Vertiefung in den Themenfeldern Steuern, Beratung und beratungsnahe Dienstleistungen
In unserem konsekutiven Masterstudiengang Steuern und Beratung wird durch die ausgezeichnete Vertiefung der Studienthemen in den Bereichen Steuerrecht, Beratung und beratungsnahe Dienstleistungen das gesamte Spektrum der nationalen sowie wesentliche Inhalte der internationalen Regelungen abgedeckt. Somit steht Ihnen der Weg in die Berufsfelder der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder in die entsprechenden Fachabteilungen in größeren Unternehmen offen.
Das Studium Steuern und Beratung bietet aufbauend auf einem einschlägigen Bachelorabschluss eine Vertiefung in den Themenfeldern Steuern, Beratung und beratungsnahe Dienstleistungen. Wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah werden die Studierenden auf die Herausforderungen in der beruflichen Praxis bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie in relevanten Fachabteilungen der Unternehmen vorbereitet.
Eine hervorragende berufsmäßige Weiterentwicklung ist nach Ablegung der Berufsexamina als Steuerberater oder als Wirtschaftsprüfer denkbar; ebenso vorstellbar ist eine spätere Tätigkeit als Abteilungsleiter oder als Kanzleipartner sowohl im nationalen wie internationalen Kontext.
Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Option, während des Studiums die für das Steuerberaterexamen erforderliche Praxistätigkeit an zwei Tagen pro Woche begleitend zu absolvieren. Allgemein bietet eine Drei-Tage-Studienwoche einen attraktiven Studienrahmen, um in drei Semestern den Master of Arts zu erwerben.
Fakten
Abschluss: Master of Arts (M. A.)
Regelstudienzeit: 3 Semester
Studienstart: Sommer & Winter
Akkreditierung: Akkreditierungsrat
Dual studierbar: Ja Duale Angebote
Unterrichtssprache: Deutsch
Studieninhalte
Bei dem Masterstudiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium, das drei Studiensemester umfasst. Die einzelnen Module und Themenbereiche können Sie den weiteren Informationen entnehmen. Die Masterarbeit kann im zweiten und dritten Semester angefertigt werden.
Die Vorlesungen finden in allen drei Semestern jeweils wöchentlich an drei zusammenhängenden Tagen statt. In den verbleibenden Zeiten können die erlernten Inhalte sowohl durch Selbststudium weiter vertieft werden oder sie stehen optional für eine studienbegleitende vertiefende Praxistätigkeit zur Verfügung. Dadurch eröffnet sich besonders leistungsfähigen Studierenden die Möglichkeit, bereits während des Masterstudiums die erforderlichen Praxiszeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu absolvieren.
Aufgrund des dargestellten modularen Studienprogramms ist der Einstieg sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
Studienmodule
1. Semester
- Einkommensteuerrecht
- Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht
- Grundlagen des Internationalen Steuerrechts
- Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
- Wahlpflichtfach Beratung I
- Wahlpflichtfach zur Fach-/Sozialkompetenz I
2. Semester
- Steuerverfahrensrecht, Substanzsteuern, Bewertungsrecht
- Verkehrssteuern
- Bilanzsteuerrecht
- Ausgewählte Aspekte aus der Berufspraxis eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers
- Wahlpflichtfach Beratung II
- Wahlpflichtfach zur Fach-/Sozialkompetenz II
3. Semester
- Wahlpflichtfach zur Fach-/Sozialkompetenz III
- Wahlpflichtfach zur Fach-/Sozialkompetenz IV
- Masterarbeit
Duales Studium oder Studium mit vertiefter Praxis
Das Duale Studium ermöglicht eine Kombination aus praktischen Ausbildungselementen in einem Unternehmen und theoretischer Ausbildung an der Hochschule. Dabei kann entweder das Verbundmodell (Studium & Berufsausbildung) oder der Studiengang mit vertiefter Praxis (Studium und intensive Praxisphasen) gewählt werden. Der Vorteil für Studierende liegt auf der Hand: mit einer praxisnahen akademischen Ausbildung gestaltet sich der Übergang von Studium in den Beruf meist fließend. Darüber hinaus wird der Studierende vom jeweiligen Unternehmen in der Regel finanziell vergütet.
Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zum Dualen Studium bzw. auf der Suche nach einem Dualen Unternehmenspartner. Auch wenn aktuell kein Partnerunternehmen in diesem Studiengang aktiv ist, können Sie sich gerne an uns wenden.
Berufsbilder
Die im Masterstudiengang Steuern und Beratung erworbenen Kenntnisse befähigen die Absolventen zu folgenden Tätigkeiten:
- Mitarbeit im Team bei Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in verantwortungsvollen Positionen
- Übernahme qualifizierter Fach- und Führungsaufgaben in Rechnungswesen- oder Steuer-Abteilungen von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung
Die Absolventen verfügen über ein breites Grundlagenwissen, welches Steuerberateranwärter oder Wirtschaftsprüfungsassistenten in einer Steuerkanzlei bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigen. Zugleich stellt das Studium einen wichtigen Grundstein für die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen dar.
Zulassung und Bewerbung
Für den Masterstudiengang „Steuern und Beratung“ müssen mit einer fristgerechten und vollständigen Bewerbung folgende Qualifikationen nachgewiesen werden:
- der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger, erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Prüfungskommission.
- Weitere Qualifikationsvoraussetzung ist das Bestehen eines Verfahrens zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung ist eine form- und fristgerechte Bewerbung und der Nachweis der o.g. Qualifikationsvoraussetzungen.
Hier finden Sie Informationen zur Masterbewerbung an der THI.
Der folgende Link enthält Informationen für Ihre Bewerbung aus dem Ausland.
HINWEIS zu 180 ECTS:
Eine Bewerbung für den Master Steuern und Beratung ist auch für Absolventen von Studiengängen mit weniger als 210 ECTS, aber mindestens 180 ECTS möglich. Zusätzliche fachliche Nachweise im Umfang von 30 ECTS werden von der Prüfungskommission festgelegt und sind im Zuge des Studiums bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums zu erbringen (Nachqualifikation).
Die Nachqualifikation kann auch durch entsprechende Praxisleistungen inklusive praxisbegleitender Lehrveranstaltungen erbracht werden, wenn sie nach Anforderung und Dauer einem praktischen Studiensemester eines wirtschaftswissenschaftlich geprägten Bachelorstudiengangs entsprechen.