Erwerben von juristischer Kompetenz in der Medienordnung
Der Masterstudiengang Medienrecht baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.
Adressaten
Der Masterstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.
Studienabschluss
Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) verliehen.
Ablauf des Studiums
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse (18 Leistungspunkte), eine bestimmte Anzahl an Wahlmodulkursen (21 Leistungspunkte) sowie ein Seminar (6 Leistungspunkte) belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.
Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden freitags und samstags (einzelne Wahlmodulkurse, nicht verpflichtend, teilweise auch donnerstags abends) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben, die mit 15 Leistungspunkten in die Endnote eingeht (Bearbeitungszeit: drei Monate).
Fachanwaltskurse
Das Studienangebot beinhaltet auch alle Themenbereiche, die für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht und für den Fachanwalt Informationstechnologierecht nach der Fachanwaltsordnung verlangt werden. Im Wintersemester werden an zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht nach § 14 j FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.
Seit dem Studienjahr 2015/16 wird jeweils im Sommersemester ein weiterer anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten, der alle nach § 14 k FAO für den Fachanwalt Informationstechnologierecht erforderlichen Themenbereiche umfasst.
Wer ausschließlich den Fachanwalt für Informationstechnologierecht anstrebt, kann auch zum Sommersemester einsteigen. Im Sommersemester werden an ca. zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die nach § 14 k FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.
Wer sich nach dem Erwerb der theoretischen Kenntnisse für einen der beiden Fachanwälte entschließt, weiter zu studieren, kann im nächsten Semester auch noch die theoretischen Kenntnisse für den anderen Fachanwalt und/oder den Abschluss LL.M. erwerben.
Master of Laws
1. Semester und 2. Semester:
- Pflichtmodul 1: Medienrecht 1 – Grundlagen
- Pflichtmodul 2: Medienrecht 2 – Recht der elektronischen Medien
- Pflichtmodul 3: Urheber- und Vertragsrecht
- Wahlmodul 1 - Informationstechnologierecht
- Immaterialgüterrecht, Kennzeichenrecht, Domainrecht
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, Internationales Privatrecht und Internationales Zivilverfahrensrecht der Medien und der Informationstechnologien
- Recht des Datenschutzes
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien
- Vergaberecht
- Vertragsrecht der Informationstechnologien
- Wahlmodul 2 - Vertiefung
- Europäisches und Internationales Medienrecht
- Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Medienökonomie
- Medienpolitik
- Jugendmedienschutzrecht
- Kartellrecht
- Journalismus
- Technische Grundlagen und Infrastrukturregulierung
- Medienarbeitsrecht
- Seminar
3. Semester:
- Masterarbeit