Einjähriges Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht
Das Masterprogramm im Europäischen und Internationalen Recht, das mit dem international anerkannten Titel „Master of Laws“ (LL.M.) abschließt, vereint praxisorientierte Lehre mit hohem wissenschaftlichem Anspruch. Das Programm kann auf Deutsch oder Englisch oder in einer Mischung aus beiden Sprachen absolviert werden. Es teilt sich in ein neunmonatiges Studienprogramm und einen sich daran anschließenden dreimonatigen Zeitraum für die Masterarbeit auf.
In einer Mischung aus Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Moot Courts, Vorträgen, Sprachkursen, Kommunikationstrainings und Diskussionen werden dabei theoretisches Wissen und praxisbezogene Anwendung optimal vermittelt. Die Lehrveranstaltungen werden mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen; für fast alle Veranstaltungen werden Credit Points vergeben. Insgesamt sind im Studienprogramm mindestens 45 Credit Points zu erwerben. Für die Masterarbeit werden noch einmal 15 Credit Points und damit insgesamt 60 Credit Points vergeben.
Studienmodule
Angeboten werden sechs Module: das Modul 1 Europäische Integration und die Module 2 bis 6 mit ihren Schwerpunktbereichen Europäisches Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft und Investitionsrecht, Internationale Streitbeilegung, Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz sowie IT Recht bieten dabei einen hohen Grad an Spezialisierung in rasant wachsenden neuen Berufsfeldern.
Insgesamt bietet das Programm eine große Wahlfreiheit hinsichtlich der individuellen Kursbelegung und die Vernetzung der Module ermöglicht eine auch schwerpunktübergreifende Kursauswahl. Damit wird eine Ausbildung nach eigenen Interessen im europäischen und internationalen Recht ermöglicht. Am Ende können bis zu zwei Schwerpunktbereiche als Zusatz zum Master ausgewiesen werden und beispielsweise ein LL.M. in International Dispute Resolution oder im Europäischen Wirtschaftsrecht erworben werden.
Internationale Exzellenz
Das einjährige Masterprogramm ist ein speziell entwickeltes Studienprogramm im Europäischen und Internationalen Recht mit eigenem Curriculum und einer eigenständigen, über 70 Dozenten zählenden Fakultät. Neben den Saarbrücker Universitätsprofessoren begrüßt das Institut internationale Gastprofessoren, EU-Spitzenbeamte aus Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof sowie Führungspersönlichkeiten aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik.
Jedes Jahr kommen 75 Studierende aus über 30 Nationen an das Europa-Institut. Damit wird der Saarbrücker Campus zu einem Treffpunkt für den internationalen Juristen-Nachwuchs und die internationale Zusammensetzung der Studierenden wie auch der Dozenten erzeugt eine anregende, interkulturelle Atmosphäre. Dabei werden die Studierenden sowohl im Akademischen als auch in alltäglichen Dingen vom Team des Europa-Instituts umfassend betreut: sei es bei der individuellen Studienberatung, bei Visumsfragen oder wenn es vor Ort in Saarbrücken um Wohnungssuche, Krankenversicherung, Immatrikulation, Finanzierung etc. geht.
Durch die Lage des Instituts im Drei-Länder-Eck Frankreich, Luxemburg und Deutschland und die Nähe zu Brüssel sind regelmäßige Exkursionen in die wichtigsten europäischen Institutionen fester Bestandteil des Programms. Kombiniert mit einer optimalen Lernumgebung – beispielsweise verfügt das Europa-Institut über eine institutseigene Bibliothek, die gleichzeitig auch Europäisches Dokumentationszentrum ist und damit alle offiziellen Publikationen der Europäischen Union bereit hält – bietet der Masterstudiengang hervorragende Voraussetzungen, um sich für eine internationale Karriere zu qualifizieren.
Referendariat und Studium kombinieren
Deutsche Studierende können nach Abschluss des 1. Staatsexamens ihr Referendariat am OLG Saarbrücken und OLG Zweibrücken machen und zur gleichen Zeit den Masterstudiengang „Europäisches und Internationales Recht“ absolvieren. Generell haben Referendare die Möglichkeit, am Europa-Institut sowohl die Verwaltungs- als auch die Wahlstation zu absolvieren und während dieser Zeit an Veranstaltungen des Europa-Instituts teilzunehmen.
Zertifizierte Exzellenz
Das Europa-Institut wird vom Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der EU-Kommission und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst unterstützt. Es zeichnet sich durch hohe Ausbildungsstandards, enge Kontakte und regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Institutionen der Europäischen Union, des Europarats und mit dem Auswärtigen Amt aus.
Im Rahmen der Systemakkreditierung der Universität des Saarlandes wurde das Europa-Institut durch die internationale Akkreditierungsagentur ACQUIN umfangreich begutachtet und zertifiziert. Mit der Programmakkreditierung wurde dem Europa-Institut offiziell bescheinigt, dass es sowohl für hervorragende Forschung als auch für qualitativ hochwertige Lehre steht. Das Europa-Institut hat zudem für seine gelungene Internationalisierungsstrategie in seinem Masterprogramm das „Certificate for Quality of Internationalisation (CeQuInt)“ erhalten.
Das Europa-Institut
Das Europa-Institut der Universität des Saarlandes ist das zweitälteste Institut seiner Art in Europa und steht seit mehr als sieben Jahrzehnten für exzellente Ausbildung und Forschung im Bereich des europäischen und internationalen Rechts. Seitdem haben ihn mehr als 5.000 Studierende erfolgreich durchlaufen und sind nun in europäischen und internationalen Institutionen, international ausgerichteten Anwaltskanzleien, Unternehmen sowie nationalen Regierungen und Verwaltungen in leitenden Positionen tätig. In jedem Jahr unterrichten namhafte Dozenten aus aller Welt Studierende aus über 30 Nationen, um sie optimal auf die Herausforderungen des europäischen und internationalen Arbeitsmarkts vorzubereiten.
Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsbedingungen für eine Bewerbung am Europa-Institut für den Masterstudiengang „Europäisches und Internationales Recht“ sind ein abgeschlossenes juristisches oder vergleichbares Hochschulstudium (Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der Nachweis fundierter Kenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache. Mehr Informationen auch unter www.europainstitut.de/bewerbung.
Bewerbungsfristen
15. Juli eines jeden Jahres
Spätbewerbungen bis einschließlich 30. September
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Studiengebühren
2.800 EUR pro Semester