Als Lehrer*in muss man seine Fächer mögen, aber nicht nur das. Den Stoff vermitteln können, Streit schlichten, sich im Kollegium austauschen, Eltern beruhigen – auch das gehört dazu. Nicht jeder, der mal Schüler war, weiß, was es bedeutet, Lehrer zu sein. Doch das Interesse an diesem Beruf ist ungebremst. Die Ausbildungsangebote sind auf den ersten Blick sehr vielfältig, denn das Studium ist in jedem Bundesland etwas anders organisiert. Mehr >
Quereinstieg ins Lehramt – so funktioniert es!
Wir erhalten zahlreiche Anfragen, wie und mit welchen Auflagen ein Lehramt ohne klassisches Lehramtsstudium aufgenommen werden kann. Besonders bei dem Wunsch nach beruflicher Veränderung und mehr Sicherheit rückt das Lehramt in den Fokus. Das Stichwort „Quereinstieg ins Lehramt“ weckt viele Hoffnungen, die durch eine Reform zu mehr Möglichkeiten geführt haben.
Reformpaket Lehrkräftebildung: Mehr Chancen, mehr Wege
Am 15. März 2024 wurde das „Reformpaket Lehrkräftebildung“ beschlossen. Damit wird der Quereinstieg in den Lehrer*innenberuf bundesweit erleichtert und die Möglichkeiten ausgeweitet – für alle Schulformen und mehr Fächer als bisher. Ziel ist es, mehr Menschen mit anderen Hoch- oder Fachhochschulabschlüssen für das Lehramt zu gewinnen und dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Die Bundesländer setzen die Details individuell um.
Wann ist ein Quereinstieg ins Lehramt nun möglich?
Ein Quereinstieg ist jetzt – abhängig vom Fach- und Lehrkräftebedarf – grundsätzlich bei allen Schulformen möglich: von der Grundschule über weiterführende Schulen bis zu den berufsbildenden Schulen. Besonders gute Chancen bestehen weiterhin in Mangelfächern (vor allem die MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), aber auch andere Fächer können – je nach aktuellem Bedarf – offen sein.
Die persönlichen Voraussetzungen (z. B. Hochschulabschluss, teils auch Berufserfahrung im Fachbereich) und Altersgrenzen (meist 40 bis 45 Jahre, vereinzelt darüber hinaus) werden weiterhin von den Bundesländern festgelegt, aber die Zulassungswege werden flexibler. Auch das Anerkennungsverfahren für bereits erworbene Leistungen soll nun schneller und transparenter werden.
Wichtig
Trotz der neuen Öffnungen gibt es weiterhin keine Garantie auf eine Anstellung als Lehrer*in. Viele Details regeln die Bundesländer – auch bei Bewerbung, Auswahl und Qualifizierungsmaßnahmen.
Verbeamtung und Einstieg an Schulen
Die Chancen auf eine Verbeamtung im Staatsdienst verbessern sich durch die Reform in manchen Bundesländern; allerdings kann es weiterhin Einschränkungen für Quereinsteiger*innen geben, etwa in Bezug auf Alter oder fehlende Lehramtsabschlüsse. Wer an Privatschulen arbeiten möchte, profitiert von meist flexibleren Regelungen.
Wie läuft der Quereinstieg praktisch ab?
Meist startest Du als „Lehrkraft im Quereinstieg“ im Angestelltenverhältnis und durchläufst eine berufsbegleitende pädagogische Zusatzausbildung bzw. einen Anpassungslehrgang (oft Referendariat genannt, aber meist verkürzt/angepasst an die Quereinsteiger*innen-Situation). Hinzu kommen Prüfungen und Hospitationen. Diese Vorgaben variieren zwischen den Bundesländern und hängen auch vom individuellen fachlichen Hintergrund ab.
Fern- oder Abendstudium zum Lehramt?
Diese Wege werden durch die Reform nur bedingt gestärkt. Es gibt einzelne berufsbegleitende Masterstudienangebote – etwa im Bereich Wirtschaftspädagogik, Gesundheitspädagogik oder Medizinpädagogik –, die teilweise anerkannt werden:
- Studiengänge im Bereich Gesundheitspädagogik >
- Studiengänge im Bereich Medizinpädagogik >
- Studiengänge im Bereich Pflegepädagogik >
Für die Qualifizierung als Werklehrer*in gibt es in Bayern spezielle berufsbegleitende Angebote:
Die Fachschule für Werklehrer*innen >
Ohne Studium direkt ins Lehramt?
Ein Studium ist weiterhin die Regelvoraussetzung. In Ausnahmefällen (vor allem bei sehr starkem Fachkräftemangel oder im medizinisch-pflegerischen Bereich) kann aber jetzt auch eine qualifizierte Berufsausbildung in Verbindung mit langjähriger Praxiserfahrung zum Quereinstieg berechtigen – die Details klärst Du am besten direkt mit den zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland. Wo erhältst Du aktuelle Informationen? Deine erste Anlaufstelle bleibt das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Du ins Lehramt einsteigen möchtest, sowie die zuständigen Lehrer*innenbildungszentren. Die Regularien werden stetig weiterentwickelt und angepasst, die Beratung ist daher unverzichtbar. Hier einige Beispiele für offizielle Informationsseiten:


