StudiumBeruf und KarriereStudienwahl: Ich will Beamt*in werden!

Ich will Beamt*in werden!

Finanzamt, Behörde, Wetterdienst oder Auswärtiges Amt. Du willst den Staat als Arbeitgeber*in haben? Dann geht es Dir sicherlich um einen krisensicheren Arbeitsplatz. Die Arbeitsbedingungen bei einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst sind fest geregelt und familienfreundlich – und für Beamt*innen bleibt am Ende des Monats oft mehr Netto vom Bruttogehalt übrig als in vergleichbaren Berufen auf dem Arbeitsmarkt.

Wer beim Staat arbeitet, hat mit dem Image von verstaubten Büros und Aktenbergen zu kämpfen. Vor allem bei jungen Menschen ist es oft diese Vorstellung, die als einengend empfunden wird und von einer weiteren Recherche – was Berufe in diesem Umfeld zu bieten haben – abhält.

Dabei gibt es im Öffentlichen Dienst eine große Bandbreite an Berufen, die alles andere als langweilig sind, auch wenn das Tätigkeitsgebiet oft verwaltungsorientiert ist. Wer bereits bei der Studienwahl so vorausblickend ist, dass er*sie eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst anvisiert, kann den Einstieg systematisch planen – und sich über einen Arbeitsplatz mit sicheren Rahmenbedingungen freuen.

Das Beamtentum wird oft mit einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst gleichgesetzt. Beamtenstatus und Tätigkeitsfeld im Öffentlichen Dienst sind aber nicht absolut deckungsgleich.

Wo gibt es Beamt*innen? Was ist das Besondere am Status?

Beamt*in werden kann man, wenn man im Öffentlichen Dienst steht. Das heißt aber nicht, dass jede*r, der*die im Öffentlichen Dienst arbeitet, auch verbeamtet ist. Aktuell ist gut ein Drittel der Mitarbeiter*innen im Öffentlichen Dienst (ca. 34 % laut Statistischem Bundesamt) verbeamtet. Daneben gibt es viele Tarifbeschäftigte/Angestellte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, für die die Verbeamtung nicht angedacht ist.

Die Verbeamtung ist in erster Linie für die Berufe in der Inneren Verwaltung des Staates vorgesehen (Hoheitsaufgaben). Hier erfolgt statt eines Arbeitsvertrags die Ernennung in ein Dienstverhältnis, das sich durch besondere Privilegien und Pflichten auszeichnet. Der*die Dienstherr*in hat eine Fürsorgepflicht, z. B. im Fall von Invalidität, bei Krankheit und im Ruhestand. Beamt*innen sind in der Regel privat krankenversichert und erhalten vom Staat eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Dafür sind Beamt*innen an die Treue zu ihrem*ihrer Arbeitgeber*in gebunden; Streiken ist nicht möglich.

Viele Dinge laufen auch ein bisschen anders als in der freien Wirtschaft. Für Beamt:innen bleibt am Ende des Monats oft mehr Netto vom Bruttogehalt übrig als in vergleichbaren Berufen, da sie keine Arbeitnehmer:innen-Anteile zur Sozialversicherung zahlen müssen. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst haben hier jedoch keinen Vorteil gegenüber Angestellten in der Privatwirtschaft.

Wer sind die Arbeitgeber*innen im Öffentlichen Dienst?

Zum Öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben den Verwaltungen auch Schulen, Hochschulen, Wasserversorgungsbetriebe und staatliche Krankenhäuser. Und im weiteren Sinne gehören auch die Sozialversicherungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) sowie die Tätigkeit in öffentlich-rechtlichen Sparkassen und bei der Bundesbank dazu.

Hinweis

Von Verbeamtungen sehen die meisten Sparkassen inzwischen ab, doch sind sie, je nach Kommune, weiterhin möglich.

Wie sieht es mit der Bezahlung aus?

