Ein Studium ist nicht billig und die Studienzeit ist nicht gerade ein Lebensabschnitt, in dem man in Geld badet. Neben dem Lebensunterhalt sind auch die Studiengebühren, Kosten für Bücher, andere Studienmaterialien und den öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren. Mehr >

„Study in Germany“ für ausländische Studierende
In Deutschland studieren, aber wie? Bis es so weit ist und ausländische Studierende ihren Platz in deutschen Hörsälen gefunden haben, sind einige Hürden zu nehmen. Der Anteil der ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen liegt inzwischen bei über 15 Prozent. Hier haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Zulassung zusammengefasst.
Welche Hochschulzugangsberechtigung wird anerkannt?
Für ein Studium in Deutschland ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich, die einen selbst auch im Heimatland grundsätzlich zum Hochschulstudium berechtigen würde (z.B. High School Diploma, Matura, A-Levels, Bachillerato).
- EU-/EWR-Bürger*innen können in der Regel direkt prüfen (z.B. über die Datenbank der Kultusministerkonferenz „anabin“), ob ihre HZB als gleichwertig anerkannt wird.
- Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern müssen ihre Zeugnisse normalerweise von der Wunschhochschule oder über uni-assist prüfen lassen.
- Wird das Zeugnis aus dem Herkunftsland nicht anerkannt, kann ein Studienkolleg besucht werden. Dieses bereitet auf die sogenannte Feststellungsprüfung vor, die den Zugang zum Studium ermöglicht.
Tipp: Wer bereits im Heimatland ein (Grund-)Studium begonnen oder abgeschlossen hat, kann sich ggf. mit Anrechnung der bisherigen Studienleistung direkt an einer deutschen Hochschule bewerben.
Wann wird ein Visum benötigt?
Ein Visum benötigen alle Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten (ausgenommen sind u.a. Schweiz, Australien, Kanada, Neuseeland und die USA; bitte im Einzelfall prüfen). Zu beachten ist, dass ein Touristenvisum nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden kann. Zuständig für die Beantragung sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate).
Es gibt verschiedene Arten von Visa:
- Sprachkursvisum (ACHTUNG: Gilt nicht als Studienvisum und kann nicht zu Studienzwecken verlängert werden.)
- Studienbewerbervisum (für max. drei Monate; wird erteilt, wenn noch keine Zulassung vorliegt; nach Erhalt der Zulassung ist eine Umwandlung in ein Student-Visa beim Ausländeramt nötig)
- Visum zu Studienzwecken (in der Regel zunächst für ein Jahr; hierfür muss eine Studienzulassung oder eine Zulassung zum Studienkolleg vorliegen sowie ein Finanzierungsnachweis erbracht werden; aktuell wird für den Nachweis häufig ein „Sperrkonto“ verlangt, dessen Mindesteinzahlungsbetrag pro Jahr sich regelmäßig ändert – für das Jahr 2025 liegt der Betrag bei 11.904 Euro)
Werden Deutschkenntnisse für ein Studium in Deutschland vorausgesetzt?
Für die meisten Studiengänge in Deutschland sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Ausgenommen sind internationale oder englischsprachige Programme sowie Bewerber*innen mit deutscher Hochschulreife (z.B. deutsches Abitur im Ausland). Folgende anerkannte Nachweise gibt es:
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) – wird meist ca. drei Wochen vor Semesterbeginn an der jeweiligen Hochschule abgelegt.
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) – ein zentral standardisierter Test, den man weltweit an vielen Testzentren ablegen kann.
- Goethe-Zertifikat (z.B. „Zentrale Oberstufenprüfung“, heute meist C2-Prüfung) – je nach Hochschule wird ein bestimmtes Level gefordert.
- telc Deutsch C1 Hochschule – ebenfalls anerkannt von vielen Universitäten und Hochschulen.
Gibt es die Möglichkeit, auf Englisch zu studieren?
Ja, viele Universitäten und Hochschulen bieten englischsprachige Studiengänge an, insbesondere bei international ausgerichteten Masterprogrammen.
Auch sogenannte „International Degree Programmes“ sind beliebt. Informationen dazu findet man u.a. beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), z.B. über die Plattform „My GUIDE“ >
Bei diesen Programmen wird Deutsch häufig parallel zum Fachstudium gelernt.
Was gibt es zu den Zulassungsbeschränkungen an deutschen Hochschulen zu sagen?
Bewerber*innen aus EU-/EWR-Staaten haben grundsätzlich dieselben Bewerbungsfristen wie deutsche Studienanwärter. Typisches Wintersemester: Bewerbung meist bis 15. Juli für zulassungsbeschränkte Fächer hochschulintern; für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) koordiniert hochschulstart.de die Vergabe, dort gelten teilweise frühere Fristen (z.B. 31. Mai/15. Juli). Genaues Datum immer bei der Wunschhochschule prüfen.
Nicht-EU-Bürger*innen bewerben sich direkt bei der Hochschule oder über uni-assist >
Kann ich mit einem ausländischen Studienabschluss einen weiterführenden Studiengang in Deutschland belegen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Innerhalb der EU – Stichwort Bologna-Prozess – ist das in der Regel leichter. Wurde der Abschluss in einem außereuropäischen Land gemacht, müssen die bisherigen Studienleistungen anerkannt werden. Für die konkrete Einstufung wenden sich Bewerber*innen am besten an das Akademische Auslandsamt (International Office) der gewünschten Hochschule.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich promovieren möchte?
Wer promovieren will, braucht eine*n Professor*in als Betreuer*in. Dieser Kontakt muss in der Regel eigeninitiativ hergestellt werden.
Viele Hochschulen haben inzwischen spezielle Promotionsprogramme und Graduiertenkollegs, auf die man sich bewerben kann (z.B. bei der DFG geförderte Graduiertenkollegs). Eine Übersicht der Programme bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) >