gute Sprachkenntnisse in Französisch oder Spanisch. Damit werden Sie sich im internationalen Management-Umfeld weitere Entwicklungsmöglichkeiten schaffen.
Die Sprachausbildung baut in der Regel auf den schulischen Vorkenntnissen auf. Mit Spanisch intensiv bieten wir einen Weg zur zweiten Fremdsprache ohne Vorkenntnisse aus der Schule. Vor dem Start des Studiums bieten wir Ihnen für diese Studienvariante einen Intensivkurs Spanisch an.
Starten Sie an der Hochschule Hof das IM Studium:
- Erwerben Sie fundierte Kenntnisse in der (internationalen) Betriebswirtschaftslehre.
- Entwickeln Sie Kompetenzen auf dem Gebiet der internationalen Unternehmensführung.
- Erlernen Sie die Fähigkeit, Menschen anderer Kultur-räume zu verstehen und mit Ihnen gemeinsam Ziele zu erreichen.
- Beherrschen Sie zwei Welthandelsprachen am Ende Ihres Studiums.
- Erhalten Sie eine ausgezeichnete Ausgangsposition für herausfordernde Fach- und Führungspositionen im internationalen Bereich.
- Der Studiengang Internationales Management vermittelt Ihnen alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten, um international erfolgreich zu agieren.
Die Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ggf. berufliche Qualifikation
- Gute englische Sprachkenntnisse
- Analytisch-strukturierte Denk- und Arbeitsweise
- Hohes Interesse an internationalen Zusammenhängen und Kulturen
Bewerbungsverfahren
Der Bewerbungszeitraum für diesen Studiengang, läuft vom 01.05. – 15.09. (ggf. länger) eines jeden Jahres.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BACHELORSTUDIUM
Es gibt verschiedene Wege, um ein Studium aufnehmen zu können. Die meisten Studienbewerber können eine schulische (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung nachweisen (Abitur- bzw. Fachabiturzeugnis). Seit wenigen Jahren hat der Gesetzgeber den Hochschulzugang auch für Personen eröffnet, die aus dem beruflichen Umfeld heraus ein Studium aufnehmen möchten, ohne ein schulisches (Fach-) Abiturzeugnis nachweisen zu können.
Schulische Hochschulzugangsberechtigung
Typischerweise legen Studienbewerber ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, derFachhochschulreife bzw. in seltenen Fällen der fachgebundenen Fachhochschulreife vor. Alle Zeugnisse müssen jedoch den Vorschriften der "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)" entsprechen. Insbesondere muss auf dem Zeugnis ein Vermerk angebracht sein, dass es zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt!
Der Nachweis eines Vorpraktikums ist in keinem Studiengang erforderlich.
International Baccalaureate Diploma/
Diplôme du Baccalauréat International
Studienbewerbern, die über den oben genannten Schulabschluss verfügen, wird die Hochschulzugangsqualifikation zuerkannt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die sich aus dem nachfolgenden Merkblatt ergeben:
Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International"
Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang aus dem beruflichen Umfeld
Aus dem beruflichen Umfeld wird je nach persönlicher Qualifikation entweder der allgemeine (§ 29 QualV) oder der fachgebundene Hochschulzugang (§ 30 QualV) eröffnet.
Allgemeiner Hochschulzugang
Der allgemeine Hochschulzugang wird nachgewiesen durch die Vorlage des Zeugnisses
- der Meisterprüfung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerkskammer,
- einer sonstigen beruflichen Fortbildungsprüfung (z.B. Technikerschule, mind. 400 Std.),
- einer staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie,
- einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie,
- über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt/Fachprüfung II der Bay. Verwaltungsschule.
Jeder Bewerber muss darüber hinaus den Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem je nach Studiengang zuständigen Studienfachberater vorlegen.
Fachgebundener Hochschulzugang
Der fachgebundene Hochschulzugang wird unter folgenden Voraussetzungen eröffnet:
- erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung,
- daran anschließende mind. dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (beide vorgenannten Bedingungen müssen im fachlichen Bezug zum gewünschten Studiengang stehen),
- Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Studienfachberater
- Bestehen des an der Hochschule Hof für qualifizierte Berufstätige vorgesehene Probestudium nach (§ 32 QualV)