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Studiengebühren

Geschichtliches: Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 konnten in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Bis dahin war das Studieren an einer staatlichen Hochschule (Semesterbeiträge ausgenommen) kostenlos. Nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen mussten für ihr Studium zahlen.

Diese Gebühren waren bei jeder Landtagswahl ein brisantes Thema. Nach und nach wurden sie in jedem Bundesland wieder abgeschafft. Seit 2014 ist das "kostenlose" studieren in allen Bundesländern an staatlichen Hochschulen wieder möglich.

Private Hochschulen sind allerdings immer noch auf Studiengebühren als Finanzierungsquelle angewiesen - und werden es wohl immer bleiben, da private Hochschulen keine staatlichen Subventionen erhalten.

(Änderungen kann es jeweils bei der nächsten Landtagswahl geben!)

  
Baden-Württemberg

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Zweitstudiengebühren: 650 € pro Semester

Bayern

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Berlin

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Brandenburg

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Bremen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Hamburg

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Hessen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Mecklenburg-Vorpommern

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Niedersachsen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitsgebühren: 500 € (ab 6. Semester über Regelstudienzeit)

Nordrhein-Westfalen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Rheinland-Pfalz

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Zweitstudiengebühren: 700 € pro Semester

Saarland

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitsgebühren: 400 € (durch Hochschulen festlegbar)

Sachsen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeit-/Zweitstudiengebühren: bis 500 €

Sachsen-Anhalt

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Zweitstudiengebühren: 500 € pro Semester

Schleswig-Holstein

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Lanzeitstudiengebühren: keine

Thüringen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitgebühren: 500 € pro Semester (ab 5. Semester über Regelstudienzeit)