Der fach-, führungs- und entscheidungskompetente Unternehmer
Abschlusstyp: Master of Arts (M.A.)
Zulassung: Eignungsverfahren (siehe Bewerbung)
Umfang: 90 ECTS in 3 Semestern
Semesterbeginn: Wintersemester (01.10.) und Sommersemester (01.04.)
Bewerbungszeitraum: 01.12. bis 15.02. bzw. 15.05. bis 15.09.
Unterrichtssprache: Deutsch
Der konsekutive Masterstudiengang „General Management“ soll besonders begabten und motivierten Bachelorabsolventen mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung die Möglichkeit eröffnen, sich in Form eines dreisemestrigen Vollzeitstudiums weiter zu qualifizieren.
Der modularisierte Masterstudiengang soll seine Studierenden dahingehend qualifizieren, dass sie den anspruchsvollen Aufgaben in Führungspositionen in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung gerecht werden. Dazu ist es einerseits notwendig, die vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen und andererseits das übergreifende gesamtunternehmensorientierte Denken und Handeln zu schulen (Führen durch Sachkompetenz).
Schließlich sollen die Studierenden befähigt werden, richtig erkannte Lösungen in Handlungsanweisungen umzusetzen, im Unternehmen zu kommunizieren und letztlich – auch gegen Widerstände – durchzusetzen (Führen durch Sozialkompetenz). Das Ausbildungsideal ist der fach-, führungs- und entscheidungskompetente Unternehmer.
Interfunktionale, internationale und interdisziplinäre Ansätze sind in dem modularen Gesamtkonzept implementiert.
Berufliche Perspektiven
In den mittelständischen Unternehmen vollzieht sich derzeit ein nicht zu unterschätzender Strukturwandel. Die Nachkriegsgründergeneration bzw. deren Nachfolger werden in den nächsten Jahren altersbedingt aus der Unternehmensführung ausscheiden. Durch die mittlerweile gegebene zunehmende Komplexität wirtschaftlicher Abläufe wird die nun zur Nachfolge berufene Kinder- und Enkelgeneration nicht in jedem Fall mehr bereit oder auch fähig sein, die vorhandenen Familienunternehmen zu führen. Dadurch ergibt sich zukünftig ein überproportionaler Bedarf an Führungskräften in den mittelständischen Unternehmen. Aber auch Großunternehmen sind über Konzernstrukturen in mittlere Unternehmen aufgegliedert, die als mehr oder weniger selbstständige Geschäftseinheiten einen entsprechenden Bedarf an Führungskräften aufweisen.
Die im Rahmen des Masterstudienganges vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen es dem erfolgreichen Absolventen dieses Studienganges, eine Führungsposition in genau diesen Unternehmen einzunehmen. Der Masterstudiengang soll neben einer qualifizierten vertiefenden ökonomischen Ausbildung in Theorie und Praxis die Studierenden in die Lage versetzen, komplexe Zusammenhänge zu erfassen und adäquat darauf zu reagieren. Planen, Überwachen, Reflektieren, Konzipieren, Koordinieren, Organisieren, Steuern und Führen sind grundlegende Fertigkeiten, die von den Absolventen beherrscht werden müssen. Den Studierenden soll eine integrierte und vernetzte Perspektive u.a. der Funktionen, Prozesse und Entscheidungen in Märkten, Unternehmen und im Management vermittelt werden.
Die Masterausbildung ist grundsätzlich generalistisch angelegt. Eine Ausrichtung im Studienablauf auf bestimmte Forschungsgebiete oder auf bestimmte Berufsperspektiven ist nicht beabsichtigt. Dennoch lassen sich im Rahmen des Gesamtkonzeptes des Masterstudiengangs inhärente Schwerpunktbildungen erkennen, die auf der Linie der selbstgesetzten Studienziele liegen und diese sogar in sinnvoller Weise begünstigen. Der Masterabschluss eröffnet die Laufbahn zum höheren Dienst und zur Promotion.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums ist ein Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule oder ein als mindestens gleichwertig anerkannter akademischer Grad einer Hochschule mit mindestens 210 ECTS Credits Voraussetzung.
Die Gesamtnote des Abschlusses soll mindestens „gut“ betragen. Wurde ein Bachelorabschluss mit weniger als 210 ECTS Credits erworben, kann von der Möglichkeit eines Sonderstudienplanes zum Erwerb noch fehlender Leistungspunkte Gebrauch gemacht werden.
Für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang ist der Nachweis hinreichender Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich, der in der Regel entweder durch einen TOEFL-Test oder durch die Ableistung eines Moduls im Bachelorstudium in englischer Sprache erfolgt. Bei dem Modul in englischer Sprache kann es sich auch um ein Fremdsprachenmodul handeln.
Für ausländische Studienbewerber ist zusätzlich der Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.
Übersteigt die Anzahl der Bewerber die geplante Zulassungszahl wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Verfahrensmodalitäten legt der Fachbereichsrat fest.
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