Der architektonische und der städtebauliche Entwurf und seine konstruktive Umsetzung
Ziel der Ausbildung im Masterstudiengang Architektur und Städtebau ist die Qualifizierung für eine Berufsausübung im Bereich Entwicklung, Planung und Errichtung von Gebäuden, städtebaulichen Ensembles und räumlichen Kontexten in der Stadt und in ländlichen Regionen. Hervorzuheben ist die Möglichkeit durch gemeinsame Module mit den Studiengängen Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Fakultät interdisziplinäres Arbeiten zu intensivieren.
Im Mittelpunkt des Masterstudiengangs Architektur und Städtebau stehen der architektonische und der städtebauliche Entwurf und seine konstruktive Umsetzung durch praxisnahe Lehre. Kenntnisse in den geistes-, sozial-, planungs- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen, die das Berufsfeld der Architektin und des Architekten betreffen, werden vertieft und interdisziplinäre Teamarbeit intensiviert.
Schwerpunkte
- Architektursoziologie
- Baukonstruktion
- Digitale Methoden
- Entwerfen und Gebäudelehre
- Gebäudetechnik
- Geschichte und Theorie
- Kunst und Gestaltung
- Städtebau
- Tragwerke
Studienverlauf
Der Studiengang ermöglicht eine Vertiefung folgender fünf Kompetenzbereiche: Entwerfen und Konstruieren, Entwerfen und Gebäudelehre, Entwerfen und Städtebau, Geschichte und Theorie der Architektur, Gestaltung und Darstellung.
Das Studium orientiert sich in vorgegebenem Umfang an persönlichen Neigungen, Fähigkeiten und selbstentwickelten Fragestellungen und bietet so die Möglichkeit zur Entwicklung einer individuellen Lernbiographie, die von einem breiten Lehrangebot unterstützt und durch in Wissenschaft und Praxis erfahrene Mentorinnen und Mentoren begleitet wird.
Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt zwei Jahre, der Zeitaufwand für das Präsenzstudium und Selbststudium beträgt 120 ECTS-Leistungspunkte zu je 30 Stunden, dabei gliedert sich das Studium in vier Semester.
Zudem müssen im Masterstudiengang zur Bewerbung ein 13-wöchiges Vorpraktikum sowie während des Studiums ein 13-wöchiges Fachpraktikum erbracht werden
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten
Erst mit dem Masterabschluss ist die akademische Voraussetzung für die Anerkennung vor einer Architektenkammer gegeben. Zur Eintragung in einer Architektenkammer sind weitere länderspezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Der Studiengang ist einer von wenigen Abschlüssen in Deutschland, die EU-notifiziert sind für die automatische Anerkennung vor allen europäischen Architektenkammern. Natürlich ist es auch möglich, ohne einen Eintrag in die Architektenhammer in das Berufsleben einzusteigen und zu arbeiten.
Zudem ist mit dem Abschluss des Masterstudiengangs eine Promotion möglich.
Steckbrief
Art des Studiums weiterführend (Master)
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn Wintersemester
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Besondere Voraussetzungen Vorpraktikum (verpflichtend)
Zulassung Zulassungsbeschränkt
International Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines fachlich geeigneten grundständigen Studiums, zum Beispiel:
Architektur (Bachelor of Science)
Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen eine Bewerbungsmappe und ein Praktikumsnachweis einzureichen sind. Die Bewerbungsmappe umfasst ein Motivationsschreiben sowie Arbeitsproben (DIN A4-Format).
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
Zugangs- und Zulassungsordnung Architektur und Städtebau
Es gibt keine Mindestnote/Zugangsnote für die Masterbewerbung. Abweichend von manchen derzeit gültigen Zugangsordnungen für Masterstudiengänge wird die Zugangsnote von 2,5 nicht mehr angewandt. Die Zugangsordnungen werden diesbezüglich überarbeitet.
Termine
Studienanfängerinnen und Studienanfänger
01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)
- 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
- 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester