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Studienprofil

Personal und Arbeit

Hochschule Hof / HS Hof
Master of Arts, Master of Laws / Master of Arts, Master of Laws
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Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Perso­nalmanagement

Studiengang: Personal und Arbeit
Abschluss: Master of Laws (LL.M.) oder Master of Art (M.A.)
Regelstudienzeit: 3 Semester
Studienbeginn: Wintersemester (1. Oktober), Sommersemester (15. März)
Unterrichtssprache: Deutsch
Bewerbungszeitraum: WiSe 01.05. - 15.07., SoSe 15.11. – 15.01. 
Studiengebühren: Keine
Campus: Hof 

Wenn Personalwesen Ihr Ding ist, sie bereits über einen Bachelorabschluss (im Bereich Recht oder Wirtschaft) verfügen und Sie nun die Voraussetzungen für ihre berufliche Karriere legen wollen, dann sind Sie hier goldrichtig.

Dieser innovative Studiengang bietet fachübergreifende Kompetenz rund um Arbeitsrecht und Personalmanagement. Basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen, aber ausgerichtet auf die Praxis und die dort vorherrschenden Karrieremöglichkeiten. 

Denn Arbeits- und Personalmanagement ist heute längst zu Schlüssel für erfolgreiche Koordination von Human Resources und Future Work geworden …

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Zentrale Studienberatung
Melanie Fiedler-Zapf
Tel.: +49 9281 409-3323
Doreen Rustler
Tel.: +49 9281 409-3322
E-Mail: studienberatung@hof-university.de 

Studiengangleiter
Prof. Dr. Dietmar Boerner
Tel.: +49 9281 409-4380
E-Mail: dietmar.boerner@hof-university.de 

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Studienaufbau und Inhalte

Das Masterstudium ist grundsätzlich als Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern konzipiert. Die ersten beiden Semester dienen dem Erwerb vertiefter anwendungs­bezogener theoretischer Kenntnisse. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden ein von einem Praxisseminar vorbereitetes Praktikum und erstellen die Masterarbeit. Die Auf­nahme des Masterstudiums ist zu jedem Semester möglich.

Eine Reihe von Kernmodulen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Personalmanagement und Schlüsselqualifikationen ist für alle Studierenden verbindlich. Durch ergänzende Schwerpunkt­module erhält das Masterstudium nach Wahl der Studierenden entweder ein rechts- oder ein wirtschaftswissenschaftliches Profil:

Wenn Sie den Titel „Master of Laws“ (LL.M.) erwerben möchten, belegen Sie neben den ver­bindlichen Kernmodulen weitere arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen. Auch das Praxissemi­nar, die praktische Ausbildung im Betrieb und die Masterarbeit befassen sich dann mit arbeits­rechtlichen Fragen.

Wer dagegen den akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.) anstrebt, besucht weitere Ver­anstaltungen zum Personalmanagement. Praxisseminar, Praktikum und Masterarbeit dieser Studierenden betreffen ebenfalls personalwirtschaftliche Themen. 

Duales Studium

Der Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ kann nicht nur als Vollzeitstudium, sondern auch als berufsintegriertes duales Studium absolviert werden.

Grundgedanke des dualen Studiums ist die inhaltliche und organisatorische Verzahnung der Lernor­te Hochschule und Betrieb. Die Auswahl des Partnerunternehmens und der Abschluss des Bildungsvertrags liegen dabei in der Ver­antwortung der Studierenden. Die Hochschule Hof schließt mit den Partnerunternehmen Kooperationsverträge ab. Bildungs- und Koopera­tionsverträge orien­tieren sich an den Vertragsmustern von „hochschule dual“, dem Dachver­band für das duale Studium der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissen­schaften.

Die beim Partnerunternehmen abzuleistenden Praxisphasen können zum einen während der Semesterferien absolviert werden. Zum anderen gestattet der Stundenplan des Master­pro­gramms auch praktische Tätigkeiten in der Vorlesungszeit. Dies hat seinen Grund darin, dass die Lehrveranstaltungen i. d. R. nur an drei Wochen­tagen stattfinden. In Abhängigkeit vom Umfang der Erwerbstätigkeit kann das Lehrprogramm des Masterstudiums auf vier oder fünf Semester gestreckt werden. Hierzu führt die Studien­gang­leitung mit den dual Studierenden zu Beginn ihres Studiums ein Bera­tungsgespräch.

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Berufsbild

  • Leitung oder Fachkraft im Personalwesen,
  • Personalfachkraft in der Rechtsabteilung,
  • Assistenz der Geschäftsleitung…

…von Unternehmen, Verbänden oder Behörden.

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Zugangsvoraussetzungen

Für den Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ gelten besondere Zugangsvoraussetzun­gen. Dementsprechend sind bei der Bewerbung bestimmte Nachweise über das Erststudium einzureichen.

Hierüber informiert Sie das Merkblatt „Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsunter­lagen“

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