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Web-Infoabend zum M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie

Berlin, 03.09.2025 17:00–18:00 Uhr
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Der konsekutive M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie an der PHB bietet Bachelorabsolvent*innen der Psychologie nun die Möglichkeit, sich bereits im Masterstudium rechtspsychologisch zu qualifizieren.

Der Studiengang vermittelt sowohl rechtspsychologische als auch klinische Fähigkeiten und Kompetenzen und bereitet so optimal auf einen Einstieg in eine erste rechtspsychologische Berufstätigkeit vor. Er qualifiziert darüber hinaus auch für eine Approbationsausbildung im bisherigen Rechtssystem.

Der Studiengang entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) für ein Studium der Psychologie und stellt damit sicher, dass Absolvent*innen des Masterstudiengangs vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) als Psycholog*innen anerkannt werden.

Mit dem Abschluss bieten sich an der PHB exzellente Möglichkeiten der Anschlussqualifikation im rechtsspsychologischen oder klinischen Bereich. So besteht die Möglichkeit, den Studiengang im Rahmen unseres Doppel-Mastermodells mit dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie zu kombinieren. Mit diesem innovativen Studienmodell können Sie zwei Masterabschlüsse in nur drei Jahren Studienzeit erlangen.

Darüber hinaus können Absolvent*innen auf Wunsch nach ihrem Abschluss in das zweite Studienjahr des berufsbegleitenden M.Sc. Rechtspsychologie: Begutachtung und Intervention einsteigen und diesen aufbauenden Abschluss zusätzlich zu erwerben. Dabei verkürzt sich die Studiendauer auf ein Jahr.

Der Studienabschluss eröffnet darüber hinaus auch den Zugang zu einer psychotherapeutischen Approbationsausbildung nach alter Weiterbildungsordnung.

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