Bezahlt wird nach Tarifverträgen und die unterschiedlichen Laufbahnen (hier wird vor allem der gehobene und der höhere Dienst besprochen) geben die Gehälter vor. Beamt*innen erhalten eine Besoldung, für sie gelten die Tarifverträge nicht. Während Beamt*innen in der Regel keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen, sind sie in der Regel privat krankenversichert und erhalten eine staatliche Beihilfe. Tarifbeschäftigte (Angestellte) im Öffentlichen Dienst werden nach Tarifverträgen bezahlt und zahlen Sozialversicherungsbeiträge wie Angestellte in der Privatwirtschaft. Unterschieden wird auch zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den jeweiligen Arbeitsfeldern. Die Bezahlung ist im Hinblick auf vergleichbare Löhne auf dem freien Markt gut. Spitzengehälter, wie sie in der Privatwirtschaft auf hoher Managementebene anzutreffen sind, sind allerdings nicht zu erwarten.

Welche Varianten gibt es für einen Einstieg für Abiturient*innen?

Für viele seiner Positionen bildet der Staat selbst aus. Für Abiturient*innen besonders interessant ist der gehobene nicht-technische Dienst (oft auch Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt genannt). Entsprechende Hochschulen heißen meist: Hochschule für öffentliche Verwaltung oder Hochschule des Bundes. Diese Suchbegriffe führen zu den Angeboten in den entsprechenden Bundesländern. Studiengänge finden in der Regel im dualen Modell statt. Das heißt, Theorie und Praxis gehen hier Hand in Hand. Die Praxisphasen absolvieren Studierende je nach Studiengang in Finanzämtern, Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes, in Sozialverwaltungen, bei der Rentenversicherung, in der Bundesagentur für Arbeit oder bei anderen in die Ausbildung involvierten Behörden. Wer Interesse hat, wendet sich am besten direkt an die Einstellungsbehörde. Die Bewerbung für die Studiengänge wird über die Praxispartner realisiert – so wie das im dualen Modell üblich ist.

Neben den dualen Studiengängen gibt es im Öffentlichen Dienst auch klassische Ausbildungsberufe für den mittleren Dienst, zum Beispiel zum*r Verwaltungsfachangestellten.

Beamtenstudiengänge auf studieren.de >

Tipp

Ist das was für mich? Die Stadt Hamburg bietet einen Online-Test an, mit dem man prüfen kann, ob ein Job in der allgemeinen Verwaltung zu den eigenen Interessen passt: Berufsorientierung - C!You >

Wie kann man sich als Akademiker*in im Öffentlichen Dienst bewerben?

Wer kann sich bewerben und wo? Im Öffentlichen Dienst wird ganz genau auf den Abschluss geblickt. Bachelor- und Masterstudierende sind Zielgruppen für unterschiedliche Tätigkeiten bzw. Dienste. Wer sich für den gehobenen technischen Dienst interessiert – z. B. eine Tätigkeit bei der Feuerwehr –, braucht mindestens einen Bachelorabschluss. Für den höheren Dienst (höherer technischer Dienst und höherer nicht-technischer Dienst), das sind Führungspositionen innerhalb der Dienstsparten, ist sogar ein Master oder ein entsprechender Universitätsabschluss gefordert.

Es gibt viele Inhalte, die im Öffentlichen Dienst gefragt sind. Beispiele für Angestelltenverhältnisse oder Beamtenlaufbahnen im Öffentlichen Dienst sind:

  • Architekt*innen in der Stadtplanung 
  • Vermessungsingenieur*innen in der Bauverwaltung 
  • Ärzt*innen in kommunalen Krankenhäusern oder Universitätskliniken 
  • Sozialwissenschaftler*innen im Jugendamt 
  • Psycholog*innen in der Schule 
  • Jurist*innen in der Verwaltung 
  • Kunsthistoriker*innen in den staatlichen Sammlungen 
  • Betriebswirt*innen, Informatiker*innen, Ingenieur*innen

Wie werde ich nun am besten Beamt*in?

Wer auf Nummer sicher gehen will, schlägt eine Beamtenlaufbahn in der Inneren Verwaltung ein. Nach einem ersten akademischen Abschluss kann es auch über einen „Quereinstieg“ klappen, dass man verbeamtet wird; das ist aber weniger sicher, da bei Weitem nicht für alle Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst die Verbeamtung vorgesehen ist. Für eine Verbeamtung müssen außerdem bestimmte persönliche Voraussetzungen vorliegen, wie z. B. die gesundheitliche Eignung, ein tadelloses Führungszeugnis und – je nach Bundesland – oftmals eine Altersgrenze von etwa 45 Jahren.
 

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