Diagnostik, Psychologie und Gesundheitswissenschaften
Warum Rehabilitationspsychologie?
Wenn eine Krebspatientin ihre medizinischen Therapien erfolgreich hinter sich gebracht hat, aber nun große Angst vor dem Wiederauftreten des Tumors hat, sind Rehabilitationspsychologen gefragt.
Rehabilitationspsychologie stellt neben der niedergelassenen und stationären Akutversorgung einen eigenständigen Versorgungszweig dar. Du könntest mit dieser Ausbildung z.B. in einer Rehabilitationsklinik oder in einer Werkstätte für behinderte Menschen arbeiten. Rehabilitation (lateinisch: Wiederherstellung) stellt aber auch einen umfassenden Prozess dar. Dieser zielt darauf ab, in der Regel Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zu helfen.
Die Grundlagen dafür gibt’s an unserer Hochschule: Wir vermitteln u.a. Kenntnisse in der Diagnostik, Psychologie und Gesundheitswissenschaften. Praktische Studienprojekte gibt’s oben drauf.
Mehr Infos zum Studiengang >
Der Bachelorstudiengang beginnt stets zum Wintersemester. Bewerbungsschlussfür Psychologie mit dem Schwerpunkt Rehabilitation (Bachelor of Science, B.Sc.) ist der 31. Juli. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Facts zum Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Rehabilitation
Standort: Stendal
Studienart: Bachelorstudium
Abschluss: Bachelor of Science
Studienbeginn: Wintersemester
Dauer: 6 Semester
Bewerbungsschluss: regulär 15.07. / uni-assist 31.05.
Zulassungsbeschränkung: zulassungsbeschränkt
Semesterbeitrag: 268,40€
Warum Hochschule Magdeburg-Stendal?
Die Hochschule Magdeburg-Stendal gibt es seit 1991. Bei einem Studium hier genießt Du Vorteile von modernster Ausstattung und Technik, WLAN und Sportmöglichkeiten auf dem grünen Campus bis zu familiärer Atmosphäre und bester Betreuung. Hoher Praxisbezug versteht sich bei einer Hochschule von selbst. Wenn Du mal nicht weiter weißt, gibt es unsere Hochschul-Scouts und Mentorinnen und Mentoren, die Dir helfen! Und auf Studieren im Grünen kommen unsere Studierenden persönlich zu Wort.
Warum Stendal?
In Stendal studiert es sich richtig gut: Die persönliche Atmosphäre auf dem Campus ermöglicht Dir ein ideales Lernen und persönliche Betreuung durch die Dozenten. Auch wenn Stendal etwas kleiner ausfällt als so manch anderer Studienstandort, hier fehlt es an nichts: moderne, helle Räume, eine gut ausgestattete Bibliothek, ausreichend PC-Pools, Mensa, ein Unterrichtsraum im Freien, wo Seminare an frischer Luft abgehalten werden können, alles da. Es wird demnächst auf dem Campus ein Wohnheim gebaut. Für Sparfüchse ist Stendal allemal was: Es gibt keine Studiengebühren, der Semesterbeitrag ist niedrig und die günstigen Mieten in der Stadt sind für Studierende paradiesisch.
Worauf wartest Du?
Passe das Studium deinem Leben an und studiere in Teilzeit
Dieser Studiengang kann als individuelles Teilzeitstudium absolviert werden, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:
- Berufstätigkeit
- Erziehung eines Kindes (bis Vollendung des 12. Lebensjahr)
- Pflege/Betreuung von Angehörigen
- andere Gründe: schwere Erkrankung, Behinderung, erheblich gesellschaftliches Engagement oder Leistungssport
Die Beantragung des Teilzeitstudiums muss vor Beginn des jeweilig gewünschten Semesters erfolgen und kann maximal für 2 Semester beantragt werden. Folgeanträge sind möglich.
Der Studentenstatus als Vollzeitstudierende bleibt während der gesamten Dauer bestehen.
Einsatzbereiche und Tätigkeitsfelder
- Kliniken und psychologische/psychotherapeutische Praxen: hier v.a. Diagnostik, Dokumentation, Begutachtung von Patienten mit unterschiedlichen körperlichen und psychischen Krankheitsbildern.
- Gesetzliche (und private) Versicherungen: Gutachtertätigkeit für die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen.
- Psychologische Laufbahnen in Körperschaften des öffenlichen Rechts (oberste Ministerien/Landesämter und andere (Landes-/Bundes-) Behördern sowie Landkreise (Gesundheits-/Schulämter) – Sachbearbeiter-/Referententätigkeit.
- Selbständige Tätigkeit in der Beratung oder verkehrspsychologischen Problematiken (Stichwort Idiotentest, MPU).
- Unternehmen, bspw. im betrieblichen Gesundheitsmanagement (insbesondere Analyse psychischer Belastung und Beanspruchung in den Unternehmen in interdisziplinären Teams).
- Hochschulen, berufsbildende und Fachschulen für Gesundheits- und/oder Sozialberufe – Tätigkeit als Lehrkraft (Hochschulen) oder als Quer- oder Seiteneinsteiger (berufsbildende und Fachschulen).
Eine selbständige unangeleitete psychologische Tätigkeit ist allerdings erst nach einem Master in Psychologie möglich ist. Unser Master Rehabilitationspsychologie bietet dir dafür die nötigen Voraussetzungen.
Nach dem derzeit geltenden Psychotherapeutengesetz und der Psychotherapeuten-Approbationsordnung werden mit diesem Studienabschluss nicht die Voraussetzungen für die Approbation als Psychotherapeut/in erfüllt. Die Aufnahme eines anschließenden Masterstudiengangs Psychotherapie ist daher nicht möglich. Andere, nicht psychotherapeutische Psychologie-Masterstudiengänge, auch an Universitäten, können nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss studiert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der:
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse
- Beruflichen Qualifikation, die als Hochschulzugang anerkannt wird
Du kannst keine der hier aufgeführten Hochschulzugangsberechtigungen vorweisen, hast aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung?
Dann hast du die Möglichkeit, über die Eingangsprüfung oder das Probestudium, deine Studierfähigkeit zu beweisen und ein Studium bei uns zu absolvieren. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt.
Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (NC) und Wartezeiten (Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, außer Studienzeiten an einer deutschen Hochschule), sofern vorhanden.
Zusätzlich werden folgende Kriterien im Auswahlverfahren positiv berücksichtigt:
- Nachweis einer studiengang-spezifischen abgeschlossenen Berufsausbildung (s. Satzung)
- Nachweis studiengang-spezifischer Vollzeittätigkeit von mindestens 3 Monaten
- Nachweis eines mindestens 6-monatigen Aufenthalts im nicht-deutschsprachigen Ausland
Es handelt sich dabei nicht um Voraussetzungen für eine Zulassung. Es ist auch möglich einen Studienplatz zu erhalten, wenn keiner dieser Nachweise erbracht wird.
Nähere Informationen findest du hier: Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens.